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Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Angaben und Formalitäten, die mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind:
— eine Erklärung, dass die Abwicklung des Gesamtauftrages auf Grundlage einschlägiger EN-, IEC-, DIN und VDE-Normen, einschlägiger deutscher oder europaweit harmonisierter vergleichbarer technischen Regelwerken, Vorschriften und Richtlinien erfolgt,
— Angaben der vorgesehenen Qualifikationssicherung und Nachweis der Zertifizierung nach EN ISO 9001,
— Nachweis, dass der Bewerber ein Qualitätsmanagement eingeführt hat, dass er die Qualität der Prozesse und Verfahren in seiner Organisation prüft und verbessert,
— Angabe der Art der Arbeiten, die im Auftragsfalle an Nachunternehmer abgegeben werden.
Geforderte Mindeststandards:
1) Referenzanlagen mit Angabe des Projektzeitraums, eines Ansprechpartners seitens ehemaligem Auftraggeber (mit Telefonnummer) und der Schlüsselpersonen (Projektleiter, Leiter Planung Verfahrenstechnik, Leiter Planung Bautechnik, Leiter Planung Elektrotechnik, Oberbauleiter sowie Fachbauleiter):
Mindestanforderungen sind:
a) Mindestens ein Wasserwerk, das seit 2013 im europäischen Raum in Betrieb genommen worden ist und das aus einer mehrstufigen Aufbereitung besteht, wobei eine der Aufbereitungsstufen eine Membranfiltration sein muss und das eine Gesamtmenge von rund 500 m/h Trinkwasser produzieren kann;
b) Mindestens eine Ultrafiltrationsanlage, die seit 2013 im europäischen Raum in Betrieb genommen worden ist und mindestens Q = 200 m/h Trinkwasser produzieren kann. Die Referenzanlage kann mit der Referenz unter a) identisch sein;
c) Mindestens eine Umkehrosmoseanlage, die seit 2013 im europäischen Raum in Betrieb genommen worden ist und mindestens Q = 150 m/h Permeat produzieren kann. Die Referenzanlage kann mit der Referenz unter a) identisch sein;
d) Eine Bevorratung/Dosierung von Pulveraktivkohle: mindestens eine Anlage, die seit 2013 im europäischen Raum in Betrieb genommen worden ist. Alternativ ist die Vorlage eines Nachweises möglich, dass eine solche Anlage bereits in Planungsarbeiten (diese Planungen sind dann mit einzureichen) betrachtet wurde.
Kann beides (Referenzanlage oder Planungsleistung) nicht nachgewiesen werden, so kann dazu alternativ ein Lösungsansatz mit Darstellung der verfahrenstechnischen und konstruktiven Herangehensweise eingereicht werden. In diesem Fall behält sich der Auftraggeber allerdings vor, anhand der eigenen fachlichen Begutachtung des eingereichten Lösungsansatzes über die Eignung des Interessenten oder dessen Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren zu entscheiden. Es erfolgt keine weitere Bekanntgabe von Beurteilungskriterien.
Die Schlüsselpersonen der Referenzen müssen in überwiegender Anzahl derzeit im Unternehmen tätig sein und auch für die vorgesehene, potenzielle Projektbearbeitung zur Verfügung stehen, sonst wird die Referenz nicht anerkannt (bitte nennen Sie zu Ihren Referenzen auch den zuständigen Ansprechpartner).
In den geforderten Referenzen muss der Bewerber mit eigenem Personal mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 der HOAI der technischen Gewerke (Verfahrenstechnik und Elektrotechnik) bearbeitet haben.
2) Mitarbeiterstruktur und -anzahl
Der Bewerber muss als Kernkompetenz Wasseraufbereitungsanlagen planen.
Als adäquate Büro-Größe zur Planung des Projektes neben bestehenden Aufträgen wird eine Mitarbeiteranzahl von mindestens 20 angesehen. Diese 20 Mitarbeiter müssen fest angestellt und auf dem Gebiet der Wasseraufbereitung tätig sein. Der Nachweis muss in Tabellenform und Gruppierung in Ingenieure, Techniker und Sonstige erfolgen.
Um die Stabilität des Bewerbers bezüglich Mitarbeiteranzahl zu erkennen, ist die Mitarbeiteranzahl für die letzten 3 Jahre (2016, 2017, 2018) anzugeben.
Ausschlusskriterien:
— die vorgenannten Mindeststandards werden nicht erfüllt.