Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Stadtentwässerungsbetrieb
Postanschrift: Auf'm Hennekamp 47
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40200
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Hr. Maass
Telefon: +49 211-89-94075📞
E-Mail: ralph.maass@duesseldorf.de📧
Fax: +49 211-89-34075 📠
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.duesseldorf.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen Regenüberlaufbecken Rheinpark
DUS-1-2018-0081
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung: Planungsleistungen Regenüberlaufbecken Rheinpark.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3816663.79 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf plant im Bereich des Rheinparks Mischwasser im Regenwasserfall aufzufangen und zeitlich...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Stadtentwässerungsbetrieb der Landeshauptstadt Düsseldorf plant im Bereich des Rheinparks Mischwasser im Regenwasserfall aufzufangen und zeitlich verzögert dem Klärwerk zuzuführen. 2 Varianten: Regenüberlaufbecken und Stauraumkanals sollen geplant und Entscheidungs-grundlagen für die Auswahl erarbeitet werden. Die Vorzugsvariante soll danach weiter geplant und anschließend baulich umgesetzt werden. Planungsleistungen für das Projekt „014/44 Cecilienallee, RÜB Rheinpark" Leistungen nach HOAI 2013:
– §26 Landschaftspflegerischer Begleitplan,
– §27 Pflege- und Entwicklungsplan,
– §43 Ingenieurbauwerke,
– §51 Tragwerksplanung,
– §55 technische Ausrüstung. Der abzuschließende Vertrag beinhaltet Grundleistungen und besondere Leistungen wie zum Beispiel der örtlichen Bauüberwachung. Der AG stellt als Planungsgrundlage die Machbarkeitsstudie zur Verfügung.
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Preis
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Vertragsgrundlage: das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung, sowie die...”
Zusätzliche Informationen
Vertragsgrundlage: das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils gültigen Fassung, sowie die Allg. Vertragsbedingungen des Stadtentwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Düsseldorf für Verträge und die Ausführung von freiberuflichen Leistungen (AVB-Verträge). Weiterhin gelten die Bedingungen im Standardmustervertrag des SEBD.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 044-096357
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Planungsleistungen Regenüberlaufbecken Rheinpark
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fischer Ingenieurbüro GmbH
Postanschrift: Merowingerstr. 71
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2113611370📞
E-Mail: dirk.scheel@fischer-teamplan.de📧
Fax: +49 21136113729 📠
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3816663.79 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungs-verfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 099-240503 (2019-05-21)