Planungsleistungen (HOAI §§55, 34) sowie Leistungen des Technischen Gebäudemanagements (s. II.2.4). Projekt: Bauunterhalt und Betrieb von gebäudetechnischen Anlagen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf
Die beabsichtigte Vergabe umfasst Arbeitsvorgänge im Bereich Instandhaltung (Reparaturen und Mängelbeseitigung) sowie Störfallmanagement in der Gebäudetechnik für ca. 370 Liegenschaften des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin. Die Liegenschaften umfassen Verwaltungs- und Dienstgebäude, Schulen, Kitas, Freizeitstätten, Wohnbauten, Sportbauten, Werkstätten, Friedhöfe, Grünflächen sowie Gewächshäuser. Ziel der vorgesehenen Vergabe ist, alle Arbeitsvorgänge, die nicht zwingend vom Hochbauamt durchgeführt werden müssen, durch einen Auftragnehmer eigenständig und in eigener Verantwortung bearbeiten zu lassen. Für 132 Gebäude sind Teilarbeiten bereits verlagert. Sie werden durch Energiesparpartner betreut, die alle Bauteile in Heizungsanlagenzentralen und in Lüftungsanlagenzentralen instandhalten. Eine Koordinierung und Leistungstrennung für die Abarbeitung der vorliegenden Mängel ist dabei vorzunehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-28.
Auftragsbekanntmachung (2018-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die beabsichtigte Vergabe umfasst Arbeitsvorgänge im Bereich Instandhaltung (Reparaturen und Mängelbeseitigung) sowie Störfallmanagement in der Gebäudetechnik für ca. 370 Liegenschaften des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin. Die Liegenschaften umfassen Verwaltungs- und Dienstgebäude, Schulen, Kitas, Freizeitstätten, Wohnbauten, Sportbauten, Werkstätten, Friedhöfe, Grünflächen sowie Gewächshäuser.
Ziel der vorgesehenen Vergabe ist, alle Arbeitsvorgänge, die nicht zwingend vom Hochbauamt durchgeführt werden müssen, durch einen Auftragnehmer eigenständig und in eigener Verantwortung bearbeiten zu lassen. Für 132 Gebäude sind Teilarbeiten bereits verlagert. Sie werden durch Energiesparpartner betreut, die alle Bauteile in Heizungsanlagenzentralen und in Lüftungsanlagenzentralen instandhalten. Eine Koordinierung und Leistungstrennung für die Abarbeitung der vorliegenden Mängel ist dabei vorzunehmen.
Die beabsichtigte Vergabe umfasst Arbeitsvorgänge im Bereich Instandhaltung (Reparaturen und Mängelbeseitigung) sowie Störfallmanagement in der Gebäudetechnik für ca. 370 Liegenschaften des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin. Die Liegenschaften umfassen Verwaltungs- und Dienstgebäude, Schulen, Kitas, Freizeitstätten, Wohnbauten, Sportbauten, Werkstätten, Friedhöfe, Grünflächen sowie Gewächshäuser.
Ziel der vorgesehenen Vergabe ist, alle Arbeitsvorgänge, die nicht zwingend vom Hochbauamt durchgeführt werden müssen, durch einen Auftragnehmer eigenständig und in eigener Verantwortung bearbeiten zu lassen. Für 132 Gebäude sind Teilarbeiten bereits verlagert. Sie werden durch Energiesparpartner betreut, die alle Bauteile in Heizungsanlagenzentralen und in Lüftungsanlagenzentralen instandhalten. Eine Koordinierung und Leistungstrennung für die Abarbeitung der vorliegenden Mängel ist dabei vorzunehmen.
Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (Ziff. I.3): 1. Vertragsentwurf inkl. Anlagen, darin folgende – bereits im Falle der Angebotsaufforderung – unterzeichnet vorzulegende Dokumente: A7 Formblatt für Honorarangebot; A9-1 BVB/Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen; A9-2 BVB/Erklärung gemäß §1 (2) Frauenförderverordnung.
Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (Ziff. I.3): 1. Vertragsentwurf inkl. Anlagen, darin folgende – bereits im Falle der Angebotsaufforderung – unterzeichnet vorzulegende Dokumente: A7 Formblatt für Honorarangebot; A9-1 BVB/Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen; A9-2 BVB/Erklärung gemäß §1 (2) Frauenförderverordnung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die beabsichtigte Vergabe umfasst Arbeitsvorgänge im Bereich Instandhaltung (Reparaturen und Mängelbeseitigung) sowie Störfallmanagement in der Gebäudetechnik für ca. 370 Liegenschaften des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin. Die Liegenschaften umfassen Verwaltungs- und Dienstgebäude, Schulen, Kitas, Freizeitstätten, Wohnbauten, Sportbauten, Werkstätten, Friedhöfe, Grünflächen sowie Gewächshäuser.
Die beabsichtigte Vergabe umfasst Arbeitsvorgänge im Bereich Instandhaltung (Reparaturen und Mängelbeseitigung) sowie Störfallmanagement in der Gebäudetechnik für ca. 370 Liegenschaften des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin. Die Liegenschaften umfassen Verwaltungs- und Dienstgebäude, Schulen, Kitas, Freizeitstätten, Wohnbauten, Sportbauten, Werkstätten, Friedhöfe, Grünflächen sowie Gewächshäuser.
Ziel der vorgesehenen Vergabe ist, alle Arbeitsvorgänge, die nicht zwingend vom Hochbauamt durchgeführt werden müssen, durch einen Auftragnehmer eigenständig und in eigener Verantwortung bearbeiten zu lassen. Für 132 Gebäude sind Teilarbeiten bereits verlagert. Sie werden durch Energiesparpartner betreut, die alle Bauteile in Heizungsanlagenzentralen und in Lüftungsanlagenzentralen instandhalten. Eine Koordinierung und Leistungstrennung für die Abarbeitung der vorliegenden Mängel ist dabei vorzunehmen.
Ziel der vorgesehenen Vergabe ist, alle Arbeitsvorgänge, die nicht zwingend vom Hochbauamt durchgeführt werden müssen, durch einen Auftragnehmer eigenständig und in eigener Verantwortung bearbeiten zu lassen. Für 132 Gebäude sind Teilarbeiten bereits verlagert. Sie werden durch Energiesparpartner betreut, die alle Bauteile in Heizungsanlagenzentralen und in Lüftungsanlagenzentralen instandhalten. Eine Koordinierung und Leistungstrennung für die Abarbeitung der vorliegenden Mängel ist dabei vorzunehmen.
Der Auftragnehmer soll für die Technische Gebäudeausrüstung (AGr 1-8) inkl. der notwendigen Hochbaumaßnahmen folgende Leistungen übernehmen (im Einzelnen siehe Vertrag / Leistungsbild [Anlage 20]):
— Annahme, Prüfung und Priorisierung von Störmeldungen sowie Erbringung der zur Beseitigung der Störfälle erforderlichen Leistungen. Der Auftragnehmer soll 5 Tage/Woche (9 Std./Tag) Annahme und Bearbeitung von Störmeldungen sicherstellen (in der Vergangenheit ca. 5 Meldungen/Tag). Für besondere Veranstaltungen (Abends/Wochenende) ist ein darüber hinausgehender Bereitschaftsdienst erforderlich (ca. 10 mal/Jahr),
— Annahme, Prüfung und Priorisierung von Störmeldungen sowie Erbringung der zur Beseitigung der Störfälle erforderlichen Leistungen. Der Auftragnehmer soll 5 Tage/Woche (9 Std./Tag) Annahme und Bearbeitung von Störmeldungen sicherstellen (in der Vergangenheit ca. 5 Meldungen/Tag). Für besondere Veranstaltungen (Abends/Wochenende) ist ein darüber hinausgehender Bereitschaftsdienst erforderlich (ca. 10 mal/Jahr),
— Planung, Angebotseinholung/Ausschreibung und Überwachung von kleinen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Technischen Ausrüstung inkl. dazugehöriger Hochbaumaßnahmen,
— Bestandsaufnahme vorliegender Protokolle von Sachverständigenprüfungen (u. a. TÜV, Dekra) sowie Auswertung; Priorisierung der festgestellten Mängel und Erbringung der zur Beseitigung erforderlichen Leistungen,
— Veranlassen und Überwachen neuer Sachverständigenprüfungen (u. a. TÜV, Dekra) sowie Auswertung der Prüfberichte; Priorisierung der festgestellten Mängel und Erbringung der zur Beseitigung erforderlichen Leistungen,
— Vorbereitung/ Teilnahme an Brandsicherheitsschauen, Protokollierung sowie Erbringung der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Leistungen,
— Durchführen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Erarbeiten von energetischen Optimierungsvorschlägen (z.B. im Bereich Heizung, Lüftung, Elektro- und Aufzugsanlagen),
— Leistungen zur Instandhaltung (Inspektion, Instandsetzung, Schwachstellenanalyse, Verbesserung) in ausgewählten Liegenschaften,
— Bauüberwachung von Bauleistungen aus laufenden Verträgen,
— Aufbau/Entwicklung, Pflege und Fortschreibung einer Datenbank (Excel)
— Vorlage von Jahresabschlüssen einschließlich graphischer Aufbereitung.
Die Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und unter Berücksichtigung bestehender Inspektions-, Wartungs- und Rahmenverträge zu erbringen. Reparaturen, die direkt aus der Wartung oder einer Sachverständigenprüfung hervorgehen, sind i. d. R. von bereits eingesetzten Wartungs-/Rahmenvertragsfirmen durchzuführen und zu koordinieren.
Die Leistungen sind in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und unter Berücksichtigung bestehender Inspektions-, Wartungs- und Rahmenverträge zu erbringen. Reparaturen, die direkt aus der Wartung oder einer Sachverständigenprüfung hervorgehen, sind i. d. R. von bereits eingesetzten Wartungs-/Rahmenvertragsfirmen durchzuführen und zu koordinieren.
Die Durchführung erfordert engen Kontakt mit den Ansprechpartnern der Liegenschaften sowie die Koordination aller Beteiligten.
Die Dienstleistungen betreffen Anlagen der Anlagengruppen 1 bis 8 gem. HOAI §53. Der Auftrag umfasst folgende Leistungsbereiche (im Einzelnen siehe Leistungsbild [Vertrag – Anlage 20]):
(B) Im Zusammenhang mit Leistungsbereich A: Objektplanung (HOAI §34), insb. LPh 6-9.
(C) Im Zusammenhang mit Leistungsbereich A: Teilleistungen des Technischen Gebäudemanagements auf strategischer und administrativer Ebene:
— Veranlassen, Überwachen und Auswerten von Sachverständigenprüfungen,
— Inspektion von technischen Anlagen,
— Schwachstellenanalyse,
— Störfallmanagement,
— Dokumentation,
— Anlagenoptimierung,
— Gewährleistungsmanagement,
— Durchführung von Vergabeverfahren,
— Durchführung von Submissionen.
Die operativen (ausführenden) Aufgaben des Technischen Gebäudemanagements sind nicht Bestandteil der Ausschreibung und werden durch bereits gewählte oder noch zu wählende Dienstleister durchgeführt.
Weitere im Zusammenhang mit den Leistungen der Technischen Ausrüstung ggf. erforderliche Fachplanungsleistungen (z.B. Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz u. a.) sind erst im Auftragsfall im weiteren Verlauf einzubinden (Beauftragung erfolgt durch AG).
Weitere im Zusammenhang mit den Leistungen der Technischen Ausrüstung ggf. erforderliche Fachplanungsleistungen (z.B. Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz u. a.) sind erst im Auftragsfall im weiteren Verlauf einzubinden (Beauftragung erfolgt durch AG).
Die Leistungen werden nur zusammen vergeben. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vertragslaufzeit ist zunächst für 24 Monate vorgesehen (2019-2020). Es besteht die Option auf Verlängerung des Vertrages um bis zu weitere 24 Monate. Der Vertragsbeginn ist für Januar 2019 vorgesehen.
Die Leistungen werden nur zusammen vergeben. Eine losweise Vergabe ist nicht beabsichtigt. Die Vertragslaufzeit ist zunächst für 24 Monate vorgesehen (2019-2020). Es besteht die Option auf Verlängerung des Vertrages um bis zu weitere 24 Monate. Der Vertragsbeginn ist für Januar 2019 vorgesehen.
Die für den baulichen Unterhalt zur Verfügung gestellten Mittel betrugen im Jahr 2017 insgesamt beispielsweise rund 1,0 Mio.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Optionen:
(1) Es besteht die Option auf Verlängerung des Vertrages um bis zu weitere 24 Monate.
(2) Optional Vergabe folgender Leistungen:
— Leistungsbereich A: Leistungen der Technischen Ausrüstung (HOAI §55) für die Anlagengruppen 1 bis 8 (HOAI 2013 §53), Leistungsphasen 1 bis 5,
— Leistungsbereich B: Leistungen der Objektplanung (HOAI §34), Leistungsphasen 2 bis 5, im Zusammenhang mit Leistungen nach A.
Zusätzliche Informationen:
Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (Ziff. I.3): 1. Vertragsentwurf inkl. Anlagen, darin folgende – bereits im Falle der Angebotsaufforderung – unterzeichnet vorzulegende Dokumente: A7 Formblatt für Honorarangebot; A9-1 BVB/Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen; A9-2 BVB/Erklärung gemäß §1 (2) Frauenförderverordnung.
Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (Ziff. I.3): 1. Vertragsentwurf inkl. Anlagen, darin folgende – bereits im Falle der Angebotsaufforderung – unterzeichnet vorzulegende Dokumente: A7 Formblatt für Honorarangebot; A9-1 BVB/Erklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen; A9-2 BVB/Erklärung gemäß §1 (2) Frauenförderverordnung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) – wird der Bewerber ausgeschlossen:
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen – bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern – sind zwingend gefordert; bei Nichtvorlage/-abgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung – auch auf Nachforderung gemäß VgV §56 (2) – wird der Bewerber ausgeschlossen:
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
(a) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
(a) Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers sowie Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass der Auszug den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt.
(b) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) §123 und §124 vorliegen;
(c) Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 2) des Bewerbers, dass er im Auftragsfall die Versicherung gemäß Ziff. III.1.2 für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt.
(d) Eigenerklärung (s. Teilnahmeantrag Pkt. 3) des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfungen.
(e) Eigenerklärung zur Beruflichen Befähigung (Teilnahmeantrag Punkt 7) gemäß Ziffer III.2.1.
(f) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Teilnahmeantrag Pkt. 1), Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach §47 (1) VgV und die Erklärungen zu wirtschaftlichen Verknüpfungen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und gemäß §§123 und 124 GWB (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen. Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(f) Beruft sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer zu benennen (Teilnahmeantrag Pkt. 1), Verpflichtungserklärungen der betreffenden Nachunternehmer nach §47 (1) VgV und die Erklärungen zu wirtschaftlichen Verknüpfungen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit) und gemäß §§123 und 124 GWB (über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe) für die betreffenden Nachunternehmer vorzulegen. Anderenfalls sind die unter dieser Ziffer geforderten Erklärungen und Nachweise für Nachunternehmer erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
(2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter zwingender Verwendung des für die Abgabe einer Bewerbung abzurufenden Formblattes (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abzugeben,
—— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
—— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
—— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
—— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
(3) Der Bieter (einschließlich eventueller Unterauftragnehmer) darf weder einen Eintrag im Korruptionsregister, Gewerbezentralregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine Abfrage erfolgt vor beabsichtigter Zuschlagserteilung; ohne Einwilligung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
(3) Der Bieter (einschließlich eventueller Unterauftragnehmer) darf weder einen Eintrag im Korruptionsregister, Gewerbezentralregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine Abfrage erfolgt vor beabsichtigter Zuschlagserteilung; ohne Einwilligung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Umsatz:
— Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 4) zum Nettojahresgesamtumsatz sowie zum Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 §55 (Leistungsbereich A) und im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 (Leistungsbereich B) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2016, 2015).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung (Teilnahmeantrag Pkt. 4) zum Nettojahresgesamtumsatz sowie zum Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 §55 (Leistungsbereich A) und im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 (Leistungsbereich B) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2016, 2015).
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.1.1 Unterpunkt 1. (f) sind zu beachten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers darf der Umsatz des Nachunternehmers nur entsprechend seines Anteils am Gesamtauftrag angegeben werden, wenn der Nachunternehmer diesen Umsatz mit vergleichbaren Leistungen erzielt hat (Ziff. III.1.1 Unterpunkt 1. (f) sind zu beachten).
(2) Geforderte Kautionen/Sicherheiten:
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Pkt. 2).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Auftragnehmer hat im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. EUR je Schadensfall für Personenschäden sowie 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden nachzuweisen und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Eine Erklärung, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird, ist erforderlich (Teilnahmeantrag Pkt. 2).
Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen.
Mindeststandards:
(1) Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 §55 (Leistungsbereich A) und im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 (Leistungsbereich B) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 750 000,00 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.
(1) Netto-Jahresumsatz im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 §55 (Leistungsbereich A) und im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 (Leistungsbereich B) im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer/gleich 750 000,00 EUR netto pro Jahr im Durchschnitt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Pkt. 4) der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2016, 2015) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Architekten und/oder Ingenieure (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden gesamt sowie mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre, aufgeschlüsselt in
(1) Darstellung (Teilnahmeantrag Pkt. 4) der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2016, 2015) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Architekten und/oder Ingenieure (Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor/Master oder gleichwertiger Abschluss) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden gesamt sowie mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre, aufgeschlüsselt in
a. Ingenieure im Leistungsbild Technische Ausrüstung i. S. HOAI 2013 §55 gesamt / in den AGr 1-3, 4-5, 6 und 8 i. S. HOAI 2013 §53 sowie im Bereich Planung technischer Brandschutz.
b. Architekten/Ingenieure im Leistungsbild Objektplanung i. S. HOAI 2013 §34.
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers dürfen nur die Mitarbeiter des Nachunternehmers angegeben werden, die in dem für die Nachunternehmervergabe vorgesehenen Leistungsanteil tätig waren.
(2) Darstellung (Teilnahmeantrag Pkt. 1), welche Leistungen mit dem eigenen Büro und welche ggf. durch Nachunternehmer erbracht werden sowie deren Benennung.
(3) Aus einer Referenzliste für das in Ziff. II.2.4 aufgeführte Leistungsbild (Teilnahmeantrag Pkt. 5.1) sind mind. zwei und max. vier mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
(3) Aus einer Referenzliste für das in Ziff. II.2.4 aufgeführte Leistungsbild (Teilnahmeantrag Pkt. 5.1) sind mind. zwei und max. vier mit der Bauaufgabe vergleichbare Referenzprojekte vorzustellen (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2), die anhand der Auswertungsmatrix bewertet werden.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
— Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land/Auftraggeber,
— Öffentlicher Auftrag i. S. GWB §103,
— Name des Auftragnehmers,
— Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 i. S. HOAI 2013 §34 bzw. §55 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber),
— BGF bezogen auf den Bereich Bauen im Bestand (Umbau- und/oder Modernisierungs-, Instandhaltungs-, Instandsetzungsmaßnahme i. S. HOAI 2013 §2),
— Art der Baumaßnahme i. S. HOAI 2013 §2 (Instandhaltungs- und/oder Instandsetzungs-, Umbau-, Modernisierungsmaßnahme, Andere),
— Bearbeitete Anlagengruppen/Leistungsphasen i. S. HOAI 2013 §§53/55 bzw. bearbeitete Leistungsphasen i. S. HOAI 2013 §§34,
— Schwierigkeitsgrad (Honorarzone i. S. HOAI 2013 §§35 bzw. 56).
Referenzschreiben des Bauherrn/Betreibers (keine Eigenerklärungen), die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich Kosten und/oder Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, können der Bewerbung beigefügt werden und gehen dann positiv in die Bewertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherrn einzuholen. Nicht in deutscher Sprache verfasste Schreiben sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Referenzschreiben des Bauherrn/Betreibers (keine Eigenerklärungen), die den erfolgreichen Abschluss hinsichtlich Kosten und/oder Termine, Qualitäten und Zusammenarbeit belegen, können der Bewerbung beigefügt werden und gehen dann positiv in die Bewertung ein. Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherrn einzuholen. Nicht in deutscher Sprache verfasste Schreiben sind in deutscher Übersetzung vorzulegen.
Die Referenzprojekte müssen auf jeweils max. 2 DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend dargestellt werden. Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Die Angaben zu den Referenzprojekten sind von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer, sofern zutreffend) insgesamt zu machen.
(4) Für die Bewertung der fachlichen Eignung können außerdem zusätzliche Angaben (im Einzelnen siehe Teilnahmeantrag Pkt. 5.3) zu ausgewählten Projektspezifika/Leistungen in den mind. 2 und max. 4 Referenzprojekten (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2.1 bis 5.2.4) erfolgen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte /des Teilnahmeantrags). Es gehen je Projektspezifika/Leistung max. zwei Projekte in die Wertung ein.
(4) Für die Bewertung der fachlichen Eignung können außerdem zusätzliche Angaben (im Einzelnen siehe Teilnahmeantrag Pkt. 5.3) zu ausgewählten Projektspezifika/Leistungen in den mind. 2 und max. 4 Referenzprojekten (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2.1 bis 5.2.4) erfolgen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte /des Teilnahmeantrags). Es gehen je Projektspezifika/Leistung max. zwei Projekte in die Wertung ein.
(5) Für die Bewertung der fachlichen Eignung können außerdem zusätzliche Angaben (im Einzelnen s. Teilnahmeantrag Pkt. 6) zu Verträgen im Bereich Instandhaltung von gebäudetechnischen Anlagen im Sinne DIN 31051 und/oder im Bereich Störfallmanagement für gebäudetechnischen Anlagen mit einem Vertragszeitraum von mindestens 1 Jahr innerhalb der letzten 8 Jahre (07/2010 bis 06/2018) erfolgen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags). Es gehen insg. max. 3 Verträge in die Bewertung ein.
(5) Für die Bewertung der fachlichen Eignung können außerdem zusätzliche Angaben (im Einzelnen s. Teilnahmeantrag Pkt. 6) zu Verträgen im Bereich Instandhaltung von gebäudetechnischen Anlagen im Sinne DIN 31051 und/oder im Bereich Störfallmanagement für gebäudetechnischen Anlagen mit einem Vertragszeitraum von mindestens 1 Jahr innerhalb der letzten 8 Jahre (07/2010 bis 06/2018) erfolgen (nicht zwingend in Bezug auf die Wertungsfähigkeit des Teilnahmeantrags). Es gehen insg. max. 3 Verträge in die Bewertung ein.
Mindeststandards:
Folgende Mindestanforderungen sind zu erfüllen; Bewerbungen, die diese Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen:
1) Anzahl der festangestellten Architekten und/oder Ingenieure (inkl. Führungskräfte) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer /gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt.
1) Anzahl der festangestellten Architekten und/oder Ingenieure (inkl. Führungskräfte) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild Objektplanung im Sinne HOAI 2013 §34 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderung: größer /gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt.
2) Anzahl der festangestellten Ingenieure (inkl. Führungskräfte) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 §55 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderungen: größer/gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt in den AGr 1-3 i.S. HOAI 2013 §53, größer/gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt in den AGr 4-5 i.S. HOAI 2013 §53, größer/gleich 1 pro Jahr im Durchschnitt in der AGr 8 i. S. HOAI 2013 §53 sowie größer/gleich 1 im Bereich Planung technischer Brandschutz.
2) Anzahl der festangestellten Ingenieure (inkl. Führungskräfte) mit größer/gleich 30 Wochenarbeitsstunden im Leistungsbild Technische Ausrüstung im Sinne HOAI 2013 §55 mit Berufserfahrung größer/gleich 5 Jahre im Durchschnitt der letzten 3 Jahre: Mindestanforderungen: größer/gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt in den AGr 1-3 i.S. HOAI 2013 §53, größer/gleich 2 pro Jahr im Durchschnitt in den AGr 4-5 i.S. HOAI 2013 §53, größer/gleich 1 pro Jahr im Durchschnitt in der AGr 8 i. S. HOAI 2013 §53 sowie größer/gleich 1 im Bereich Planung technischer Brandschutz.
3) Referenzprojekte: Es dürfen nur Referenzprojekte benannt werden (Teilnahmeantrag Pkt. 5.2), die folgende Bedingungen erfüllen:
— Bauen im Bestand (Umbau-/ Modernisierungsmaßnahme und/oder Instandhaltungs-/ Instandsetzungsmaßnahme im Sinne HOAI 2013 §2),
— Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne HOAI 2013 §34 bzw. §55 (mind. Übergabe an den Nutzer bzw. Betreiber) in den letzten 4 Jahren (7.2014 bis 6.2018).
Für die Referenzprojekte (mind. 2 und max. 4), welche die vorgenannten Bedingungen erfüllen, gelten die folgenden weiteren Mindestanforderungen:
— mindestens 1 Referenzprojekt, für das Leistungen im Sinne HOAI 2013 §55 erbracht wurden, mit einer Bruttogrundfläche größer/gleich 10 000 qm bezogen auf den Bereich Bauen im Bestand,
— durch die Summe der Referenzprojekte (max. 4) müssen die Leistungsphasen 5 bis 8 im Sinne HOAI 2013 §55 in den Anlagengruppen 1 bis 4 und 8 im Sinne HOAI 2013 §53 mindestens einmal vollständig abgedeckt sein,
— mindestens 1 Referenzprojekt, bei dem die Leistungsphasen 5 bis 8 im Sinne HOAI 2013 §34 durchgängig erbracht wurden.
Alle Mindestanforderungen müssen durch die mind 2 und max. 4 Referenzprojekte erfüllt sein, die Kombination dabei ist beliebig.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
VgV §75 (1-3) in Verbindung mit VgV §44: Teilnahmeberechtigt sind Architekten und Ingenieure:
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur in der jeweiligen Fachrichtung tätig zu werden und bauvorlageberechtigt (Objektplaner) sind.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
(1) Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Gesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt bzw. die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt bzw. Ingenieur in der jeweiligen Fachrichtung tätig zu werden und bauvorlageberechtigt (Objektplaner) sind.
(2) Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz benennen.
(3) Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied je Leistungsbereich die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Im Falle einer beabsichtigten Beauftragung ist vor dieser Beauftragung nachzuweisen, dass mind. ein Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer) über eine gültige Fachplanerzertifizierung gem. DIN 14675 für die Planung und für die Projektierung von Brandmeldeanlagen/Sprachalarmanlagen verfügt.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Im Falle einer beabsichtigten Beauftragung ist vor dieser Beauftragung nachzuweisen, dass mind. ein Mitarbeiter des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (inkl. Nachunternehmer) über eine gültige Fachplanerzertifizierung gem. DIN 14675 für die Planung und für die Projektierung von Brandmeldeanlagen/Sprachalarmanlagen verfügt.
Eine Eigenerklärung gemäß vorstehender Festlegungen erfolgt im Teilnahmeantrag (s. Pkt. 7).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
(1) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
(2) Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin sowie ergänzende Vorschriften/Regeln.
(3) Der Bewerber (inkl. ev. Unterauftragnehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnungen (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben.
(5) Der Bewerber darf bei Vertragsausführung nur Personen einsetzen, die eine Erklärung gem. §1 Verpflichtungsgesetz abgeben.
(11) DIN 32736 („Gebäudemanagement – Begriffe und Leistungen“).
(12) Im Falle der Einladung zur Verhandlung vorzulegende Erklärungen: s. Ziff. II.2.14.
(13) Bei Vereinbarung von Zeithonoraren werden folgende Stundensätze nicht überschritten: Auftragnehmer: 65,00 EUR; Mitarbeiter: 55,00 EUR; Technische Zeichner u. ä.: 45,00 EUR.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
(1) Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Teilnahmeantrag gemäß Ziffern III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 1.485 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 20,2 %; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 79,8 %).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(2) Die Angaben zur Bewertung sind im Anhang zum Teilnahmeantrag enthalten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen mit einem Schwerpunkt bei den Referenzprojekten. Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 1.485 Punkte (Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 20,2 %; Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: 79,8 %).
(3) Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(3) Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Für die Auftragsausführung vorgesehenes Personal (nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 90
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Strukturelle Herangehensweise (nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachtechnische Lösungsansätze (anhand von praktischen Beispielen, nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation/aus dem Bietergespräch gewonnene Eindrücke (nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 110
(1) Die insbesondere in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Erklärung des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
(1) Die insbesondere in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen und Angaben werden im Rahmen der zu verwendenden Formblätter (Teilnahmeantrag und, sofern zutreffend, Bewerbergemeinschaftserklärung sowie Erklärung des Nachunternehmers) präzisiert und abgefordert und sind nicht separat zu erklären/abzugeben.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Diese sind – in deutscher Sprache gut lesbar – vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen zu unterschreiben und bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen.
Bei den Formblättern handelt es sich um interaktive PDF-Dateien zum maschinellen Ausfüllen, die im Internet (s. Ziff. I.3) heruntergeladen werden können. Diese sind – in deutscher Sprache gut lesbar – vollständig auszufüllen, an den entsprechenden Stellen zu unterschreiben und bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Teilnahmeantrag.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die Angaben für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzunehmen. Je Bewerbung ist nur ein Teilnahmeantrag zugelassen. Der bevollmächtigte Vertreter füllt den Teilnahmeantrag aus und unterschreibt den Teilnahmeantrag.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Ziff. IV.2.2 ist ein Papierexemplar der Formblätter einschl. der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „VgV Bauunterhalt und Betrieb von gebäudetechnischen Anlagen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zur Abgabe der Bewerbung entsprechend Ziff. IV.2.2 ist ein Papierexemplar der Formblätter einschl. der zusätzlich geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag, der außen mit dem Vermerk „VgV Bauunterhalt und Betrieb von gebäudetechnischen Anlagen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf – Teilnahmeantrag – Bitte nicht öffnen“ gekennzeichnet ist, bis zu der in Ziff. IV.2.2 genannten Frist einzureichen. Das Fehlen der Unterschrift auf dem Teilnahmeantrag führt unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Nichtvorlage bzw. Vorlage nicht vollständiger Unterlagen, Erklärungen und Nachweise – auch auf Nachforderung gem. VgV §56 [2] – hat den zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bewerbungsbogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(2) Sofern der Bewerber eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Bewerbungsbogen einschließlich Anlagen vollständig ausgefüllt eingereicht wird.
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Internetadresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [siehe oben], inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1, Zuschlagskriterien sowie die in Ziff. II.2.14 aufgeführten Unterlagen), Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u. ä. und weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(3) Unter der in Ziff. I.3 genannten Internetadresse können alle Vergabeunterlagen (Formblätter [siehe oben], inkl. Bewertungsmatrix Stufe 1, Zuschlagskriterien sowie die in Ziff. II.2.14 aufgeführten Unterlagen), Änderungen/Ergänzungen zur Bekanntmachung u. ä. und weitere Auskünfte abgerufen werden. Bewerber sind verpflichtet, sich eigenständig die Informationen dort zu verschaffen.
(4) Weitere Auskünfte sind nur auf schriftl. Anfrage - unter der Projektbezeichnung „VgV Bauunterhalt und Betrieb von gebäudetechnischen Anlagen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf – Rückfragen“ – per E-Mail an die in Ziff. I.3 genannte Adresse erhältlich. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen/Antworten im Internet (s.o.) veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 (3), Unterabsatz 1).
(4) Weitere Auskünfte sind nur auf schriftl. Anfrage - unter der Projektbezeichnung „VgV Bauunterhalt und Betrieb von gebäudetechnischen Anlagen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf – Rückfragen“ – per E-Mail an die in Ziff. I.3 genannte Adresse erhältlich. Die Fragen sind so zu formulieren, dass eine klare Antwort möglich ist. Zur Gewährung des gleichen Informationsstandes aller potentiellen Bewerber werden die anonymisierten Anfragen/Antworten im Internet (s.o.) veröffentlicht. Es werden nur Anfragen zugelassen und beantwortet, die so rechtzeitig eingehen, dass der Auftraggeber 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist die zusätzlichen Auskünfte erteilen kann (VgV § 20 (3), Unterabsatz 1).
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3, 5 Punkte vergeben. Es können insgesamt max. 355 Punkte erreicht werden (Details s. Vergabeunterlagen). Bewertung Honorarangebote: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 – Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 – niedrigster Preis).
(5) Hinweis zu Ziff. II.2.5 Zuschlagskriterien: je Kriterium werden 0, 1, 3, 5 Punkte vergeben. Es können insgesamt max. 355 Punkte erreicht werden (Details s. Vergabeunterlagen). Bewertung Honorarangebote: 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis, 0 Punkte erhalten Angebote mit dem 1,75-fachen oder mehr als dem 1,75-fachen des niedrigsten Preises. Die Punktzahl errechnet sich im Übrigen dann wie folgt: 0 + 5 x (niedrigster Preis x 1,75 – Preis) / (niedrigster Preis x 1,75 – niedrigster Preis).
(6) Der Bauherr beabsichtigt im Rahmen der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gem. VgV §17 (11) auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
(6) Der Bauherr beabsichtigt im Rahmen der Verhandlung (Zuschlagsverfahren) die Frist für die Einlieferung der finalen Honorarangebote im Einvernehmen mit den Bietern auf 15 Tage festzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag gem. VgV §17 (11) auf Grundlage der Erstangebote zu erteilen.
(1) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammergegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammergegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(2) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 124-282639 (2018-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Durchführen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Erarbeiten von energetischen Optimierungsvorschlägen (z. B. im Bereich Heizung, Lüftung, Elektro- und Aufzugsanlagen),
(B) Im Zusammenhang mit Leistungsbereich A: Objektplanung (HOAI §34), insb. LPh 6-9;
Weitere im Zusammenhang mit den Leistungen der Technischen Ausrüstung ggf. erforderliche Fachplanungsleistungen (z. B. Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz u. a.) sind erst im Auftragsfall im weiteren Verlauf einzubinden (Beauftragung erfolgt durch AG).
Weitere im Zusammenhang mit den Leistungen der Technischen Ausrüstung ggf. erforderliche Fachplanungsleistungen (z. B. Tragwerksplanung, Bauphysik, Brandschutz u. a.) sind erst im Auftragsfall im weiteren Verlauf einzubinden (Beauftragung erfolgt durch AG).
Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf kann eine Betreuung der technischen Gewerke nicht mehr gewährleisten, da ein akuter Personalmangel im Bereich der Elektrotechnik gegeben ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammergegenüber der Vergabestelle zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammergegenüber der Vergabestelle zu rügen.
Ansonsten gilt gemäß §160
(3) GWB, dass ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
(2) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.