Planungsleistungen für Verkehrsanlagen sowie Ingenieurbauwerken/technischer Ausrüstung/Freianlagen/Tragwerksplanung nach §§ 47, 43, 55, 39 und 51 HOAI 2013 für den Ausbau der Osttangente in Jena
Die Stadt Jena beabsichtigt, die Planungsleistungen (Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, technische Ausrüstung, Freianlagen, Tragwerksplanung) für den Ausbau der Osttangente in der Innenstadt Jena an eine Bietergemeinschaft oder einen Generalplaner zu vergeben. Die Planung der zunächst zu vergebenden LP 2 soll 2019 erfolgen, die LP 3-4 sollen anschließend mit dem Planfeststellungsbeschluss Ende 2020 abgeschlossen werden. Die Ausführungsplanung ist ab 2021 ggf. auch in Bauabschnitten vorgesehen, woran sich in Abhängigkeit verfügbarer finanzieller Mittel die Realisierung anschließen wird. Die auszubauenden Verkehrsanlagen dienen dem überregionalen Kfz-Durchgangsverkehrs und dem innerstädtischen Verkehr. Ziel ist die Verlagerung der gegenwärtigen Verkehrsströme des Löbdergrabens auf die auszubauende Osttangente mit einer dann erhöhten Leistungsfähigkeit. Eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens kann mit den Bewerbungsunterlagen abgerufen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-07-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Jena beabsichtigt, die Planungsleistungen (Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, technische Ausrüstung, Freianlagen, Tragwerksplanung) für den Ausbau der Osttangente in der Innenstadt Jena an eine Bietergemeinschaft oder einen Generalplaner zu vergeben. Die Planung der zunächst zu vergebenden LP 2 soll 2019 erfolgen, die LP 3-4 sollen anschließend mit dem Planfeststellungsbeschluss Ende 2020 abgeschlossen werden. Die Ausführungsplanung ist ab 2021 ggf. auch in Bauabschnitten vorgesehen, woran sich in Abhängigkeit verfügbarer finanzieller Mittel die Realisierung anschließen wird.
Die auszubauenden Verkehrsanlagen dienen dem überregionalen Kfz-Durchgangsverkehrs und dem innerstädtischen Verkehr. Ziel ist die Verlagerung der gegenwärtigen Verkehrsströme des Löbdergrabens auf die auszubauende Osttangente mit einer dann erhöhten Leistungsfähigkeit.
Eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens kann mit den Bewerbungsunterlagen abgerufen werden.
Die Stadt Jena beabsichtigt, die Planungsleistungen (Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, technische Ausrüstung, Freianlagen, Tragwerksplanung) für den Ausbau der Osttangente in der Innenstadt Jena an eine Bietergemeinschaft oder einen Generalplaner zu vergeben. Die Planung der zunächst zu vergebenden LP 2 soll 2019 erfolgen, die LP 3-4 sollen anschließend mit dem Planfeststellungsbeschluss Ende 2020 abgeschlossen werden. Die Ausführungsplanung ist ab 2021 ggf. auch in Bauabschnitten vorgesehen, woran sich in Abhängigkeit verfügbarer finanzieller Mittel die Realisierung anschließen wird.
Die auszubauenden Verkehrsanlagen dienen dem überregionalen Kfz-Durchgangsverkehrs und dem innerstädtischen Verkehr. Ziel ist die Verlagerung der gegenwärtigen Verkehrsströme des Löbdergrabens auf die auszubauende Osttangente mit einer dann erhöhten Leistungsfähigkeit.
Eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens kann mit den Bewerbungsunterlagen abgerufen werden.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-07-20 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-24 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 140-320908
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
II.2.7) „Vertragslaufzeit“ beinhaltet nicht die Gewährleistungsfrist
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Jena beabsichtigt, die Planungsleistungen (Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, technische Ausrüstung, Freianlagen, Tragwerksplanung) für den Ausbau der Osttangente in der Innenstadt Jena an eine Bietergemeinschaft oder einen Generalplaner zu vergeben. Die Planung der zunächst zu vergebenden LP 2 soll 2019 erfolgen, die LP 3-4 sollen anschließend mit dem Planfeststellungsbeschluss Ende 2020 abgeschlossen werden. Die Ausführungsplanung ist ab 2021 ggf. auch in Bauabschnitten vorgesehen, woran sich in Abhängigkeit verfügbarer finanzieller Mittel die Realisierung anschließen wird.
Die Stadt Jena beabsichtigt, die Planungsleistungen (Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, technische Ausrüstung, Freianlagen, Tragwerksplanung) für den Ausbau der Osttangente in der Innenstadt Jena an eine Bietergemeinschaft oder einen Generalplaner zu vergeben. Die Planung der zunächst zu vergebenden LP 2 soll 2019 erfolgen, die LP 3-4 sollen anschließend mit dem Planfeststellungsbeschluss Ende 2020 abgeschlossen werden. Die Ausführungsplanung ist ab 2021 ggf. auch in Bauabschnitten vorgesehen, woran sich in Abhängigkeit verfügbarer finanzieller Mittel die Realisierung anschließen wird.
Die auszubauenden Verkehrsanlagen dienen dem überregionalen Kfz-Durchgangsverkehrs und dem innerstädtischen Verkehr. Ziel ist die Verlagerung der gegenwärtigen Verkehrsströme des Löbdergrabens auf die auszubauende Osttangente mit einer dann erhöhten Leistungsfähigkeit.
Die auszubauenden Verkehrsanlagen dienen dem überregionalen Kfz-Durchgangsverkehrs und dem innerstädtischen Verkehr. Ziel ist die Verlagerung der gegenwärtigen Verkehrsströme des Löbdergrabens auf die auszubauende Osttangente mit einer dann erhöhten Leistungsfähigkeit.
Eine ausführliche Beschreibung des Vorhabens kann mit den Bewerbungsunterlagen abgerufen werden.
Es sollen Objektplanungsleistungen gem. §§ 47, 43, 55, 39 und 51 HOAI 2013 an eine Bietergemeinschaft oder einen Generalplaner (ggf. mit NAN) stufenweise vergeben werden.
Der Auftrag umfasst zunächst die Leistungsphasen (LP) 2 gem. HOAI. Die vorliegende Vor- und Entwurfsplanung von 2002 kann entsprechend der Ergebnisse der Überprüfung nach Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen 2015 aufgegriffen werden. Daraus abgeleitet sind die Leistungen der LP 2 nur anteilig zu erbringen. Nach Abschluss der Variantenuntersuchung werden die Leistungsphasen 3 und LP 4 beauftragt. Die stufenweise Beauftragung ist für LP 5-7,8 und 9 vorgesehen.
Der Auftrag umfasst zunächst die Leistungsphasen (LP) 2 gem. HOAI. Die vorliegende Vor- und Entwurfsplanung von 2002 kann entsprechend der Ergebnisse der Überprüfung nach Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen 2015 aufgegriffen werden. Daraus abgeleitet sind die Leistungen der LP 2 nur anteilig zu erbringen. Nach Abschluss der Variantenuntersuchung werden die Leistungsphasen 3 und LP 4 beauftragt. Die stufenweise Beauftragung ist für LP 5-7,8 und 9 vorgesehen.
Besondere Leistungen wie die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Erstellung des koordinierten Leitungsplans, die Projektkoordinierung und Beratungsleistungen sind bei den jeweiligen Leistungsphasen Teil des Auftrages. Außerdem sollen die Koordinierungsleistungen separat beauftragter Fachplanungen und Gutachten Auftragsbestandteil werden.
Besondere Leistungen wie die Umweltverträglichkeitsprüfung, die Erstellung des koordinierten Leitungsplans, die Projektkoordinierung und Beratungsleistungen sind bei den jeweiligen Leistungsphasen Teil des Auftrages. Außerdem sollen die Koordinierungsleistungen separat beauftragter Fachplanungen und Gutachten Auftragsbestandteil werden.
Voraussichtlicher Zeitrahmen:
Beauftragung: Ende 2018
LP 2 bis: Januar – August 2019
LP 3-4 bis: September 2019-Dezember 2020
Planfeststellung bis Ende 2020
LP 5 ab: 2021 ggf. in Bauabschnitten
Baubeginn: terminliche Zuordnung in Abhängigkeit der Finanzierung
Die Teilnehmer werden gebeten, sich unter der Kontaktadresse jena@ke-mitteldeutschland.de zu registrieren (Firma, Name Ansprechpartner, Tel.-Nr., Fax-Nr., E-Mail) um mögliche Änderungen per E-Mail zu erhalten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 900 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
— Laufzeit bezieht sich auf Abschluss Leistungsphase 4 unter der Voraussetzung der stufenweise Beauftragung der LP 3-4,
— Vertrag wird um die jeweilige Leistungsphase von LP 5 bis LP 9 sowie die örtlichen Bauüberwachung entsprechend dem Stand von Abstimmung, Genehmigung und
Finanzplanung verlängert.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 3-4, 5-7, 8 und 9 gem. §§ 47, 43, 55, 39 und 51 HOAI 2013 (ggf. anteilig) ohne Rechtsanspruch.
Zusätzliche Informationen: II.2.7) „Vertragslaufzeit“ beinhaltet nicht die Gewährleistungsfrist
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Jena, östliches Stadtzentrum
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Erklärung zum Wirtschaftsteilnehmer/ Unternehmen, Inhaber und ggf. wirtschaftliche Verknüpfung zu anderen Unternehmen;
2) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens: Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gem. §4 Abs. 1-5 ThürAIKG für Leistungen gem. HOAI § 47, 43, 55, 51 und Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ gem. §3 Abs. 1 ThürAIKG für Leistungen gem. HOAI § 39;
2) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den/die Inhaber/Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens: Nachweis der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ gem. §4 Abs. 1-5 ThürAIKG für Leistungen gem. HOAI § 47, 43, 55, 51 und Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ gem. §3 Abs. 1 ThürAIKG für Leistungen gem. HOAI § 39;
3) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB.
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen, zu unterschreiben und den Teilnahmeunterlagen beizufügen. Nichtvorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages (siehe Ziffer VI.3).
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen, zu unterschreiben und den Teilnahmeunterlagen beizufügen. Nichtvorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages (siehe Ziffer VI.3).
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/ Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien/ Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Hinweise für Bewerber-/ Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Hinweise für Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV A der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/ Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV A der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:
Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss).
Es ist zu den genannten Eignungskriterien Stellung zu nehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/ Vorschriften/ Mindeststandards machen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 und 4 Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann. Eine Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 3 000 000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann. Eine Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 3 000 000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens, wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Angaben s. Bewerbungsunterlagen
Spätestens vor Zuschlagserteilung ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Spätestens vor Zuschlagserteilung ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft wird bei Abschluss des Vertrages eine „objektbezogene“ Versicherung als Arbeitsgemeinschaft erforderlich.
Im Falle einer Bietergemeinschaft haften die Mitglieder der Gemeinschaft (ARGE) mit Beauftragung gesamtschuldnerisch.
—Anforderungen an den durchschnittlichen Umsatz insgesamt und im Bereich Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI, Pkt. 1 (Anlagen des Straßenverkehrs) für die letzten 3 Jahre (2015-2017) gem. § 45 Abs. (1) Nr. 1 und (4) Nr. 4 VgV. Für die Eintragung dieser Angaben stellt der Auftraggeber einen Bewerbungsbogen bereit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
—Anforderungen an den durchschnittlichen Umsatz insgesamt und im Bereich Objektplanung für Verkehrsanlagen nach § 47 HOAI, Pkt. 1 (Anlagen des Straßenverkehrs) für die letzten 3 Jahre (2015-2017) gem. § 45 Abs. (1) Nr. 1 und (4) Nr. 4 VgV. Für die Eintragung dieser Angaben stellt der Auftraggeber einen Bewerbungsbogen bereit.
Mindeststandards:
— Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2 muss erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe der Mitarbeiterzahl (festangestellte Ingenieure) incl. Führungskräfte (jährliches Mittel) im Bereich Objektplanungsleistungen nach §§ 47, 55 und 39 HOAI der letzten 3 Geschäftsjahre (bei mehreren Niederlassungen/Standorten nur für die verantwortliche Niederlassung/Standort) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
— Angabe der Mitarbeiterzahl (festangestellte Ingenieure) incl. Führungskräfte (jährliches Mittel) im Bereich Objektplanungsleistungen nach §§ 47, 55 und 39 HOAI der letzten 3 Geschäftsjahre (bei mehreren Niederlassungen/Standorten nur für die verantwortliche Niederlassung/Standort) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
— Angaben zu den Mitgliedern des Projektteams, die für die Erbringung der Leistungen vorgesehen sind (Projektleiter, Fachplaner für Straßenverkehrsanlagen, Fachplaner für Schienenverkehrsanlagen Fachplaner für technische Ausrüstung, Tragwerkplaner, Fachplaner Freianlagenplanung, Bauüberwacher Verkehrsanlagen). Für jede benannte Person ist eine Auflistung mit folgenden Angaben den Unterlagen zur Angebotsabgabe beizufügen: Name, Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Jahren
— Angaben zu den Mitgliedern des Projektteams, die für die Erbringung der Leistungen vorgesehen sind (Projektleiter, Fachplaner für Straßenverkehrsanlagen, Fachplaner für Schienenverkehrsanlagen Fachplaner für technische Ausrüstung, Tragwerkplaner, Fachplaner Freianlagenplanung, Bauüberwacher Verkehrsanlagen). Für jede benannte Person ist eine Auflistung mit folgenden Angaben den Unterlagen zur Angebotsabgabe beizufügen: Name, Berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Jahren
Beruflicher Werdegang, einschließlich persönlicher Referenzobjekte sind als Anlage dem Bewerbungsbogen beizufügen. Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung sind im Rahmen der EEE Teil IV, C zu erbringen,
— Angaben zum Anteil der Leistungen, die der Auftragnehmer beabsichtigt (im Nachauftragnehmerverhältnis) an Dritte zu vergeben,
— Angaben zur Gewährleistung der notwendigen Qualität innerhalb des Unternehmens gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (Qualitätsmanagement im Bereich der Planung von Verkehrsanlagen, nachweisliche Qualifizierung bzw. Fachkenntnisse bei der Planung von Verkehrsanlagen incl. RA St 06, ERA, EFA, bei der Planung von Schienenverkehrsanlagen incl. BO Strab, bei der Planung von Bahnstromversorgung/Sicherungsanlagen/Weichensteuerung/Lichtsignalanlagen und bei der Bauüberwachung von Verkehrsanlagen sowie Erfahrungen und Fachkenntnisse in der Zusammenarbeit mit der DB),
— Angaben zur Gewährleistung der notwendigen Qualität innerhalb des Unternehmens gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV (Qualitätsmanagement im Bereich der Planung von Verkehrsanlagen, nachweisliche Qualifizierung bzw. Fachkenntnisse bei der Planung von Verkehrsanlagen incl. RA St 06, ERA, EFA, bei der Planung von Schienenverkehrsanlagen incl. BO Strab, bei der Planung von Bahnstromversorgung/Sicherungsanlagen/Weichensteuerung/Lichtsignalanlagen und bei der Bauüberwachung von Verkehrsanlagen sowie Erfahrungen und Fachkenntnisse in der Zusammenarbeit mit der DB),
— Angaben zu Referenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV entsprechend Bewerbungsbogen.
Für die Eintragung der Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellt der Auftraggeber einen Bewerbungsbogen bereit (Angaben s. Bewerbungsunterlagen).
Mindeststandards:
— je genau ein realisiertes Projekt aus den Bereichen:
. Referenz 1: Planung von innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen mit Knotenpunkten und Rad- und/oder Fußgänger-Verkehr, anrechenbare Baukosten min. 10 Mio EUR, Zuordnung min. zu Honorarzone III
. Referenz 2: Planung von Straßenbahnanlagen in Verbindung mit Straßenverkehrsanlagen (Kfz, Rad, Fußgänger etc.), anrechenbare Baukosten min. 5 Mio EUR, Zuordnung min. zu Honorarzone II
— Referenzen müssen den betreffenden Planungsleistungen in der Sache entsprechen,
— abgeschlossenes Bauvorhaben, das nach dem 1.1.2008 fertiggestellt wurde,
— die Planung muss zwingend durch den Bewerber erfolgt sein,
— Bescheinigung des AG oder gleichwertige Eigenerklärung zur Referenz.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3;
(2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 264 Punkte (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 30, technische Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung:-Mitarbeiterzahl: 30, -Berufserfahrung Projektteam: 39, -Vergabe an Dritte: 6, -Qualitätsmanagement und Qualifizierung: 27, Referenzobjekte 132). Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend;
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 264 Punkte (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 30, technische Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung:-Mitarbeiterzahl: 30, -Berufserfahrung Projektteam: 39, -Vergabe an Dritte: 6, -Qualitätsmanagement und Qualifizierung: 27, Referenzobjekte 132). Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend;
(3) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(3) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-09-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsweise/Projektorganisation bei einem vergleichbaren Projekt
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekt- und Qualitätsmanagement: Planungs-/Bauorganisation, Projektabwicklung/ Zuständigkeiten, Erreichbarkeit, Öffentlichkeitsarbeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten- und Terminmanagement
Qualitätsmanagement fachliche Bauüberwachung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auseinandersetzung mit der vorliegenden Vorplanung bzgl. der Qualität für die Weiterentwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kompetenz des Projektteams während der Verhandlung
Präsentation
Kostenkriterium (Name): Honoraransatz: Besondere Leistungen, Stundensätze, Umbauzuschlag, örtl. Bauüberwachung, Nebenkosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 20 %
Grundsätzlich sind zum Zeitpunkt der Bewerbung zu dem genannten Schlusstermin folgende Unterlagen einzureichen:
1) EEE mit unterschriebener Abschlusserklärung Teil VI
Die EEE besteht aus einer bzw. mehreren EEE's. Hinweise zu Bewerber-/ Bietergemeinschaften, Nachunternehmern mit und ohne Eignungsleihe sowie Globalvermerk siehe Ziff. III.1.1.) Alle anderen Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genannten Terminen bzw. bei Aufforderung einzureichen, spätestens vor Zuschlagserteilung.
Die EEE besteht aus einer bzw. mehreren EEE's. Hinweise zu Bewerber-/ Bietergemeinschaften, Nachunternehmern mit und ohne Eignungsleihe sowie Globalvermerk siehe Ziff. III.1.1.) Alle anderen Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genannten Terminen bzw. bei Aufforderung einzureichen, spätestens vor Zuschlagserteilung.
Änderungen in der EEE sind nicht zulässig.
Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Erklärungen/ Nachweise anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
2) Bewerbungsbogen/-bögen mit Unterschrift für alle beteiligten Unternehmen. Bei Bietergemeinschaften zusätzlich die Anlage 0;
3) Anlage 2 – Versicherungsnachweis und Nachweis der Anpassung;
5) Anlage 4 -8 Nachweis Qualitätsmanagement und Qualifizierungsnachweise/Eigenerklärungen über Fachkenntnisse zu Planung von Straßenverkehrsanlagen, Schieneverkehrsanlagen, Bahnstromversorgung/Sicherungsanlagen/Weichensteuerung/Lichtsignalanlagen, zur Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und zu Erfahrungen/Fachkenntnissen in der Zusammenarbeit mit der DB;
5) Anlage 4 -8 Nachweis Qualitätsmanagement und Qualifizierungsnachweise/Eigenerklärungen über Fachkenntnisse zu Planung von Straßenverkehrsanlagen, Schieneverkehrsanlagen, Bahnstromversorgung/Sicherungsanlagen/Weichensteuerung/Lichtsignalanlagen, zur Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und zu Erfahrungen/Fachkenntnissen in der Zusammenarbeit mit der DB;
6) Anlagen 9 bis 10 – jeweils genau ein Referenzobjekt (auch bei Bewerbergemeinschaften und/oder im Fall von Nachunternehmern).
Die Bewerberunterlagen sind bis zum 31.8.2018., 11.00 beim KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH, Unterlauengasse 9, 07743 Jena einzureichen.
Rückfragen sind elektronisch per E-Mail bis zum 22.8.2018, 11.00 an die unter Ziff. I.3 genannte Kontaktstelle zu richten. Die Anfragen und Antworten stehen ab dem 24.8.2018, 11.00 unter der o. g. Adresse zum Download zur Verfügung.
Ungeachtet dessen werden die Teilnehmer gebeten, sich unter der Kontaktadresse jena@ke-mitteldeutschland.de zu registrieren (Firma, Name Ansprechpartner, Tel.-Nr., Fax-Nr., E-Mail), um mögliche Änderungen per E-Mail zu erhalten.
Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer (NU). Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die NU-Leistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer (NU). Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die NU-Leistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Vorgesehener weiterer Verfahrensablauf nach Aufforderung zur Angebotsabgabe (voraussichtlich 28.9.2018):
Gemäß §160 (3) GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Geschäftsstelle der Vergabekammer des Freistaats Thüringen
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Quelle: OJS 2018/S 140-320908 (2018-07-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 140-320908
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Jena beabsichtigt, die Planungsleistungen (Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, technische Ausrüstung, Freianlagen, Tragwerksplanung) für den Ausbau der Osttangente in der Innenstadt Jena an eine Bietergemeinschaft oder einen Generalplaner zu vergeben. Die Planung der zunächst zu vergebenden LP 2 soll 2019 erfolgen, die LP 3-4 sollen anschließend mit dem Planfeststellungsbeschluss Ende 2020 abgeschlossen werden. Die Ausführungsplanung ist ab 2021 ggf. auch in Bauabschnitten vorgesehen, woran sich in Abhängigkeit verfügbarer finanzieller Mittel die Realisierung anschließen wird.
Die auszubauenden Verkehrsanlagen dienen dem überregionalen Kfz-Durchgangsverkehrs und dem innerstädtischen Verkehr. Ziel ist die Verlagerung der gegenwärtigen Verkehrsströme des Löbdergrabens auf die auszubauende Osttangente mit einer dann erhöhten Leistungsfähigkeit.
Die Stadt Jena beabsichtigt, die Planungsleistungen (Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, technische Ausrüstung, Freianlagen, Tragwerksplanung) für den Ausbau der Osttangente in der Innenstadt Jena an eine Bietergemeinschaft oder einen Generalplaner zu vergeben. Die Planung der zunächst zu vergebenden LP 2 soll 2019 erfolgen, die LP 3-4 sollen anschließend mit dem Planfeststellungsbeschluss Ende 2020 abgeschlossen werden. Die Ausführungsplanung ist ab 2021 ggf. auch in Bauabschnitten vorgesehen, woran sich in Abhängigkeit verfügbarer finanzieller Mittel die Realisierung anschließen wird.
Die auszubauenden Verkehrsanlagen dienen dem überregionalen Kfz-Durchgangsverkehrs und dem innerstädtischen Verkehr. Ziel ist die Verlagerung der gegenwärtigen Verkehrsströme des Löbdergrabens auf die auszubauende Osttangente mit einer dann erhöhten Leistungsfähigkeit.
Gesamtwert des Auftrags: 1 900 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Jena, vetreten durch den Kommunalservice Jena (KSJ)
Postanschrift: Löbstedter Straße 56
Postleitzahl: 07749
Kontakt
Internetadresse: https://ksj.jena.de/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 151-373111
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 140-320908
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
II.2.7) „Vertragslaufzeit“ beinhaltet nicht die Gewährleistungsfrist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Beauftragung: Januar 2019,
— LP 2 bis: Januar-August 2019,
— LP 3-4 bis: September 2019-Dezember 2020,
— Planfeststellung bis Ende 2020,
— LP 5 ab: 2021 ggf. in Bauabschnitten.
Baubeginn: terminliche Zuordnung in Abhängigkeit der Finanzierung.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 3-4, 5-7, 8 und 9 gem. §§ 47, 43, 55, 39 und 51 HOAI 2013(ggf. anteilig) ohne Rechtsanspruch.
Zusätzliche Informationen: II.2.7) „Vertragslaufzeit“ beinhaltet nicht die Gewährleistungsfrist.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekt- und Qualitätsmanagement: Planungs-/Bauorganisation, Projektabwicklung/Zuständigkeiten, Erreichbarkeit, Öffentlichkeitsarbeit /
Auseinandersetzung mit der vorliegenden Vorplanung bzgl. der Qualität für dieWeiterentwicklung
Kostenkriterium (Name): Besondere Leistungen, Stundensätze, Umbauzuschlag, örtl.Bauüberwachung
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eigenbetrieb der Stadt Jena
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.