Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
S.a. VI.3)! – Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden max. 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nichtberücksichtigt.
2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle sowie technische Leistungsfähigkeit erfüllt.
3. Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabeaufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 3 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben/ Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Zu dem Zweck werden die Unterlagen und eingereichten Referenzen über durchgeführte Planungsleistungen wie folgt bepunktet:
— Eigenerklärung zum Bestand des Unternehmens (ab 5 Jahre: 6 Punkte),
— Fahrzeit (Ermittlung m. google-maps) von Niederlassung bis Ziel „Eberswalder Str. 126/128 / 16227 Eberswalde“
Über 60 min. Fahrzeit: 2 Punkte je Referenz
40 bis 60 Minuten Fahrzeit: 4 Punkte je Referenz
Unter 40 Minuten Fahrzeit: max. 6 Punkte je Referenz
— Größe des Planungsbüros: Angaben zu qualifizierten Mitarbeitern (MA), die grds. neben dem Projektleiter und dem Stellvertreter aus Gründen der Redundanz für dieses Projekt zur Verfügung stehen können
„Projektleiter und Stellvertreter“: 2 Punkte;
„Projektleiter und Stellvertreter zzgl. eines vergleichbar qualifizierten MA“: 4 Punkte;
„Projektleiter und Stellvertreter zzgl. zweier oder mehr vergleichbar qualifizierter MA“: max. 6 Punkte;
— Nachweis Referenzen (Angaben von max. 2 Referenzen, werden mit insgesamt max. 48 Punkte gewertet), jeweilige Wertung der Referenz mit den folgenden Merkmalen:
Gesamtbaukosten des zu planenden Projekts nach §§ 33 ff. HOAI im Verhältnis zum vorliegenden Projekt
> 2,5 Mio. EUR [80 %]: 2 Punkte je Referenz
> 3,5 Mio. EUR [100 %]: 4 Punkte je Referenz
>= 4,5 Mio. EUR [120 %]: 6 Punkte je Referenz;
Umfang Bruttogeschossfläche
> 1840 m (80 %): 2 Punkte je Referenz
> 2300 m (100 %): 4 Punkte je Referenz
>= 2760 m (120 %): 6 Punkte je Referenz
Errichtung von Senioren-Tagespflegeeinrichtungen: 3 Punkte je Referenz;
Errichtung von Intensivpflege-Wohngemeinschaften: 3 Punkte je Referenz
Einhaltung des Kostenrahmens (Vergleich der angesetzten Plankosten mit der Realität bei Referenzen): 3 Punkte je Referenz;
Mit öffentlichen Fördergeldern/Zuwendungen finanzierte Bauprojekte: 3 Punkte je Referenz;
Maximal 66 Punkte sind erreichbar. Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Gesamtpunktzahl. Bei Punktegleichstand entscheidet zunächst der höhere Punktestand bei den Referenzen, danach das Los (alternativ kann der AG mehr Bewerber zulassen als vorgesehen).