Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projekt Sachsen-Franken-Magistrale/Ostkorridor Süd
17GEI30679
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Projekt Sachsen-Franken-Magistrale/Ostkorridor Süd.
Ingenieurtechnische Unterstützungsleistung LST/Telekommunikation.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Ort der Leistung: Dresden🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Projekt Sachsen-Franken-Magistrale /Ostkorridor Süd, Ingenieurtechnische Unterstützung LST/Telekommunikation für 10 Projektabschnitte” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option 1 (1.1.2021 – 31.12.2022);
Option 2 (1.1.2023 – 31.12.2024);
Option 3 (1.1.2025 – 31.12.2027).
Beschreibung der Optionen wie unter II.2.4 beschrieben.”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 023-049607
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Projekt Sachsen-Franken-Magistrale/Ostkorridor Süd
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-05-04 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ISS Ingenieurbüro für Sicherungstechnik Seidel
Postort: Roth
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Roth🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2018/S 087-196324 (2018-05-04)