Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Postdienstleistungen (aus dem Verfahren SC-OWI)
2018-0526-10
Produkte/Dienstleistungen: Postzustellung📦
Kurze Beschreibung:
“Postdienstleistungen (aus dem Verfahren SC-OWI) für die Zeit vom 1.4.2019-31.3.2020 (mit Option für maximal 2 anschließende Jahre)”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Post- und Kurierdienste📦
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Münster 48143 Münster
Beschreibung der Beschaffung:
“Briefsendungen (ohne Briefzusatzleistungen) für alle Leitregionen aus dem Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (SC-OWI)” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung des Auftrags für maximal 2 anschließende Jahre.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen nach § 5 Abs. 1 und § 6 PostG” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen nach § 5 Abs. 1 und § 6 PostG”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-20
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-03-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-20
10:45 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadt Münster
Stadthaus I
Klemensstraße 10
48143 Münster
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietern statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert über den...”
Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert über den Vergabemarktplatz NRW nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen.
Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYYPB
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
URL: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.