Auftragsbekanntmachung (2018-07-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: E 2.4T
Telefon: +49 261-400-29790📞
E-Mail: baainbwe2.4@bundeswehr.org📧
Fax: +49 261-400-25241 📠
Region: Koblenz🏙️
URL: http://www.evergabe-online.de/🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=206584🌏 Weitere Informationen sind erhältlich bei
Name:
“Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle”
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: baainbwe1.3-angebotssammelstelle@bundeswehr.org📧
Region: Koblenz🏙️
URL: http://www.evergabe-online.de/🌏 Kommunikation (Beteiligung)
Name:
“Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr -E1.3- Angebotssammelstelle”
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: baainbwe1.3-angebotssammelstelle@bundeswehr.org📧
Region: Koblenz🏙️
URL: http://www.evergabe-online.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Praemeta Staubinde Grün
6001458120-BAAINBw E2.4T
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte📦
Kurze Beschreibung: Venenstauer, Schlagaderabbinder
Gemäß TL 6515-0188, Ausgabe 3 vom 22.12.2015
1️⃣
Ort der Leistung: Brandenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Beschreibung der Beschaffung: 7 000 EA
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-09-26 📅
Datum des Endes: 2018-10-26 📅
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-21
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-21
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der...”
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 137-312470 (2018-07-16)