Planungsleistungen Gewässerausbau Dietenbach

Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement

Planungsleistungen nach §§ 41 ff., 49 ff und 53 ff HOAI 2013 zum Gewässerausbau des Dietenbachs in Freiburg i.Br. im Abschnitt nördlich des Dietenbachparks bis zur Straße zum Tiergehege bzw. an den Mooswald-Süd. Der Schwerpunkt liegt im Leistungsbild Ingenieurbauwerke.
Ziel ist die Aufwertung des Gewässers und dessen Randstreifen, welche derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzt werden. Durch die Erstellung von Deichbauwerken oder Abgrabungen bzw. der Kombination beider Maßnahmen soll dabei sichergestellt werden, dass eine Überschwemmung der Vorländer außerhalb des zukünftigen Gewässerkorridors bis zu einem 100-jährlichen Hochwasserereignisses (HQ100) verhindert wird. Im Nachlauf des Gewässerausbaus und der Herstellung der Hochwasserfreiheit ist von Seiten der Stadt Freiburg die Ausweisung des Baugebiets „Stadtteil Dietenbach1“ vorgesehen.
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§§ 14, 17 i.V.m. §§ 73 ff VgV).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-16 Auftragsbekanntmachung
2018-06-07 Ergänzende Angaben
2018-10-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen für Dämme
Referenznummer: 2018001789
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen nach §§ 41 ff., 49 ff und 53 ff HOAI 2013 zum Gewässerausbau des Dietenbachs in Freiburg i.Br. im Abschnitt nördlich des Dietenbachparks bis zur Straße zum Tiergehege bzw. an den Mooswald-Süd. Der Schwerpunkt liegt im Leistungsbild Ingenieurbauwerke. Ziel ist die Aufwertung des Gewässers und dessen Randstreifen, welche derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzt werden. Durch die Erstellung von Deichbauwerken oder Abgrabungen bzw. der Kombination beider Maßnahmen soll dabei sichergestellt werden, dass eine Überschwemmung der Vorländer außerhalb des zukünftigen Gewässerkorridors bis zu einem 100-jährlichen Hochwasserereignisses (HQ100) verhindert wird. Im Nachlauf des Gewässerausbaus und der Herstellung der Hochwasserfreiheit ist von Seiten der Stadt Freiburg die Ausweisung des Baugebiets „Stadtteil Dietenbach1“ vorgesehen. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§§ 14, 17 i.V.m. §§ 73 ff VgV).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen für Dämme 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Planungsleistungen für Dämme 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg i. Br. – Vergabemanagement
Postanschrift: Fehrenbachallee 12
Postleitzahl: 79106
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
Internetadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: vergabemanagement@stadt.freiburg.de 📧
Telefon: +49 7612014083 📞
Fax: +49 7612014089 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=FOEuroYqrqg%3d 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-16 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 094-213547
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Siehe PDF-Datein Leistungsbild unter Punkt Geplanter zeitlicher Projektablauf.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen nach §§ 41 ff., 49 ff und 53 ff HOAI 2013 zum Gewässerausbau des Dietenbachs in Freiburg i.Br. im Abschnitt nördlich des Dietenbachparks bis zur Straße zum Tiergehege bzw. an den Mooswald-Süd. Der Schwerpunkt liegt im Leistungsbild Ingenieurbauwerke.
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Ziel ist die Aufwertung des Gewässers und dessen Randstreifen, welche derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzt werden. Durch die Erstellung von Deichbauwerken oder Abgrabungen bzw. der Kombination beider Maßnahmen soll dabei sichergestellt werden, dass eine Überschwemmung der Vorländer außerhalb des zukünftigen Gewässerkorridors bis zu einem 100-jährlichen Hochwasserereignisses (HQ100) verhindert wird. Im Nachlauf des Gewässerausbaus und der Herstellung der Hochwasserfreiheit ist von Seiten der Stadt Freiburg die Ausweisung des Baugebiets „Stadtteil Dietenbach1“ vorgesehen.
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Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§§ 14, 17 i.V.m. §§ 73 ff VgV).
Planungsleistungen Gewässerausbau des Dietenbachs in Freiburg i. Br.:
Die Stadt Freiburg i.Br. plant einen Ausbau des Dietenbachs im Gewässerabschnitt.
Nördlich des Dietenbachparks (Unterquerung Besançonallee) bis zur Straße zum Tiergehege bzw. an den Mooswald-Süd. Ziel ist die Aufwertung des Gewässers und dessen Randstreifen, welche derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzt werden.
Durch die Erstellung von Deichbauwerken oder Abgrabungen bzw. der Kombination beider Maßnahmen soll dabei sichergestellt werden, dass eine Überschwemmung der Vorländer außerhalb des zukünftigen Gewässerkorridors bis zu einem 100- jährlichen Hochwasserereignisses (HQ100) verhindert wird. Im Nachlauf des Gewässerausbaus und der Herstellung der Hochwasserfreiheit ist von Seiten der Stadt Freiburg die Ausweisung des Baugebiets „Stadtteil Dietenbach“ vorgesehen.
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Im Rahmen des Gewässerausbaus sind das aktuelle Gewässerbett des Dietenbachs sowie der vorhandene Bewuchs innerhalb des gesamten Bereichs des Gewässerausbaus in seiner jetzigen Form größtenteils zu erhalten. Änderungen bzw. Geländeanpassungen sind auf den angrenzenden Vorlandbereichen z.B. durch die Errichtung von Deichbauwerken bzw. gezielte Abgrabungen (Flutmulden) möglich. Der Gewässerausbau erstreckt sich über eine Gesamtlänge von ca. 1,5 km. Vorgabe für den Gewässerausbau gemäß §68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist die generelle Vermeidung einer Erhöhung der Hochwassergefährdung für die Unter- und Oberlieger. Des Weiteren hat für das Bemessungsereignis HQ100 (max. Abfluss von 13,4 m
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Ausgleich des in Folge des Gewässerausbaus und des damit verbundenen Wegfalls bisheriger Überschwemmungsflächen verloren gehenden Retentionsvolumens zu erfolgen. Dieser muss innerhalb des neuen Gewässerkorridors durch bauliche
Maßnahmen (Verwallungen, Querriegel, Vorlandabtragungen,…) erfolgen. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen einer Konzeptstudie für das Gewässer ein Mindestkorridor von 35 m ermittelt. Diese Vorgabe ist unter Berücksichtigung des
endgültigen Siegerentwurfs für den zukünftig angrenzenden Stadtteil Dietenbach zu überprüfen und ggf. anzupassen. Zur Schaffung des notwendigen Retentionsraums ist zudem eine Optimierung des sogenannten Schildkrötenkopfes, nördlich der Straße zum Tiergehege, mittels Hochwasserrückhaltebecken vorgesehen. Eine entsprechende Optimierungsvariante wurde in der Konzeptstudie voruntersucht.
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Für die Herstellung der Hochwasserfreiheit im Bereich des späteren Baugebiets ist im Rahmen des Gewässerausbaus der bisherige Durchlass des Käserbachs unter der Besançonallee mittels geeigneter baulicher Maßnahmen zu verschließen. Des Weiteren sind im Hinblick auf das Baugebiet insgesamt max. drei KFZ-Brücken sowie Max. drei Fuß-/Radwegbrücken über den Dietenbach im Untersuchungsgebiet in den Planungen bzw. den zu erbringenden Leistungen zu berücksichtigen. Deren Exakte Lage ergibt sich nach Festlegung des Siegerentwurfs für den neuen Stadtteil in Abstimmung mit den entsprechenden Planern. Die Brückenbauwerke sollen, soweit möglich, auch für die Schaffung des benötigten Retentionsvolumens mitbenutzt werden.
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Neben der Betrachtung des HQ100–Ereignisses ist eine zusätzliche Analyse der Hochwassersituation bei einem 1000-jährlichen Ereignis (HQextrem) gefordert, um auch für diesen Extremfall eine mögliche Verschärfung der Gefährdung der Unter und Oberlieger zu bewerten und ausschließen zu können. Die anzusetzende Abflussmenge bei HQextrem liegt bei max. 29,3 m
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Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Planungsleistungen werden zunächst die Leistungsphasen 1–3 bzw. 1-4 beauftragt (Details siehe Unterlagen). Die Leistungsphasen 4-6 bzw. 5-9 sollen optional nach Abschluss der Leistungsphase 3 bzw. 4 beauftragt werden.
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Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Zusätzliche Informationen: Siehe PDF-Datein Leistungsbild unter Punkt Geplanter zeitlicher Projektablauf.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Freiburg i. Br.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis des besonderen Berufsstandes, § 75 VgV.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungenerfüllen.
— Bei natürlichen Personen erfüllen die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis des Ingenieurs verfügt, dessen Anerkennung den Vorgaben von Berufsqualifikationen entspricht, die berechtigen in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieurs oder Ingenieurin tätig zu werden,
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— Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß den Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, benennen.
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Der Auftraggeber wird ggf. für die ausgewählten Bewerber bis zur Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 a Gewerbeordnung) anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweise zur Eignung entsprechend dem Bewerbungsformular:
— Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 3 000 000 EUR Deckungssumme für Personenschäden und 3 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe bestehen (§ 48 VgV, §§ 123, 124 GWB),
— Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt und über die wirtschaftliche Verknüpfung mit Unternehmen und relevante, auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit mit anderen (§ 46 Abs. 2 VgV),
— Erklärung der Zusammensetzung bei Bewerbergemeinschaft (§ 47 Abs. 1 – 4 VgV) und Eigenerklärung: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehenen Subunternehmer oder Erklärung über alleinige Leistungserbringung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Durchschnittliche Anzahl der fachbezogenen Mitarbeiter_innen im Bereich
Objektplanung Gewässerausbau und HW-Schutzmaßnahmen einschließlich freien Mitarbeitern in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 46 Abs.3 Nr. 8 VgV),
Tragwerksplanung einschließlich freien Mitarbeitern in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 46 Abs.3 Nr. 8 VgV),
— Erklärung über die technische Ausstattung (§ 46 Abs.3 Nr. 3 VgV).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe III.1.1).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Keine.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es werden 3-6 Bewerber zur weiteren Teilnahme aufgefordert.
Soweit mehr als 6 zu wertende Teilnahmeanträge eingehen, werden die Bewerber mit der höchsten Punktzahl nach Abschluss der Eignungsprüfung der Teilnahmeantragswertung zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Bewertung zur Ermittlung dieser Teilnehmer erfolgt auf Basis folgender Bewertungskriterien:
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Erfüllung der u.g. Teilnahmebedingungen, sowie Bewertung der wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit anhand der Kriterien in den Bewerbungsunterlagen.
Auswahlkriterien mit Gewichtung:
1. Umsätze für vergleichbare Leistungen Objektplanung 5 %,
2. Umsätze für vergleichbare Leistungen Fachplanung 5 %,
3. Referenzen Objektplanung Gewässerausbau LPh 1-4 mit 15 %,
4. Referenzen Objektplanung Gewässerausbau LPh 5-9 mit 10 %,
5. Referenzen Objektplanung Hochwasserrückhaltebecken LPh 1-4 mit 10 %,
6. Referenzen Objektplanung Hochwasserrückhaltebecken LPh 5-9 mit 5 %,
7. Referenzen Objektplanung Brückenbauwerke LPh 1-9 mit 10 %,
8. Referenzen Fachplanung Brückenbauwerke LPh 1-6 mit 10 %,
9. Referenzen bes. Leistung „2D HN Modellierung/HWGK“ mit 10 %,
10. Referenzen bes. Leistung Örtliche Bauüberwachung mit 10 %,
11. Beschäftigte Ingenieure für vergleichbare Leistungen Objektplanung mit 5 %,
12. Beschäftigte Ingenieure für vergleichbare Leistungen Fachplanung mit 5 %.
Wird die Anzahl der Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, entscheidet die höhere Wertung aus Nr. 3, 4 und 9 (Summe daraus), bei weiterer Punktgleichheit entscheidet unter diesen das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-06-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verfondern, Max
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=FOEuroYqrqg%3d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bewerberanfragen sind bis spätestens 12.6.2018, 12.00, über die Kommunikation mit der Vergabestelle im Angebotsassistenten des Vergabeportals möglich.
Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter:
Die Teilnahme am Bewerbungsverfahren erfolgt über das vollständig auszufüllende Bewerbungsformular.
Dieses ist auf dem Vergabeportal Region Freiburg unter www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de herunterzuladen. Elektronische Teilnahmeanträge sind möglich. Unterlagen können dabei als Anlagen hochgeladen oder alternativ in Papierform eingereicht werden.
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Zum Bezug der Unterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bewerberfragen und Antworten u. ä. werden Sie jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Wir empfehlen daher, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Teilnehmer ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über die die Kommunikation ausschließlich erfolgt.
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Der Teilnahmeantrag (Bewerbungsformular mit Anlagen und allen geforderten Nachweisen) ist.
a) bei elektronischer Abgabe im Vergabeportal hochzuladen oder,
b) bei Abgabe in Papierform im verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist mit dem zur Verfügung gestellten Kennzettel zu versehen.
Unterschrift:
a) Bei Onlineabgabe hat die Unterzeichnung des Antrags entweder mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur oder in Textform nach § 126b BGB zu erfolgen, dies gilt als Unterschrift für alle Anlagen,
b) Alle Unterschriften des Bewerbers, den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder von Unterauftragnehmern müssen eigenhändig im eingereichten Original erfolgen!
Kopien/Ausdrucke von Unterschriften werden nicht akzeptiert. Es ist zu beachten, dass mit dem Teilnahmeantrag zwingend von mind. einem bevollmächtigten Mitglied der Bewerbergemeinschaft das Bewerbungsformular ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben im Original einzureichen ist. Ansonsten erfolgt ein Ausschluss des Teilnahmeantrages. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben ist das unterschriebene Bewerbungsformular. Teilnahmeanträge, die formlos, per E-Mail oder per FAX eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt. Verspätet eingegangene Anträge werden ausgeschlossen.
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Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind.
Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zugelassen.
Für die Ausarbeitung der Bewertungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (§ 77 Absatz 1 VgV). Es erfolgt keine Rückgabe der Bewerbungsunterlagen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Alle Eintragungen in den Bewerbungsunterlagen müssen zweifelsfrei und dokumentenecht sein.
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Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggebervor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, entweder über das Vergabeportal Region Freiburg (Bieterkommunikation) oder per E-Mail (siehe I.1).
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Sämtliche Unterlagen für das Verfahren werden vollständig elektronisch zur Verfügung gestellt.
Es ist beabsichtigt für die 2. Stufe insbesondere noch zur Verfügung zu stellen: Mustervertrag über HOAI-Leistungen, Zuschlagskriterien und weiterer Ablauf des Verfahrens, Preisblattformular zum Mustervertrag. Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich in KW 29/30 2018 statt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268732 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Telefon: +49 7219260 📞
Internetadresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Quelle: OJS 2018/S 094-213547 (2018-05-16)
Ergänzende Angaben (2018-06-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 109-248798
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 094-213547
ABl. S-Ausgabe: 109
Quelle: OJS 2018/S 109-248798 (2018-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen nach §§ 41 ff., 49 ff und 53 ff HOAI 2013 zum Gewässerausbau des Dietenbachs in Freiburg i. Br. im Abschnitt nördlich des Dietenbachparks bis zur Straße zum Tiergehege bzw. an den Mooswald-Süd. Der Schwerpunkt liegt im Leistungsbild Ingenieurbauwerke. Ziel ist die Aufwertung des Gewässers und dessen Randstreifen, welche derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzt werden. Durch die Erstellung von Deichbauwerken oder Abgrabungen bzw. der Kombination beider Maßnahmen soll dabei sichergestellt werden, dass eine Überschwemmung der Vorländer außerhalb des zukünftigen Gewässerkorridors bis zu einem 100-jährlichen Hochwasserereignisses (HQ100) verhindert wird. Im Nachlauf des Gewässerausbaus und der Herstellung der Hochwasserfreiheit ist von Seiten der Stadt Freiburg die Ausweisung des Baugebiets „Stadtteil Dietenbach1“ vorgesehen. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§§ 14, 17 i. V. m. §§ 73 ff VgV).
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 198-448870
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
Siehe PDF-Datein Leistungsbild unter Punkt Geplanter zeitlicher Projektablauf

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen nach §§ 41 ff., 49 ff und 53 ff HOAI 2013 zum Gewässerausbau des Dietenbachs in Freiburg i. Br. im Abschnitt nördlich des Dietenbachparks bis zur Straße zum Tiergehege bzw. an den Mooswald-Süd. Der Schwerpunkt liegt im Leistungsbild Ingenieurbauwerke.
Mehr anzeigen
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§§ 14, 17 i. V. m. §§ 73 ff VgV).
Die Stadt Freiburg i. Br. plant einen Ausbau des Dietenbachs im Gewässerabschnitt.
Im Rahmen des Gewässerausbaus sind das aktuelle Gewässerbett des Dietenbachs sowie der vorhandene Bewuchs innerhalb des gesamten Bereichs des Gewässerausbaus in seiner jetzigen Form größtenteils zu erhalten. Änderungen bzw. Geländeanpassungen sind auf den angrenzenden Vorlandbereichen z. B. durch die Errichtung von Deichbauwerken bzw. gezielte Abgrabungen (Flutmulden) möglich. Der Gewässerausbau erstreckt sich über eine Gesamtlänge von ca. 1,5 km. Vorgabe für den Gewässerausbau gemäß §68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ist die generelle Vermeidung einer Erhöhung der Hochwassergefährdung für die Unter- und Oberlieger. Des Weiteren hat für das Bemessungsereignis HQ100 (max. Abfluss von 13,4 m
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Endgültigen Siegerentwurfs für den zukünftig angrenzenden Stadtteil Dietenbach zu überprüfen und ggf.anzupassen. Zur Schaffung des notwendigen Retentionsraums ist zudem eine Optimierung des sogenannten Schildkrötenkopfes, nördlich der Straße zum Tiergehege, mittels Hochwasserrückhaltebecken vorgesehen. Eine entsprechende Optimierungsvariante wurde in der Konzeptstudie voruntersucht.
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Für die Herstellung der Hochwasserfreiheit im Bereich des späteren Baugebiets ist im Rahmen des Gewässerausbaus der bisherige Durchlass des Käserbachs unter der Besançonallee mittels geeigneter baulicher Maßnahmen zu verschließen. Des Weiteren sind im Hinblick auf das Baugebiet insgesamt max.drei KFZ-Brücken sowie Max. 3 Fuß-/Radwegbrücken über den Dietenbach im Untersuchungsgebiet in den Planungen bzw. den zu erbringenden Leistungen zu berücksichtigen. Deren Exakte Lage ergibt sich nach Festlegung des Siegerentwurfs für den neuen Stadtteil in Abstimmung mit den entsprechenden Planern. Die Brückenbauwerke sollen, soweit möglich, auch für die Schaffung des benötigten Retentionsvolumens mit benutzt werden.
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Neben der Betrachtung des HQ 100–Ereignisses ist eine zusätzliche Analyse der Hochwassersituation bei einem 1 000-jährlichen Ereignis (HQextrem) gefordert, um auch für diesen Extremfall eine mögliche Verschärfung der Gefährdung der Unter und Oberlieger zu bewerten und ausschließen zu können. Die anzusetzende Abflussmenge bei HQextrem liegt bei max. 29,3 m
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Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor. Mit Abschluss des Vertrages für die Planungsleistungen werden zunächst die Leistungsphasen 1–3 bzw. 1-4 beauftragt (Details siehe Unterlagen). Die Leistungsphasen 4-6 bzw. 5-9 sollen optional nach Abschluss der Leistungsphase 3 bzw. 4 beauftragt werden
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Zusätzliche Informationen: Siehe PDF-Datein Leistungsbild unter Punkt Geplanter zeitlicher Projektablauf

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisationsstruktur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung der Bearbeitungszeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkompetenz des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 15

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-10 📅
Name: WALD + CORBE Consulting GmbH
Postanschrift: Am Hecklehamm 18
Postort: Hügelsheim
Postleitzahl: 76549
Land: Deutschland 🇩🇪
Rastatt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu II. 1.7. und V. 2.4 – Aufgrund § 39 Abs.6 VgV ist die Angabe des Gesamtwertes nicht vorgesehen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB – unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2018/S 198-448870 (2018-10-11)