Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
1) Der Nachweis über die Befähigung u. Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers ist durch Angabe über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister bzw auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu nachgewiesen wird, dass d. verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber o. verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die d. entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union o. eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen d. fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet d. Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben u. berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Weitere Eigenerklärungen:
E1) Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmenskein Insolvenzverfahren o. ein vergl. Verfahren beantragt o.eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidationbefindet o. die Tätigkeit eingestellt wurde.
E2) Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt zum Beispiel wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB); wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO); wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO); rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bewerbrer o. Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen.
— Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen oder Bildung krimineller u. terroristischer Vereinigungen im Ausland(§§ 129, 129a, 129b StGB),
— Terrorismusfinanzierung o. wegen der Teilnahme an einer solchen Tat o. wegen der Bereitstellung o. Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz o. teilweise dazu verwendet werden o. dazu verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a (2) Nr. 2 StGB zu begehen(§ 89c StGB),
— Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte(§ 261 StGB),
— Betrug(§ 263 StGB),
— Subventionsbetrug(§ 264 StGB),
— Bestechlichkeit u. Bestechung im geschäftl. Verkehr(§ 299 StGB),
— Bestechlichkeit u. Bestechung von Mandatsträgern(§ 108e StGB),
— Vorteilsgewährung u. Bestechung(§§ 333, 334, 335a StGB),
— Bestechung ausländ. Abgeordneter im Zusammenhang mit internat. Geschäftsverkehr(Art.2, § 2 Gesetz zur Bekämpfung internat. Bestechung),
— Menschenhandel o.Förderung des Menschenhandels(§§ 232, 233, 233a StGB); Steuerhinterziehung(§ 370 AO),
— Diebstahl(§ 242 StGB),
— Unterschlagung(§ 246 StGB),
— Erpressung(§ 253 StGB),
— Kreditbetrug(§ 265b StGB),
— Untreue(§ 266 StGB),
— Urkundenfälschung(§ 267 StGB),
— Fälschung techn. Aufzeichnungen(§ 268 StGB),
— Delikte im Zusammenhang mit Insolvenz(§ 283 ff.StGB),
— wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),
— Brandstiftung(§ 306 StGB),
— Baugefährdung(§ 319 StGB),
— Gewässer-u.Bodenverunreinigung(§§ 324, 324a StGB),
— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen(326 StGB).
Die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten o. Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
E3) Erklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung v. Steuern, Abgaben o. Beiträgenzur Sozialvers. nachgekommen ist.
E4) Erklärung,dass eine wissentl. falsche Angabe der vorstehenden Erklärung den Ausschluss v. diesem u. weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.