Das Vorhaben Laser beinhaltet die Spezifikation und Realisierung von Layer-3 High Speed Encryption Demonstratoren mit dem Designziel der Agilität, Modularität und Zukunftssicherheit im Bezug auf Krypto, Vertrauenswürdigkeit und Durchsatz. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen den Grundstein für eine erfolgreiche und zeiteffiziente Entwicklung von VS-NfD tauglichen 10G, 40G und 100G Layer-3 Transitverschlüsselungsgeräten darstellen, um auf Basis dessen später Wirksysteme konstruieren zu können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-11-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-10-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt 365: Layer-3 High Speed Encryption Demonstrator (Laser)
P 365
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Kurze Beschreibung:
“Das Vorhaben Laser beinhaltet die Spezifikation und Realisierung von Layer-3 High Speed Encryption Demonstratoren mit dem Designziel der Agilität,...”
Kurze Beschreibung
Das Vorhaben Laser beinhaltet die Spezifikation und Realisierung von Layer-3 High Speed Encryption Demonstratoren mit dem Designziel der Agilität, Modularität und Zukunftssicherheit im Bezug auf Krypto, Vertrauenswürdigkeit und Durchsatz. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen den Grundstein für eine erfolgreiche und zeiteffiziente Entwicklung von VS-NfD tauglichen 10G, 40G und 100G Layer-3 Transitverschlüsselungsgeräten darstellen, um auf Basis dessen später Wirksysteme konstruieren zu können.
1️⃣
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Beim Auftragnehmer
Beschreibung der Beschaffung:
“Aktuelle IT Netzwerkinfrastrukturen werden immer größeren Datenmengen ausgesetzt, wodurch die Nachfrage nach Hochgeschwindigkeitsnetzen der Klassen 10G,...”
Beschreibung der Beschaffung
Aktuelle IT Netzwerkinfrastrukturen werden immer größeren Datenmengen ausgesetzt, wodurch die Nachfrage nach Hochgeschwindigkeitsnetzen der Klassen 10G, 40G, 100G und somit entsprechenden Netzwerkkomponenten, stetig größer wird. Dieser Entwicklung können sich die VS-Netze nicht entziehen, wodurch der Bedarf nach adäquaten Lösungen auch hier zunimmt.
Da gerade Hochgeschwindigkeits-Kryptogeräte durch die hohe prozessierte Datenmenge ein interessantes Angriffsziel darstellen, ist die Verfügbarkeit nationaler Lösungen für den VS-Bereich essentiell zur Sicherung der nationalen technologischen Souveränität.
Das Vorhaben Laser beinhaltet die Spezifikation und Realisierung von Layer-3 High Speed Encryption Demonstratoren mit dem Designziel der Agilität, Modularität und Zukunftssicherheit im Bezug auf Krypto, Vertrauenswürdigkeit und Durchsatz. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen den Grundstein für eine erfolgreiche und zeiteffiziente Entwicklung von VS-NfD tauglichen 10G, 40G und 100G Layer-3 Transitverschlüsselungsgeräten darstellen, um auf Basis dessen später Wirksysteme konstruieren zu können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 16
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Siehe Teilnahmebedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Partnerschaft für Innovation
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-29
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-94990 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 210-480305 (2018-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt 365: Layer-3 High Speed Encryption Demonstrator (LASER)
P 365
Kurze Beschreibung:
“Das Vorhaben LASER beinhaltet die Spezifikation und Realisierung von Layer-3 High Speed Encryption Demonstratoren mit dem Designziel der Agilität,...”
Kurze Beschreibung
Das Vorhaben LASER beinhaltet die Spezifikation und Realisierung von Layer-3 High Speed Encryption Demonstratoren mit dem Designziel der Agilität, Modularität und Zukunftssicherheit im Bezug auf Krypto, Vertrauenswürdigkeit und Durchsatz. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen den Grundstein für eine erfolgreiche und zeiteffiziente Entwicklung von VS-NfD tauglichen 10G, 40G und 100G Layer-3 Transitverschlüsselungsgeräten darstellen, um auf Basis dessen später Wirksysteme konstruieren zu können.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1239962.15 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Aktuelle IT Netzwerkinfrastrukturen werden immer größeren Datenmengen ausgesetzt, wodurch die Nachfrage nach Hochgeschwindigkeitsnetzen der Klassen 10G,...”
Beschreibung der Beschaffung
Aktuelle IT Netzwerkinfrastrukturen werden immer größeren Datenmengen ausgesetzt, wodurch die Nachfrage nach Hochgeschwindigkeitsnetzen der Klassen 10G, 40G, 100G und somit entsprechenden Netzwerkkomponenten, stetig größer wird. Dieser Entwicklung können sich die VS-Netze nicht entziehen, wodurch der Bedarf nach adäquaten Lösungen auch hier zunimmt.
Da gerade Hochgeschwindigkeits-Kryptogeräte durch die hohe prozessierte Datenmenge ein interessantes Angriffsziel darstellen, ist die Verfügbarkeit nationaler Lösungen für den VS-Bereich essentiell zur Sicherung der nationalen technologischen Souveränität.
Das Vorhaben LASER beinhaltet die Spezifikation und Realisierung von Layer-3 High Speed Encryption Demonstratoren mit dem Designziel der Agilität, Modularität und Zukunftssicherheit im Bezug auf Krypto, Vertrauenswürdigkeit und Durchsatz. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen den Grundstein für eine erfolgreiche und zeiteffiziente Entwicklung von VS-NfD tauglichen 10G, 40G und 100G Layer-3 Transitverschlüsselungsgeräten darstellen, um auf Basis dessen später Wirksysteme konstruieren zu können.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): s. Vergabeunterlagen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 210-480305
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: P 365
Titel: Projekt 365: Layer-3 High Speed Encryption Demonstrator (LASER)
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: DSI Datensicherheit GmbH
Postort: Stuhr
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Diepholz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Name: Rohde & Schwarz Cybersecurity GmbH
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: genau GmbH
Region: München, Landkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1239962.15 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 194-472420 (2019-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Das Vorhaben Laser beinhaltet die Spezifikation und Realisierung von Layer-3 High Speed Encryption Demonstratoren mit dem Designziel der Agilität,...”
Kurze Beschreibung
Das Vorhaben Laser beinhaltet die Spezifikation und Realisierung von Layer-3 High Speed Encryption Demonstratoren mit dem Designziel der Agilität, Modularität und Zukunftssicherheit im Bezug auf Krypto, Vertrauenswürdigkeit und Durchsatz. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen den Grundstein für eine erfolgreiche und zeiteffiziente Entwicklung von VS-NfD tauglichen 10 G, 40 G und 100 G Layer-3 Transitverschlüsselungsgeräten darstellen, um auf Basis dessen später Wirksysteme konstruieren zu können.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1239962.15 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Aktuelle IT Netzwerkinfrastrukturen werden immer größeren Datenmengen ausgesetzt, wodurch die Nachfrage nach Hochgeschwindigkeitsnetzen der Klassen 10G, 40...”
Beschreibung der Beschaffung
Aktuelle IT Netzwerkinfrastrukturen werden immer größeren Datenmengen ausgesetzt, wodurch die Nachfrage nach Hochgeschwindigkeitsnetzen der Klassen 10G, 40 G, 100 G und somit entsprechenden Netzwerkkomponenten, stetig größer wird. Dieser Entwicklung können sich die VS-Netze nicht entziehen, wodurch der Bedarf nach adäquaten Lösungen auch hier zunimmt.
Da gerade Hochgeschwindigkeits-Kryptogeräte durch die hohe prozessierte Datenmenge ein interessantes Angriffsziel darstellen, ist die Verfügbarkeit nationaler Lösungen für den VS-Bereich essentiell zur Sicherung der nationalen technologischen Souveränität.
Das Vorhaben Laser beinhaltet die Spezifikation und Realisierung von Layer-3 High Speed Encryption Demonstratoren mit dem Designziel der Agilität, Modularität und Zukunftssicherheit im Bezug auf Krypto, Vertrauenswürdigkeit und Durchsatz. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen den Grundstein für eine erfolgreiche und zeiteffiziente Entwicklung von VS-NfD tauglichen 10 G, 40 G und 100 G Layer-3 Transitverschlüsselungsgeräten darstellen, um auf Basis dessen später Wirksysteme konstruieren zu können.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): s. Vergabeunterlagen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 194-472420
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: genua GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1239962.15 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o. g. 4 Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 202-492396 (2019-10-16)