Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Düsseldorf, Der Oberbürgermeister, Jugendamt
Postanschrift: Auf'm Hennekamp
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Fr. Rabe
Telefon: +49 21189-26018📞
E-Mail: kerstin.rabe@duesseldorf.de📧
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.duesseldorf.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen TGA Freizeitstätte Garath Fritz-Erler-St.
DUS-1-2018-0120
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Kurze Beschreibung: Planungsleistungen TGA Freizeitstätte Garath Fritz-Erler-Straße
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 23 488 700 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung (LP 1-9, Anlagegruppe 1-6 & 8), gem. HOAI § 55 für die Sanierung der Freizeitstätte Garath, Fritz-Erler-Straße 21,...”
Beschreibung der Beschaffung
Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung (LP 1-9, Anlagegruppe 1-6 & 8), gem. HOAI § 55 für die Sanierung der Freizeitstätte Garath, Fritz-Erler-Straße 21, Düsseldorf. Im Zuge des Projektes Garath 2.0 soll die Freizeitstätte Garath (4 757 m BGF) durch bauliche Veränderung zu einem zukunftsweisenden Bürger- und Kulturhaus weiterentwickelt werden. Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung, gem. HOAI § 55 für die Anlagengruppen 1-6 und 8. Zu erbringende Leistungsphasen: LP 1-9 gemäß HOAI 2013. Die Beauftragung der Leistung erfolgt stufenweise und in Abhängigkeit von bauherrenseitigen Entscheidungsgremien bezüglich der Weiterführung des Projektes. Die Stufen stellen sich bei der Beauftragung wie folgt dar: Stufe 1 (LP 1-2), Stufe 2 (LP 3), Stufe 3 (LP 4, LP 5-6 in Teilen), Stufe 4 (LP 5-6 in Teilen, LP 7-8), Stufe 5 (LP 9).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Weitere Informationen auf Nachfrage.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 064-142918
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Planungsleistungen TGA Freizeitstätte Garath Fritz-Erler-St.
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DTF Ingenieure GmbH & Co. KG
Postanschrift: Blumenstraße 2
Postort: Velbert
Postleitzahl: 42551
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2051 / 80315-0📞
E-Mail: info@dtf-ingenieure.de📧
Fax: +49 2051 / 80315-20 📠
Region: Ennepe-Ruhr-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 23 488 700 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
E-Mail: vkrhld-d@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472891 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2018/S 198-448893 (2018-10-11)