Postdienstleistungen für den Standort des Druckdienstleisters rcDDM in Weingarten

AOK Baden-Württemberg – Hauptverwaltung

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss mehrerer Dienstleistungsverträge zur Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen aus der täglichen Geschäftspost der AOK Baden-Württemberg, soweit die Sendungen beim zentralen Druckdienstleister erzeugt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-05-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-03-28 Auftragsbekanntmachung
2018-08-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-03-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Post- und Kurierdienste
Referenznummer: AOKBW-2018-II.8.3/P-03
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss mehrerer Dienstleistungsverträge zur Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen aus der täglichen Geschäftspost der AOK Baden-Württemberg, soweit die Sendungen beim zentralen Druckdienstleister erzeugt werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Post- und Kurierdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Post- und Kurierdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg – Hauptverwaltung
Postanschrift: Presselstraße 19
Postleitzahl: 70191
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://bw.aok.de/ 🌏
E-Mail: jens.maier@bw.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YH0YA1V 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-03-28 📅
Einreichungsfrist: 2018-05-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-03-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 063-140255
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YA1V

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 11 500 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: BaWü Nord
Losnummer: LOS 1
Kurze Beschreibung:
Die AOK Baden-Württemberg ist in einer Vielzahl von Geschäftsstellen bei ihren Versicherten vor Ort ansässig. Die Kommunikation mit den Mitgliedern und Versicherten erfolgt dabei in erheblichem Umfang im Wege des schriftlichen Briefverkehrs. Vor diesem Hintergrund schreibt die AOK Baden-Württemberg Verträge über die Postdienstleistung aus.
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Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Mit zwei Verlängerungsoptionen von jeweils 12 Monaten
Bezeichnung des Loses: BaWü West
Losnummer: LOS 2
Bezeichnung des Loses: BaWü Ost
Losnummer: LOS 3
Bezeichnung des Loses: Rest BRD
Losnummer: LOS 4
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Leitregionen 70, 71, 72 und 74
Leitregionen 75, 76, 77, 78 und 79
Leitregionen 73, 88 und 89
Leitregionen 01-69, 80-87, 90-99 und Ausland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe derRechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (Bescheinigung der zuständigen Stelle).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben über die Ausführung von mindestens drei durch den Bieter in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind,
— Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt:

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-05-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YH0YA1V 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Antrags befugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2018/S 063-140255 (2018-03-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-08-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 10 800 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Baden-Württemberg - Hauptverwaltung

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 155-356648
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 063-140255
ABl. S-Ausgabe: 155
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0YZ82

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Bewertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-14 📅
Name: BWPost
Postort: Stuttgart
Land: Deutschland 🇩🇪
Stuttgart 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3 700 000 EUR 💰
Name: Arriva
Postort: Singen
Land: Freiburg 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3 000 000 EUR 💰
Name: Südmail
Postort: Weingarten
Land: Tübingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 900 000 EUR 💰
Name: Deutsche Post InHaus Services
Postort: Bonn
Land: Köln 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2 100 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2
1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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Quelle: OJS 2018/S 155-356648 (2018-08-13)
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