Im Höllental und Lohbachtal sollen 2 Hängebrücken entstehen, die die Burg Lichtenberg mit dem Gemeindegebiet lssigau verbinden. Dazu soll im ersten Abschnitt die „Lohbachtalbrücke“ die Verbindungsstraße Lichtenberg – Blechschmidtenhammer bis in den Mittelzug in Richtung Kesselfels überspannen, im zweiten Abschnitt die „Höllentalbrücke“ das Höllental vom Mittelzug in Richtung Wolfstein (Gemarkung lssigau). Es werden mittel- bis langfristig 100 000 – 200 000 Besucher pro Jahr erwartet. Die Lohbachtalbrücke soll ca. 1,20 m breit und ca. 381 m lang und somit barrierefrei werden. Das Widerlager auf der Lichtenberger Seite soll sich mit einem Pylon außerhalb der Burgmauern befinden. Vom Widerlager soll ein Kragarm in die Burg ragen. Das Widerlager am Kesselfels soll einen ca. 15 m hohen Pylon erhalten. Die Höllentalbrücke soll ca. 1,00 m breit und ca. 960 m lang werden. Auf beiden Seiten sollen gleich hohe Pylone mit jeweils ca. 25 m Höhe entstehen, die sich in den Baumbestand einfügen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-06-18) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Hof
Postanschrift: Schaumbergstraße 14
Postort: Hof
Postleitzahl: 95032
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Landratsamt Hof
Telefon: +49 928157324📞
E-Mail: hochbau@landkreis-hof.de📧
Fax: +49 928157365 📠
Region: Hof, Landkreis🏙️
URL: https://www.landkreis-hof.de/🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt Frankenwaldbrücke
VGV-HOF-IBW-TWP
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen für Brücken📦
Kurze Beschreibung:
“Im Höllental und Lohbachtal sollen 2 Hängebrücken entstehen, die die Burg Lichtenberg mit dem Gemeindegebiet lssigau verbinden. Dazu soll im ersten...”
Kurze Beschreibung
Im Höllental und Lohbachtal sollen 2 Hängebrücken entstehen, die die Burg Lichtenberg mit dem Gemeindegebiet lssigau verbinden. Dazu soll im ersten Abschnitt die „Lohbachtalbrücke“ die Verbindungsstraße Lichtenberg - Blechschmidtenhammer bis in den Mittelzug in Richtung Kesselfels überspannen, im zweiten Abschnitt die „Höllentalbrücke“ das Höllental vom Mittelzug in Richtung Wolfstein (Gemarkung lssigau). Es werden mittel- bis langfristig 100 000 – 200 000 Besucher pro Jahr erwartet.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 958563.69 💰
Objektplanung (Ingenieurbauwerke) gemäß HOAI 2013 Teil 2, Abschnitt 3, §§ 41 ff, Leistungsphasen 2-9, inkl. besondere Leistungen.
Für das Projekt „Frankenwaldbrücke“ werden Grundleistungen und besondere Leistungen nach HOAI im Bereich der Objektplanung - Ingenieurbauwerke (gem. HOAI 2013 Teil 2, Abschnitt 3, § 41 ff), sowie besondere Leistungen benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 vergeben.
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
— Stufe 1: Leistungsphasen 2-3,
— Stufe 2: Leistungsphase 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5-9.
Weitere Details zu den einzelnen Beauftragungsstufen können dem beigefügtem Mustervertrag entnommen werden.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen. Die weiteren Stufen können optional beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Fachplanung (Tragwerksplanung) gemäß HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt 1, §§ 49 ff, Leistungsphasen 2-8, inkl. besondere Leistungen.
Außerdem werden für das Projekt „Frankenwaldbrücke“ Grundleistungen und besondere Leistungen nach HOAI im Bereich der Fachplanung- Tragwerksplanung (gem. HOAI 2013 Teil 4, Abschnitt 1, § 49 ff), sowie besondere Leistungen benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 8 vergeben.
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
— Stufe 1: Leistungsphasen 2-3,
— Stufe 2: Leistungsphase 4,
— Stufe 3: Leistungsphasen 5-8.
Weitere Details zu den einzelnen Beauftragungsstufen können dem beigefügtem Mustervertrag entnommen werden.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen. Die weiteren Stufen können optional beauftragt werden. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
Die in II.2.7) angegebene Laufzeit des Vertrags enthält die auf 4 Jahre angesetzte Gewährleistungsdauer (--> Lph. 9).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation der Auftragsabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung vom Projektleiter/ stellv. Projektleiter, sowie der örtlichen Bauüberwachung”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektanalyse/ Herandgehensweise
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 22,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten
Preis (Gewichtung): 25
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
• Stufe 1: Leistungsphasen 2-3,
• Stufe 2:...”
Beschreibung der Optionen
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
• Stufe 1: Leistungsphasen 2-3,
• Stufe 2: Leistungsphasen 4,
• Stufe 3: Leistungsphasen 5-9 (Objektplanung Ingenieurbauwerke) oder Leistungsphasen 5-8 (Fachplanung Tragwerksplanung).
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 2 (Leistungsphase 4, HOAI 2013, Teil 2, Abschnitt 3 und HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 1) und der Stufe 3 (Leistungsphasen 5-9, HOAI 2013, Teil 2, Abschnitt 3 und Leistungsphasen 5-8 HOAI 2013, Teil 4, Abschnitt 1) ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Auftraggeber und Zuschussgeber. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 097-221677
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Projekt Frankenwaldbrücke
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-04-23 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: schlaich bergermann partner - sbp gmbh
Postanschrift: Schwabstraße 43
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70197
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 711648710📞
E-Mail: stuttgart@sbp.de📧
Fax: +49 7116487166 📠
Region: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
URL: https://www.sbp.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Architektur Walch und Partner ZT GmbH
Postanschrift: Kög 22
Postort: Reutte
Postleitzahl: 6600
Land: Österreich 🇦🇹
Telefon: +43 67688642420📞
Region: Außerfern 🏙️
URL: https://www.walch.co.at/🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 958563.69 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb von 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Postort: Ansbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2019/S 116-285310 (2019-06-18)