Planungsleistungen anteilig in den Leistungsphasen 1 bis 3 und voll in den Leistungsphasen 4-8 der HOAI in den Leistungsbildern der Objektplanung, der Freianlagenplanung und der technischen Ausrüstung ALG1-8. Die vollständigen Planungsleistungen der Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Schallschutz) und Tragwerksplanung gemäß HOAI sowie der Brandschutzplanung und Sicherheitskoordination in Anlehnung an die AHO.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Kleve
Postanschrift: Minoritenplatz 1
Postort: Kleve
Postleitzahl: 47533
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle der Stadt Kleve (Frau Werland/Frau Haas)
Telefon: +49 2821 / 84-325📞
E-Mail: vergabestelle@kleve.de📧
Fax: +49 2821 / 84-288 📠
Region: Kleve🏙️
URL: www.kleve.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planungsleistungen – Schul- und Sporthallenerweiterung, Umbau und Sanierung der Gesamtschule am Forstgarten am Standort Eichenallee 1, 47533 Kleve”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen anteilig in den Leistungsphasen 1 bis 3 und voll in den Leistungsphasen 4-8 der HOAI in den Leistungsbildern der Objektplanung, der...”
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen anteilig in den Leistungsphasen 1 bis 3 und voll in den Leistungsphasen 4-8 der HOAI in den Leistungsbildern der Objektplanung, der Freianlagenplanung und der Technischen Ausrüstung ALG1-8. Die vollständigen Planungsleistungen der Bauphysik (Wärmeschutz, Bauakustik, Schallschutz) und Tragwerksplanung gemäß HOAI sowie der Brandschutzplanung und Sicherheitskoordination in Anlehnung an die AHO.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 3308645.58 💰
Die Stadt Kleve als Eigentümer und Nutzer des Schulstandortes Kleve-Rindern Eichenallee 1 plant die bestehende Gesamtschule durch Neubauten zu erweitern und die Bestandsgebäude einer ehemaligen Hauptschule im laufenden Schulbetrieb umzubauen, zu ergänzen und auf die rund 2,4-fache Größe auszubauen. Zur Umsetzung dieser gesamten Maßnahme sucht die Stadt Kleve einen Generalplaner, der laut der Leistungsbeschreibung, deren Leistungsbilder und seinen Anlagen den von den städtischen Gremien verabschiedeten Verwaltungsentwurf prüft, ggfls. anpasst, zur baurechtlichen Genehmigung führt und umsetzt. Die erforderlichen Architekten-, Fach- und Sonderingenieurleistungen sind durch den Generalplaner zu erbringen.
Die drei bestehenden Schul- und Sportgebäude der ehemaligen 3-zügigen Schule sind teilweise umzubauen und zu sanieren. Die Gesamtschule wird in ihrer endgültigen Größe eine 6-zügige Sekundarstufe I und eine 4-zügige Sekundarstufe II umfassen. Zukünftig sollen rund 1.270 Schüler beschult werden können.
Der Neubau umfasst drei Gebäude und ein Gebäudeteil, welche an die drei Bestandsgebäude, zwei Klassen-bzw. Fachraum- und ein Turnhallengebäude angebaut werden.
Bauvolumen der Neubaumaßnahmen Brutto-Grundfläche (BGF) ca. 10 600 m Schul- und Sporthallenneubau,der Anteil Sporthallenanbau beträgt davon ca. 750 m.
Bauvolumen der Bestandsgebäude Brutto-Grundfläche (BGF) ca. 6 900 m, der Anteil der Sporthalle beträgt davon ca. 1 400 m.
Entsprechend dem aktuellen Rahmenterminplan werden nachfolgend aufgeführte Terminziele definiert:
— Leistungsbeginn: Sofort nach Zuschlagserteilung (diese erfolgt voraussichtlich Anfang August 2018),
— Einreichung Bauantrag: Spätestens 5 Monate nach Zuschlagserteilung,
— Fertigstellung und Inbetriebnahme der gesamten Baumaßnahme: Spätestens Anfang März 2022.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 038-083071
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Planungsleistungen – Schul- und Sporthallenerweiterung, Umbau und Sanierung der Gesamtschule am Forstgarten am Standort Eichenallee 1, 47533 Kleve”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-13 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: pbr Planungsbüro Rohling AG Architekten und Ingenieure
Postanschrift: Albert-Einstein-Straße 2
Postort: Osnabrück
Postleitzahl: 49076
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5419412-0📞
Fax: +49 5419412-345 📠
Region: Osnabrück, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3308645.58 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221 / 147-3055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 221 / 147-2891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Es wird zudem auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 137-313451 (2018-07-18)