Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer soll für die Technische Gebäudeausrüstung (AGr 1-8) inkl. der notwendigen Hochbaumaßnahmen folgende Leistungen übernehmen (im Einzelnen siehe Vertrag / Leistungsbild [Anlage 20]):
— Annahme, Prüfung und Priorisierung von Störmeldungen sowie Erbringung der zur Beseitigung der Störfälle erforderlichen Leistungen. Der Auftragnehmer soll 5 Tage/Woche (9 Std./Tag) Annahme und Bearbeitung von Störmeldungen sicherstellen (in der Vergangenheit ca. 5 Meldungen/Tag). Für besondere Veranstaltungen (Abends/Wochenende) ist ein darüber hinausgehender Bereitschaftsdienst erforderlich (ca. 10 mal/Jahr),
— Planung, Angebotseinholung/Ausschreibung und Überwachung von kleinen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Technischen Ausrüstung inkl. dazugehöriger Hochbaumaßnahmen,
— Bestandsaufnahme vorliegender Protokolle von Sachverständigenprüfungen (u. a. TÜV, Dekra) sowie Auswertung; Priorisierung der festgestellten Mängel und Erbringung der zur Beseitigung erforderlichen Leistungen,
— Veranlassen und Überwachen neuer Sachverständigenprüfungen (u. a. TÜV, Dekra) sowie Auswertung der Prüfberichte; Priorisierung der festgestellten Mängel und Erbringung der zur Beseitigung erforderlichen Leistungen,
— Vorbereitung/ Teilnahme an Brandsicherheitsschauen, Protokollierung sowie Erbringung der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Leistungen,
— Durchführen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Erarbeiten von energetischen Optimierungsvorschlägen (z. B. im Bereich Heizung, Lüftung, Elektro- und Aufzugsanlagen),
— Leistungen zur Instandhaltung (Inspektion, Instandsetzung, Schwachstellenanalyse, Verbesserung) in ausgewählten Liegenschaften,
— Bauüberwachung von Bauleistungen aus laufenden Verträgen,
— Aufbau/Entwicklung, Pflege und Fortschreibung einer Datenbank (Excel)
— Vorlage von Jahresabschlüssen einschließlich graphischer Aufbereitung.
Die Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und unter Berücksichtigung bestehender Inspektions-, Wartungs- und Rahmenverträge zu erbringen. Reparaturen, die direkt aus der Wartung oder einer Sachverständigenprüfung hervorgehen, sind i. d. R. von bereits eingesetzten Wartungs-/Rahmenvertragsfirmen durchzuführen und zu koordinieren.
Die Durchführung erfordert engen Kontakt mit den Ansprechpartnern der Liegenschaften sowie die Koordination aller Beteiligten.
Die Dienstleistungen betreffen Anlagen der Anlagengruppen 1 bis 8 gem. HOAI §53. Der Auftrag umfasst folgende Leistungsbereiche (im Einzelnen siehe Leistungsbild [Vertrag – Anlage 20]):
(A) Technische Ausrüstung (HOAI §55), insb. Leistungsphasen 6-9;
(B) Im Zusammenhang mit Leistungsbereich A: Objektplanung (HOAI §34), insb. LPh 6-9;
(C) Im Zusammenhang mit Leistungsbereich A: Teilleistungen des Technischen Gebäudemanagements auf strategischer und administrativer Ebene:
— Veranlassen, Überwachen und Auswerten von Sachverständigenprüfungen,
— Inspektion von technischen Anlagen,
— Schwachstellenanalyse,
— Störfallmanagement,
— Dokumentation,
— Anlagenoptimierung,
— Gewährleistungsmanagement,
— Durchführung von Vergabeverfahren,
— Durchführung von Submissionen.
Die operativen (ausführenden) Aufgaben des Technischen Gebäudemanagements sind nicht Bestandteil der Ausschreibung und werden durch bereits gewählte oder noch zu wählende Dienstleister durchgeführt.
Weitere im Zusammenhang mit den Leistungen der Technischen Ausrüstung ggf. erforderliche Fachplanungsleistungen (z. B. Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz u. a.) sind erst im Auftragsfall im weiteren Verlauf einzubinden (Beauftragung erfolgt durch AG).
Die Leistungen werden nur zusammen vergeben. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vertragslaufzeit ist zunächst für 24 Monate vorgesehen (2019-2020). Es besteht die Option auf Verlängerung des Vertrages um bis zu weitere 24 Monate. Der Vertragsbeginn ist für Januar 2019 vorgesehen.
Die für den baulichen Unterhalt zur Verfügung gestellten Mittel betrugen im Jahr 2017 insgesamt beispielsweise rund 1,0 Mio.