Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Lebach vergibt die Planungsleistungen gem. Abschnitt 2 und 4 HOAI für die Umgestaltung der Fußgängerzone und des Umfeldes.
Hinweis: Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften zur Erbringung dieser Leistungen sind zugelassen. Die Federführung bei Bewerbergemeinschaften muss beim Freianlagenplaner liegen, da die gestalterisch-funktionale Planung zunächst im Vordergrund steht. Mit der Verkehrsplanung ist die Freianlagenplanung im vorliegenden Fall schon von Beginn an untrennbar verbunden, da eine sinnvolle gestalterische und funktionale Konzeptionierung des Areals unbedingt im Zusammenspiel dieser unterschiedlichen planerischen Ansätze zu entwickeln ist. Als Einzelbewerber antretende Freianlagenplaner sind möglich.
Der vorliegende Auftrag umfasst die Grundleistungen der vorgenannten Planungsleistungen der folgenden Leistungsphasen:
Lph 1: Grundlagenermittlung (teilweise),
Lph 2: Vorplanung,
Lph 3: Entwurfsplanung,
Lph 4: Genehmigungsplanung.
Folgende Leistungen werden optional vergeben:
Lph 5: Ausführungsplanung,
Lph 6: Vorbereitung der Vergabe,
Lph 7 Mitwirkung bei der Vergabe,
Lph 8: Objektüberwachung- Bauüberwachung und Dokumentation/Bauoberleitung,
Lph 9 Objektbetreuung.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung. Für den Bereich sind eine städtebauliche Konzeption sowie weitere Unterlagen vorhanden, die als Teil eines download-Pakets zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der Bewerbungsphase gibt es über die vorliegende Bekanntmachung sowie die unter subreport zur Verfügung gestellten Informationen keine weiteren Unterlagen, die angefordert werden können.
Die Leistungen werden zunächst für die Bauabschnitte B2 und B3 (siehe Lageplan im download-Paket) zu erbringen sein. Die Erbringung der Leistungen für den Bauabschnitt B1 ist von dem zu Verfügung stehen der erforderlichen Grundstücke und ggf. der Bereitstellung von Fördermitteln abhängig. Auf die Vergabe der Leistungen für diesen weiteren Bauabschnitt besteht ebenfalls kein Rechtsanspruch.
Derzeit befinden sich noch nicht alle erforderlichen Grundstücke im städtischen Eigentum. Die Überplanung und Umsetzung für des betreffenden Bauabschnittes wird daher von der Verfügbarkeit dieser Flächen abhängig sein.
Weitere Leistungen, die im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme anfallen können, werden gesondert vergeben und sind nicht Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Doppelbewerbungen einzelner Bewerber, von Bewerbergemeinschaften oder Mitbewerbern im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung für den zu vergebenden Auftrag „Planungsleistungen für Freianlagen und Verkehrsanlagen im Rahmen der städtebaulichen Revitalisierungsmaßnahme Fußgängerzone Lebach 2030“ sind nicht zulässig.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf insgesamt rund 2,15 Mio. EUR (netto) für den Bereich B2 und B3, sowie ca. 1,6 Mio. EUR (netto) für den Bereich B1.