Postzustellungsaufträge des Amtsgerichts Coburg

Freistaat Bayern, vertreten durch den Direktor des Amtsgerichts Coburg

Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gem. §§ 166 ff. Zivilprozessordnung für das Zentrale Mahngericht bei dem Amtsgericht Coburg im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie die elektronische Datenerfassung und Übermittlung der Zustelldaten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-12-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-10-19 Auftragsbekanntmachung
2019-04-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Postzustellung
Referenznummer: 2018TBE000001
Kurze Beschreibung:
Ausführung von förmlichen Zustellungsaufträgen gem. §§ 166 ff. Zivilprozessordnung für das Zentrale Mahngericht bei dem Amtsgericht Coburg im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sowie die elektronische Datenerfassung und Übermittlung der Zustelldaten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Postzustellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Postzustellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern 🏙️
Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch den Direktor des Amtsgerichts Coburg
Postanschrift: Ketschendorfer Str. 1
Postleitzahl: 96450
Postort: Coburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/coburg/index.php 🌏
E-Mail: vergabestelle@olg-ba.bayern.de 📧
Telefon: +49 9518331201 📞
Fax: +49 9518331230 📠
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=8qCZ05ag3LA%3d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-19 📅
Einreichungsfrist: 2018-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-23 📅
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 204-465510
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 164-293588
ABl. S-Ausgabe: 204

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 14 700 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Förmliche Zustellungsaufträge
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— Abholung der Zustellungsaufträge,
— bundesweite Ausführung der förmlichen Zustellungen gem. §§ 166 ff. ZPO des Zentralen Mahngerichts bei dem Amtsgericht Coburg,
— Bereitstellung entsprechender Transportbehälter und Vordrucke der Zustellungsurkunden,
— gebündelte Weitergabe der ausgefüllten Zustellungsurkunden an das vom Auftraggeber noch zu benennende Unternehmen (Auftragnehmer Los 2) zur elektronischen Erfassung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 13 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 31.3.2023, falls er nicht 3 Monate vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: Datenerfassung der Zustelldaten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Elektronischen Erfassung und Auswertung der Angaben der Zustellungsurkunden,
— werktägliche Bereitstellung der Datensätze,
—Bereitstellung einer Bilddatei der vollständigen Zustellungsurkunde (Image),
— gebündelte Rückführung der an einem Tag verarbeiteten Zustellungsurkunden an die vom Auftraggeber zu Benennende Poststelle.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 200 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bayern
Coburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
LOS 1
1) Erklärung über Ausschlussgründe;
2) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Falls die Firma nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung vorzulegen.
3) Erklärung, dass der Bieter sowie ggf. sämtliche Unterauftragnehmer, die für die Durchführung der Zustellung die gem. Postgesetz erforderliche(n) Lizenz(en) besitzt bzw. besitzen und auf Aufforderung durch den Auftraggeber auch vorlegen kann bzw. können.
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4) Erklärung zur Entgeltgenehmigung;
5) Erklärung zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO.
LOS 2
2) Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist. Falls die Firma nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist ein Nachweis der Gewerbeanmeldung vorzulegen;
3) Erklärung zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
LOS 1
1) Erklärung zum Umsatz bezogen auf den Gesamtumsatz und auf die Leistungsart, die Gegenstand der Ausschreibung ist, für die letzten 3 Geschäftsjahre;
2) Erklärung über den Bestand einer Haftpflichtversicherung bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung (Höhe der Deckung siehe Ziff. 14 der Vertragsbedingungen unter Haftung / Versicherung).
LOS 2
2) Erklärung über den Bestand einer Haftpflichtversicherung bzw. der Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung (Höhe der Deckung siehe Ziff. 12 der Vertragsbedingungen unter Haftung / Versicherung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
LOS 1
1) Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit für den Auftrag ist darzustellen. Die Darstellung soll insbesondere Angaben zu folgenden auftragsrelevanten Punkten enthalten:
— Darstellung der Organisationsstruktur,
— Angaben zur Gesamtzahl der derzeit angestellten Mitarbeiter,
— Angaben zur Gesamtzahl der derzeit angestellten Zusteller,
— Angaben über ggf. erforderliche Neueinstellungen bei Übernahme des Auftrages,
— Angaben über Sortieranlagen mit Kapazitätsangaben,
— Angaben zum Umfang des Fuhrparks (Anzahl, Art der Fahrzeuge),
— Angaben zur ggf. erforderlichen Erweiterung der bestehenden technischen Ausrüstung oder des Fuhrparks,
— Zusicherung, dass der Mindestlohn gezahlt wird, sowie Angaben, falls Preise die Mindestlöhne nicht abdecken oder Arbeitnehmer Arbeitsmittel stellen.
Mengenangaben zum Personal und zur Ausrüstung können auf die für den konkreten Auftrag zur Verfügung stehenden Mitarbeiter und Mittel beschränkt werden.
2) Vorlage der befüllten Referenzliste mit Angabe der Ansprechpartner öffentlicher Auftraggeber, aus der hervorgeht, wie viele behördliche Schreiben in den letzten 3 Jahren pro Jahr bundesweit mittels Postzustellungsauftrag zugestellt worden sind.
LOS 2
— Angaben zur Anzahl der derzeit eingesetzten Erfassungskräfte,
— Angaben über die technische Ausstattung mit Kapazitätsangaben (nur Scanner und Speichermedien),
— Angaben zur gegebenenfalls erforderlichen Erweiterung der bestehenden technischen Ausrüstung,
2) Vorlage der befüllten Referenzliste mit Angabe der Ansprechpartner öffentlicher Auftraggeber, aus der die Anzahl der jährlich erfassten Zustellungsurkunden hervorgeht.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-02-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-12-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Oberlandesgericht Bamberg
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=8qCZ05ag3LA%3d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: 20.10.2022

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB (Einleitung und Antrag) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 (Form, Inhalt) lautet:
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2 Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Quelle: OJS 2018/S 204-465510 (2018-10-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-04-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 13 900 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Datenerfassung 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-04-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-04-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 083-197548
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 204-465510
ABl. S-Ausgabe: 83

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— gebündelte Weitergabe der ausgefüllten Zustellungsurkunden an das vom Auftraggeber noch zu benennende Unternehmen (Auftragnehmer Los 2) zur elektronischen Erfassung.
— werktägliche Bereitstellung einer Bilddatei der vollständigen Zustellungsurkunde (Image),
— gebündelte Rückführung der an einem Tag verarbeiteten Zustellungsurkunden an die vom Auftraggeber zu benennende Poststelle.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur sicherung einer korrekten Zustellung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zum Umgang mit Zustellungshindernissen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für geringe Laufzeiten
Konzept für die Fortbildung des für den Auftrag vorgesehenen Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 2,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für das Reklamationsmanagement
Konzept für den Einsatz von Nachunternehmen
Kozept für die Bearbeitung von Versandspitzen und außergewöhnlichen Vorkommnissen
Konzept für Wahrung des Briefgeheimnisses und des Datenschutzes
Konzept für Niederlegungen
Konzept für Umweltschutz
Preis (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Sicherung einer korrekten elektronischen Erfassung und Auswertung der Angaben der Zustellungsurkunden, der Bereitsstellung der Datensätze und Bilddateien sowie Rückführung der Urkunden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept für die Bearbeitung von Auftragsspitzen und außergewöhnlichen Vorkommnissen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-15 📅
Name: Deutsche Post AG
Postanschrift: Charles-deGaulle-Str. 20
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Bayern 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 13 140 000 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-12 📅
Name: Detusche Post E-Post Solutions GmbH
Postanschrift: Moltkestr. 14
Postleitzahl: 53173
Land: Coburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 715 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) 1 Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2 Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3 Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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Quelle: OJS 2019/S 083-197548 (2019-04-24)
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