Probenahme und Analyse von Kühlwasser aus Rückkühlwerken am DESY,Standort Hamburg.
DESY betreibt derzeit 6 Rückkühlanlagen mit Verdunstungskühlern und 5 Rückkühlanlagen mit Hybridkühlern verschiedener Hersteller.
Die Verdunstungskühler sind in regelmäßigen Abständen, gemäß 42. BImSchV / VDI 2047 Bl. 2, auf Legionellen und andere verschiedene Parameter zu beproben.Die Hybridkühler sind von Frühjahr bis Herbst, abhängig von den Außentemperaturen, in regelmäßigen Abständen ebenfalls auf Legionellen und andere verschiedene Parameter zu beproben. Die Nachspeisewasser sind in gleichem Umfang zu beproben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY in der Helmholtz-Gemeinschaft
Postanschrift: Notkestraße 85
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40 / 8998-2480📞
E-Mail: warenwirtschaft.v4sk@desy.de📧
Fax: +49 40 / 8998-4009 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: http://www.desy.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://warenwirtschaft.desy.de/ausschreibungen/index_ger.html🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlich geförderte Stiftung privaten Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Probenahme und Analyse von Kühlwasser aus Rückkühlwerken gemäß 42. BImSchV / VDI 2047 Bl. 2 am DESY, Standort Hamburg
EO007-18”
Produkte/Dienstleistungen: Analysen📦
Kurze Beschreibung:
“Probenahme und Analyse von Kühlwasser aus Rückkühlwerken am DESY,Standort Hamburg.
DESY betreibt derzeit 6 Rückkühlanlagen mit Verdunstungskühlern und 5...”
Kurze Beschreibung
Probenahme und Analyse von Kühlwasser aus Rückkühlwerken am DESY,Standort Hamburg.
DESY betreibt derzeit 6 Rückkühlanlagen mit Verdunstungskühlern und 5 Rückkühlanlagen mit Hybridkühlern verschiedener Hersteller.
Die Verdunstungskühler sind in regelmäßigen Abständen, gemäß 42. BImSchV / VDI 2047 Bl. 2, auf Legionellen und andere verschiedene Parameter zu beproben.Die Hybridkühler sind von Frühjahr bis Herbst, abhängig von den Außentemperaturen, in regelmäßigen Abständen ebenfalls auf Legionellen und andere verschiedene Parameter zu beproben. Die Nachspeisewasser sind in gleichem Umfang zu beproben.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Labordienste📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Notkestraße 85
22607 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Probenahme und Analyse von Kühlwasser aus Rückkühlwerken am DESY,Standort Hamburg.
DESY betreibt derzeit 6 Rückkühlanlagen mit Verdunstungskühlern und 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Probenahme und Analyse von Kühlwasser aus Rückkühlwerken am DESY,Standort Hamburg.
DESY betreibt derzeit 6 Rückkühlanlagen mit Verdunstungskühlern und 5 Rückkühlanlagen mit Hybridkühlern verschiedener Hersteller.
Die Verdunstungskühler sind in regelmäßigen Abständen, gemäß 42. BImSchV / VDI 2047 Bl. 2, auf Legionellen und andere verschiedene Parameter zu beproben.Die Hybridkühler sind von Frühjahr bis Herbst, abhängig von den Außentemperaturen, in regelmäßigen Abständen ebenfalls auf Legionellen und andere verschiedene Parameter zu beproben. Die Nachspeisewasser sind in gleichem Umfang zu beproben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vertragslaufzeit: 1.1.2019 bis 31.12.2019 mit jährlicher Optionswahrnehmung für weitere 3 Vertragslaufzeiten,wenn die beauftragten Leistungen ordnungsgemäß...”
Beschreibung der Optionen
Vertragslaufzeit: 1.1.2019 bis 31.12.2019 mit jährlicher Optionswahrnehmung für weitere 3 Vertragslaufzeiten,wenn die beauftragten Leistungen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
Vertragslaufzeiten jeweils vom 1.1. bis zum 31.12.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 123-279580
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 63H/ 431860000
Titel:
“Probenahme und Analyse von Kühlwasser aus Rückkühlwerken gemäß 42. BImSchV/VDI 2047 Bl. 2 am DESY, Standort Hamburg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name:
“DGL Deutsche Gesellschaft für Lebensmitelsicherheit, Wasser- und Umwelthygiene mbH”
Postanschrift: Am Mühlenberg 11
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a) Gemäß § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a) Gemäß § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an;
b) § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 199-452256 (2018-10-12)