Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar
Komplexer Maßnahmen vorliegen.
2) Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Geschäftsjahren (die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2013 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2 dieser Bekanntmachung) ebenfalls berücksichtigt werden), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). – (Wichtung 90 %).
Referenzprojekte die vor 2013 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt,
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um einen Neubau, eine Erweiterung oder einen Umbau einer Wärmeerzeugungsanlage,
— bei dem Referenzprojekt wurden die BHKW- und Wärmespeicheranlagen hydraulisch in bestehende Hochdruck-Heißwasseranlagen integriert,
— bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Gasturbinenanlagen mit Gasregelstationen und den erforderlichen Steuerungs- und Regelungssystemen,
— für das Referenzprojekt wurde ein Genehmigungsverfahren für die genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG durchgeführt,
— das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar (Technik-Kosten (Kgr. 400) ≥ 3 000 000 EUR netto),
— das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb realisiert,
— durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 55 HOAI) erbracht,
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Technik-Kosten (Kgr. 400, DIN 276) netto,
— erbrachte Leistungsphasen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3) wird nur erreicht, wenn 3 Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
3) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
4) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.