Planungsleistungen zur technischen Gebäudeausrüstung und zur Tragwerksplanung für den Erweiterungsbauder Elsterland-GS in Herzberg und dessen Anschluss an das Bestandsgebäude
Das bestehende Hauptgebäude der Elsterlandgrundschule in Herzberg (Elster) soll um einen Anbau mit Unterrichtsräumen und einer Mensa mit Verteilerküche erweitert werden. Es sind Planungsleistungen für die den Neubau und dessen Anschluss an das Bestandsgebäude zu erbringen. Das Bestandsgebäude wird während der Neubauarbeiten weiterhin für den Schulbetrieb genutzt. Los 1: Planung technische Gebäudeausrüstung: Bisherige Kostenschätzung: Nettobausumme ca. 446 000 EUR Es sind die Leistungsphasen 2 bis 9 nach HOAI § 53 ff sowie besondere Leistungen zu erbringen. Los 2: Tragwerksplanung: Bisherige Kostenschätzung: Nettobausumme KG 300 ca. 1 390 000 EUR und KG 400 ca. 446 000 EUR Es sind die Leistungsphasen 2 bis 6 nach HOAI § 49 ff sowie besondere Leistungen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-13.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: HB-2018-01 TGA_TWP
Kurze Beschreibung:
Das bestehende Hauptgebäude der Elsterlandgrundschule in Herzberg (Elster) soll um einen Anbau mit Unterrichtsräumen und einer Mensa mit Verteilerküche erweitert werden.
Es sind Planungsleistungen für die den Neubau und dessen Anschluss an das Bestandsgebäude zu erbringen. Das Bestandsgebäude wird während der Neubauarbeiten weiterhin für den Schulbetrieb genutzt.
Los 1: Planung technische Gebäudeausrüstung:
Bisherige Kostenschätzung: Nettobausumme ca. 446 000 EUR
Es sind die Leistungsphasen 2 bis 9 nach HOAI § 53 ff sowie besondere Leistungen zu erbringen.
Los 2: Tragwerksplanung:
Bisherige Kostenschätzung: Nettobausumme KG 300 ca. 1 390 000 EUR und KG 400 ca. 446 000 EUR
Es sind die Leistungsphasen 2 bis 6 nach HOAI § 49 ff sowie besondere Leistungen zu erbringen.
Das bestehende Hauptgebäude der Elsterlandgrundschule in Herzberg (Elster) soll um einen Anbau mit Unterrichtsräumen und einer Mensa mit Verteilerküche erweitert werden.
Es sind Planungsleistungen für die den Neubau und dessen Anschluss an das Bestandsgebäude zu erbringen. Das Bestandsgebäude wird während der Neubauarbeiten weiterhin für den Schulbetrieb genutzt.
Los 1: Planung technische Gebäudeausrüstung:
Bisherige Kostenschätzung: Nettobausumme ca. 446 000 EUR
Es sind die Leistungsphasen 2 bis 9 nach HOAI § 53 ff sowie besondere Leistungen zu erbringen.
Los 2: Tragwerksplanung:
Bisherige Kostenschätzung: Nettobausumme KG 300 ca. 1 390 000 EUR und KG 400 ca. 446 000 EUR
Es sind die Leistungsphasen 2 bis 6 nach HOAI § 49 ff sowie besondere Leistungen zu erbringen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-03-13 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-15 📅
Datum des Beginns: 2018-05-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 052-115408
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
Elektronisch auf der Vergabeplattform des Landes Brandenburg
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das bestehende Hauptgebäude der Elsterlandgrundschule in Herzberg (Elster) soll um einen Anbau mit Unterrichtsräumen und einer Mensa mit Verteilerküche erweitert werden.
Es sind Planungsleistungen für die den Neubau und dessen Anschluss an das Bestandsgebäude zu erbringen. Das Bestandsgebäude wird während der Neubauarbeiten weiterhin für den Schulbetrieb genutzt.
Los 1: Planung technische Gebäudeausrüstung:
Bisherige Kostenschätzung: Nettobausumme ca. 446 000 EUR
Es sind die Leistungsphasen 2 bis 9 nach HOAI § 53 ff sowie besondere Leistungen zu erbringen.
Los 2: Tragwerksplanung:
Bisherige Kostenschätzung: Nettobausumme KG 300 ca. 1 390 000 EUR und KG 400 ca. 446 000 EUR
Es sind die Leistungsphasen 2 bis 6 nach HOAI § 49 ff sowie besondere Leistungen zu erbringen.
Geschätzter Gesamtwert: 156 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen zur technischen Gebäudeausrüstung für den Erweiterungsbau der Elsterland-GS inHerzberg und dessen Anschluss an das Bestandsgebäude
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Es sind Planungsleistungen für den Neubau und dessen Anschluss an das Bestandsgebäude zu erbringen. Das Bestandsgebäude wird während der Neubauarbeiten weiterhin für den Schulbetrieb genutzt.
Planung technische Gebäudeausrüstung:
Der Anbau soll möglichst kostengünstig an die bestehenden technischen Anlagen des Bestandsbaus angeschlossen werden. Es gibt keine besonderen Anforderungen.
Die neuen Unterrichtsräume sollen mit Waschbecken ausgestattet werden. An sanitären Einrichtungen soll lediglich ein barrierefreies WC im Anbau und ein weiteres barrierefreies WC im Bestandsgebäude als Ergänzung der bestehenden Sanitäranlagen errichtet werden.
Die neuen Unterrichtsräume sollen mit Waschbecken ausgestattet werden. An sanitären Einrichtungen soll lediglich ein barrierefreies WC im Anbau und ein weiteres barrierefreies WC im Bestandsgebäude als Ergänzung der bestehenden Sanitäranlagen errichtet werden.
Für die Mensa und die Verteilerküche sind die üblichen Anschlüsse zu planen.
Es ist eine zeitgemäße Schulinstallation Elektro einschließlich Anschlüssen für elektronische Tafeln (whiteboards), Blitzschutzanlage, Alarm- und Brandschutzanlagen usw. zu planen.
Der Bestandsbau wird durch Fernwärme versorgt. Um barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen, soll ein Aufzugim Anbau errichtet werden.
Es sind die Leistungsphasen 2 bis 9 nach HOAI § 53 ff zu den genannten Anlagengruppen sowie besondere Leistungen zu erbringen.
ALG 1 Abwasser, Wasser- und Gasanlagen,
ALG 2 Wärmeversorgungsanlagen,
ALG 3 Lufttechnische Anlagen,
ALG 4 Starkstromanlagen,
ALG 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
ALG 6 Förderanlagen.
Besondere Leistungen:
1. EnEV- Nachweis;
2. Teilnahme an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Pauschale bezogen auf die vorläufige Annahme: 2 Sitzungen von je bis zu 4 Stunden – incl. An- und Abreise);
3. Revisionsunterlagen;
4. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9).
Für die Planungsleistungen ist eine gestufte Beauftragung vorgesehen.
Mit Zuschlag wird zunächst LPH 2 bis 5 nach HOA beauftragt. Nach Freigabe der Ausführungsplanung ist der Abruf der LPH 6 bis 9 HOAI vorgesehen.
Ein rechtlicher Anspruch auf Beauftragung der Leistungsphasen 6 bis 9 besteht für den Bieter nicht.
Die Genehmigungsplanung soll bis zum Jahresende 2018 erfolgen. Auf deren Grundlage und dem Rücklauf aus der Baugenehmigung werden im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungsplanung die Förderanträge gestellt. Nach deren Bewilligung erfolgt die Bearbeitung der Leistungsphasen 6-8.
Die Genehmigungsplanung soll bis zum Jahresende 2018 erfolgen. Auf deren Grundlage und dem Rücklauf aus der Baugenehmigung werden im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungsplanung die Förderanträge gestellt. Nach deren Bewilligung erfolgt die Bearbeitung der Leistungsphasen 6-8.
Der Baubeginn ist für Mitte 2019 vorgesehen. Für die Leistungsphase 8 ist die Dauer von ca. 1 1/4 Jahren veranschlagt, es schließt sich die Leistungsphase 9 an.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 90 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Leistungen Tragwerksplanung für den Erweiterungsbau der Elsterland-GS in Herzberg und dessen Anschluss an das Bestandsgebäude
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Der Neubau ist als Stahlbetonskelettbau konzipiert und hat entsprechend seiner Nutzung und Lage klar definierte Öffnungen. Als Fassade sind glasierte, profilierte Keramikplatten auf Trägerplatten angedacht.
Die Bruttogeschossfläche des Anbaus ca. 1 660 m
Gebäude:
— Stahlbetonskelettbauweise mit Fassadenbekleidung,
— tragende Außenwände,
— Metallfenster mit 3-fach Isolierverglasung,
— außenliegender beweglicher Sonnenschutz an der Nord-, Ost- und Westfassade,
— Bodenbelag: Steinbelag im Erdgeschoss, Kautschuk in den Obergeschossen.
Dächer:
— Flachdachabdichtung auf Gefälledämmung,
— Dachbegrünung als mechanischer Schutz der Dachhaut.
Es sind die Leistungsphasen 2 bis 6 nach HOAI § 49 ff sowie besondere Leistungen zu erbringen:
1. Nachweise zum konstruktiven Brandschutz;
2. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen.
Mit Zuschlag wird zunächst LPH 2 bis 5 nach HOAI beauftragt. Nach Freigabe der Ausführungsplanung ist der Abruf der LPH 6 vorgesehen.
Ein rechtlicher Anspruch auf Beauftragung der Leistungsphase 6 besteht für den Bieter nicht.
Die Genehmigungsplanung soll bis zum Jahresende 2018 erfolgen. Auf deren Grundlage und dem Rücklauf aus der Baugenehmigung werden im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungsplanung die Förderanträge gestellt. Nach deren Bewilligung erfolgt die Bearbeitung der Leistungsphasen 6-8 für das Gebäude.
Die Genehmigungsplanung soll bis zum Jahresende 2018 erfolgen. Auf deren Grundlage und dem Rücklauf aus der Baugenehmigung werden im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungsplanung die Förderanträge gestellt. Nach deren Bewilligung erfolgt die Bearbeitung der Leistungsphasen 6-8 für das Gebäude.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 66 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Elsterlandgrundschule Herzberg (Elster)
Wilhelm-Pieck-Ring 9
04916 Herzberg (Elster)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Angebot sind soweit nicht anders gefordert Eigenerklärungen im Bewerberbogen oder Kopien von Unterlagen ausreichend.
Mit dem Angebot sind Nachweise der Qualifikation als Fachplaner/in für das jeweilige Los durch entsprechende Ausbildungsbescheinigungen (ggf. ein vergleichbares amtliches Dokument aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union) in Kopie einzureichen.
Mit dem Angebot sind Nachweise der Qualifikation als Fachplaner/in für das jeweilige Los durch entsprechende Ausbildungsbescheinigungen (ggf. ein vergleichbares amtliches Dokument aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union) in Kopie einzureichen.
1. Zu Los 1: Qualifikation als Fachplaner/in TGA für alle ausgeschriebenen Anlagengruppen;
2. Zu Los 2: Qualifikation als Dipl. Ing. für Bauwesen, Spezialisierung Tragwerksplanung oder vergleichbareBerufsabschlüsse Bietergemeinschaften müssen eine Bietergemeinschaftserklärung abgeben, aus der sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben.
2. Zu Los 2: Qualifikation als Dipl. Ing. für Bauwesen, Spezialisierung Tragwerksplanung oder vergleichbareBerufsabschlüsse Bietergemeinschaften müssen eine Bietergemeinschaftserklärung abgeben, aus der sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall und der bevollmächtigte Vertreter ergeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung und SV-Beiträgen,
— Eigenerklärung über den Umsatz vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014 bis 2016), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über den Umsatz vergleichbarer Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2014 bis 2016), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Vergabestelle behält sich vor, zur Überprüfung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben weitergehende Nachweise zu verlangen,
— Eigenerklärung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben der Deckungssumme, getrennt nach Personen- und Sach- /Vermögensschäden. Die Eigenerklärung zum Umsatz und der Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit Angaben der Deckungssumme, getrennt nach Personen- und Sach- /Vermögensschäden. Die Eigenerklärung zum Umsatz und der Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mindeststandards:
— Deckungssumme Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfalle: 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Sofern noch nicht vorhanden, erklärt der Bieter, im Auftragsfalle eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen,
— Deckungssumme Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfalle: 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden. Sofern noch nicht vorhanden, erklärt der Bieter, im Auftragsfalle eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen,
— Mindestumsatz der vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von durchschnittlich 150 000 EUR p. a. Bei Bietergemeinschaften kann dieser Umsatz insgesamt, also durch die Addition der einzelnen Umsätze, nachgewiesen werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zur personellen Ausstattung bei der Bewerbergemeinschaft, insbesondere Angaben über die Zahl der in den letzten 3 Jahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Kräfte, gegliedert nach Berufsgruppen und Qualifikation,
— Angaben zur technischen Ausstattung,
— Angabe, wie die örtliche Präsens im Auftragsfalle sichergestellt wird (ortsnahes Büro vorhanden, Einrichtung eines Vorortsbüros o. ä.),
— Angaben dazu, wie viel Zeit im Auftragsfalle zwischen Beauftragung und Planungsbeginn benötigt wird,
— Eigenerklärung zu abgeschlossenen Referenzprojekten auf dem Formblatt Darstellung von Referenzen.
Mindeststandards:
Zu Los 1 muss durch mindestens eine vergleichbare Referenz belegt werden, dass der Bieter die Leistungsphasen 2 bis 8 des Leistungsbildes TGA in einem Projekt durchlaufen hat. Im Übrigen müssen die Referenzen nicht alle Leistungsphasen je Projekt umfassen.
Zu Los 1 muss durch mindestens eine vergleichbare Referenz belegt werden, dass der Bieter die Leistungsphasen 2 bis 8 des Leistungsbildes TGA in einem Projekt durchlaufen hat. Im Übrigen müssen die Referenzen nicht alle Leistungsphasen je Projekt umfassen.
Zu Los 2 muss durch mindestens eine vergleichbare Referenz belegt werden, dass der Bieter die Leistungsphasen 2 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerkplanung in einem Projekt durchlaufen hat. Im Übrigen müssen die Referenzen nicht alle Leistungsphasen je Projekt umfassen.
Zu Los 2 muss durch mindestens eine vergleichbare Referenz belegt werden, dass der Bieter die Leistungsphasen 2 bis 6 des Leistungsbildes Tragwerkplanung in einem Projekt durchlaufen hat. Im Übrigen müssen die Referenzen nicht alle Leistungsphasen je Projekt umfassen.
Als vergleichbare Referenzen für TGA und Tragwerksplanung werden Neubauten/ Erweiterungsbauten bewertet. Die benannten Referenzprojekte sind in den vorgegebenen Formblättern für Referenzen kurz zu beschreiben.
Bei Bietergemeinschaften muss jeder Bieter mindestens ein eigenes Referenzprojekt benennen.
Für Los 1: mindestens 2 Fachplaner/innen pro zu planender Anlagengruppe (Mehrfachqualifikationen werden pro Anlagengruppe gesondert berücksichtigt, es geht darum jeweils eine Vertretung zu gewährleisten), davon jeweils eine/er in mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in allen projektbezogenen Leistungsphasen (2 bis 8). Die Anforderung der Bearbeitung der LPH 2-8 kann ggf. auch jeweils durch unterschiedliche Mitarbeiter/innen abgedeckt werden.
Für Los 1: mindestens 2 Fachplaner/innen pro zu planender Anlagengruppe (Mehrfachqualifikationen werden pro Anlagengruppe gesondert berücksichtigt, es geht darum jeweils eine Vertretung zu gewährleisten), davon jeweils eine/er in mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in allen projektbezogenen Leistungsphasen (2 bis 8). Die Anforderung der Bearbeitung der LPH 2-8 kann ggf. auch jeweils durch unterschiedliche Mitarbeiter/innen abgedeckt werden.
Für Los 2: Mindestens 2 Fachplaner/innen für die Tragwerksplanung mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung in allen projektbezogenen Leistungsphasen (2 bis 6).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Los 1: Fachingenieure für technische Gebäudeausrüstung;
Los 2: Bauingenieure für Tragwerksplanung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Eigenerklärung im Original, dass beim Bieter keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen,
— gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote,die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-04-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Elektronisch auf der Vergabeplattform des Landes Brandenburg
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und EnergieHeinrich
Quelle: OJS 2018/S 052-115408 (2018-03-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das bestehende Hauptgebäude der Elsterlandgrundschule in Herzberg (Elster) soll um einen Anbau mit Unterrichtsräumen und einer Mensa mit Verteilerküche erweitert werden.
Es sind Planungsleistungen für die den Neubau und dessen Anschluss an das Bestandsgebäude zu erbringen.Das Bestandsgebäude wird während der Neubauarbeiten weiterhin für den Schulbetrieb genutzt.
Los 1: Planung Technische Gebäudeausrüstung:
Bisherige Kostenschätzung: Nettobausumme ca. 446 000 EUR
Es sind die Leistungsphasen 2 bis 9 nach HOAI § 53 ff sowie besondere Leistungen zu erbringen
Los 2: Tragwerksplanung:
Bisherige Kostenschätzung: Nettobausumme KG 300 ca. 1 390 000 EUR und KG 400 ca. 446 000 EUR
Es sind die Leistungsphasen 2 bis 6 nach HOAI § 49 ff sowie besondere Leistungen zu erbringen.
Das bestehende Hauptgebäude der Elsterlandgrundschule in Herzberg (Elster) soll um einen Anbau mit Unterrichtsräumen und einer Mensa mit Verteilerküche erweitert werden.
Es sind Planungsleistungen für die den Neubau und dessen Anschluss an das Bestandsgebäude zu erbringen.Das Bestandsgebäude wird während der Neubauarbeiten weiterhin für den Schulbetrieb genutzt.
Los 1: Planung Technische Gebäudeausrüstung:
Bisherige Kostenschätzung: Nettobausumme ca. 446 000 EUR
Es sind die Leistungsphasen 2 bis 9 nach HOAI § 53 ff sowie besondere Leistungen zu erbringen
Los 2: Tragwerksplanung:
Bisherige Kostenschätzung: Nettobausumme KG 300 ca. 1 390 000 EUR und KG 400 ca. 446 000 EUR
Es sind die Leistungsphasen 2 bis 6 nach HOAI § 49 ff sowie besondere Leistungen zu erbringen.
Gesamtwert des Auftrags: 156 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es sind Planungsleistungen für die den Neubau und dessen Anschluss an das Bestandsgebäude zu erbringen.Das Bestandsgebäude wird während der Neubauarbeiten weiterhin für den Schulbetrieb genutzt.
Los 1: Planung Technische Gebäudeausrüstung:
Es sind die Leistungsphasen 2 bis 9 nach HOAI § 53 ff sowie besondere Leistungen zu erbringen
Bezeichnung des Loses: Planungsleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung für den Erweiterungsbau der Elsterland-GS inHerzberg und dessen Anschluss an das Bestandsgebäude
Kurze Beschreibung:
Planung Technische Gebäudeausrüstung:
Der Bestandsbau wird durch Fernwärme versorgt. Um barrierefreie Zugänglichkeit zu erreichen soll ein Aufzugim Anbau errichtet werden.
ALG 1 Abwasser, Wasser- und Gasanlagen
ALG 2 Wärmeversorgungsanlagen
ALG 3 Lufttechnische Anlagen
ALG 4 Starkstromanlagen
ALG 5 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
ALG 6 Förderanlagen
1) EnEV- Nachweis;
2) Teilnahme an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Pauschale bezogen auf die vorläufige Annahme: 2 Sitzungen von je bis zu 4 Stunden - incl. An- und Abreise);
3) Revisionsunterlagen;
4) Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (LPH 9).
Die Genehmigungsplanung soll bis zum Jahresende 2018 erfolgen. Auf deren Grundlage und dem Rücklauf aus der Baugenehmigung werden im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungsplanung die Förderanträge gestellt.Nach deren Bewilligung erfolgt die Bearbeitung der Leistungsphasen 6 – 8.
Die Genehmigungsplanung soll bis zum Jahresende 2018 erfolgen. Auf deren Grundlage und dem Rücklauf aus der Baugenehmigung werden im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungsplanung die Förderanträge gestellt.Nach deren Bewilligung erfolgt die Bearbeitung der Leistungsphasen 6 – 8.
Gebäude
— Stahlbetonskelettbauweise mit Fassadenbekleidung
— tragende Außenwände
— Metallfenster mit 3-fach Isolierverglasung
— außenliegender beweglicher Sonnenschutz an der Nord-, Ost- und Westfassade
Dächer
— Flachdachabdichtung auf Gefälledämmung
— Dachbegrünung als mechanischer Schutz der Dachhaut
1) Nachweise zum konstruktiven Brandschutz;
2) Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
Die Genehmigungsplanung soll bis zum Jahresende 2018 erfolgen. Auf deren Grundlage und dem Rücklauf aus der Baugenehmigung werden im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungsplanung die Förderanträge gestellt. Nach deren Bewilligung erfolgt die Bearbeitung der Leistungsphasen 6 – 8 für das Gebäude.
Die Genehmigungsplanung soll bis zum Jahresende 2018 erfolgen. Auf deren Grundlage und dem Rücklauf aus der Baugenehmigung werden im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungsplanung die Förderanträge gestellt. Nach deren Bewilligung erfolgt die Bearbeitung der Leistungsphasen 6 – 8 für das Gebäude.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-14 📅
Name: IHS GmbH Ingenieurbüro für technische Gebäudeausrüstung
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪 Brandenburg🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 90569.32 EUR 💰
Name: Ingenieurbüro Richter
Postort: Schönewalde
Gesamtwert des Auftrags: 65411.25 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
9
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Nauamt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftragohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftragohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).