Projekt „Video zur Einsatzsteuerung 2.0“
Bayerisches Landeskriminalamt
Lieferung, Installation und Integration eines Videomanagementsystems (VMS), insbesondere mit den Bestandteilen Management- und Clientsoftware sowie En- und Decoder, zur Übertragung, Auswahl, Darstellung und Speicherung von Videobildern für die Bayerische Polizei einschließlich Dienstleistungen (insbesondere Rollout, Schulungen, Service/Support).
Kamerasysteme, Server, Ausstattung für Standardarbeitsplätze und Anzeigeflächen sind nicht Teil der Ausschreibung.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-01.
Wer? Wie? Wo?- • Deutschland › Bayern
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-08-01 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2018-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Videoüberwachung (CCTS)
Menge oder Umfang: Vgl. Abschnitt II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Videoüberwachung (CCTS) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de 🌏
E-Mail: blka.sg124.funk@polizei.bayern.de 📧
Fax: +49 891212306125 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 149-343267
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: 124-8010-002/18
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2019-03-01 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Mindeststandards: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 84
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SG 124 Beschaffung/Zentraleinkauf - Vergabestelle
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 149-343267 (2018-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Videoüberwachung (CCTS)
Menge oder Umfang: Vgl. Abschnitt II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Videoüberwachung (CCTS) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de 🌏
E-Mail: blka.sg124.funk@polizei.bayern.de 📧
Fax: +49 891212306125 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 149-343267
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
(1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
(2) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV, § 146 S. 1 Alt. 2 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
(3) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
(4) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
(5) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD)) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (Upload) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) der EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahmefrist bei der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
(6) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
(7) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(8) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(9) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(10) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
(11) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Installation und Integration eines Videomanagementsystems (VMS), insbesondere mit den Bestandteilen Management- und Clientsoftware sowie En- und Decoder, zur Übertragung, Auswahl, Darstellung und Speicherung von Videobildern für die Bayerische Polizei einschließlich Dienstleistungen (insbesondere Rollout, Schulungen, Service/Support).
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Kamerasysteme, Server, Ausstattung für Standardarbeitsplätze und Anzeigeflächen sind nicht Teil der Ausschreibung.
Referenznummer: 124-8010-002/18
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2019-03-01 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
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Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
(1) Nachweis (in Kopie) einer bestehenden, gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung). Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers (in Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist (Mindestanforderung).
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(2) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, den Umsatz für den Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen auf die 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens.
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Das unter III.2.2) Nr. (1) geforderte Kriterium zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit stellt eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderung steht mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und ist durch ihn gerechtfertigt.
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Mindeststandards: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angabe (Vordruck) der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
(2) Angabe (Vordruck) der Anzahl der Mitarbeiter (mindestens 3) und ihrer Kenntnisse (mindestens über Schulung Netzwerktechnik (Fortgeschrittene), Microsoft Active Directory, Microsoft Windows (Server und Client), zertifizierte Schulung in Videomanagementsystem durch den Hersteller, zertifizierte Schulung in Videoencoder/-decoder durch den Hersteller), die den Auftrag ausführen (Mindestanforderung).
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Die Herstellerzertifizierungen über die Schulungen in Videomanagementsystem und in Videoencoder/-decoder sind nicht mit den Teilnahmeantrag einzureichen, sondern nur im Falle der gesonderten Aufforderung durch die Vergabestelle vorzulegen.
(3) Darstellung (Vordruck) eines Mitarbeiterprofils und Benennung des für die Auftragsausführung verantwortlichen Projektmanagers, der für den Auftraggeber als ständiger Ansprechpartner für den Gesamtauftrag zur Verfügung steht (Mindestanforderung). Der verantwortliche Projektmanager muss mindestens über folgende Erfahrungen/Kenntnisse kumulativ verfügen (jeweils Mindestanforderungen):
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a) Erfahrung in der Führung/Koordinierung von Installations- oder Serviceteams, in denen mindestens drei Personen zu führen waren, in Bezug auf Videomanagementsysteme sowie b) Erfahrung in der Durchführung/Koordinierung von Installation und Integration (Hardware und Software) von Videomanagementsystemen bei einem öffentlichen Auftraggeber (i. S. v. § 99 GWB) oder bei einem Sektorenauftraggeber (i. S. v. § 100 GWB) und c) Kenntnisse mindestens über Schulung Netzwerktechnik (Fortgeschrittene), Microsoft Active Directory, Microsoft Windows (Server und Client), Schulung in Projektmanagement (Fortgeschritten), Schulung in Microsoft Office, zertifizierte Schulung in Videomanagementsystem durch den Hersteller, zertifizierte Schulung in Videoencoder/-decoder durch den Hersteller.
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(4) Angabe der technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind oder Darstellung der Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung (Mindestanforderung). Dieser Nachweis kann alternativ auch durch die Vorlage (in Kopie) einer aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig erbracht werden (Mindestanforderung). Die Gleichwertigkeit ist mit geeigneten Mitteln (z.B. Prüfberichte einer anerkannten Stelle) im Teilnahmeantrag nachzuweisen. Der Nachweis (der Zertifizierung bzw. der Gleichwertigkeit) ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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(5) Beschreibung der Untersuchungs-, Forschungs- bzw. Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens.
(6) Darstellung (Vordruck) von mindestens 3 erfolgreichen Referenzen über mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen, wobei jeweils die nachfolgenden Anforderungen I. bis VII. kumulativ erfüllt sein müssen (Mindestanforderung): I. Lieferung und Installation sowie Integration (Hardware und Software) eines Videomanagementsystems, II. mit einer Anzahl von mindestens 500 Videoquellen, III. welches abgenommen ist und IV. noch in Betrieb ist, V. einschließlich Service-/Supportleistungen (insbesondere Softwarepflege/-aktualisierung) für das Videomanagementsystem, VI. für einen privaten Auftraggeber oder einen öffentlicher Auftraggeber (i.S.v. § 99 GWB) oder einen Sektorenauftraggeber (i.S.v. § 100 GWB), vii. innerhalb der letzten 5 Jahre nach Ablauf der Teilnahme-/Bewerbungsfrist.
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Mit dem Teilnahmeantrag ist grundsätzlich eine von dem jeweiligen öffentlichen bzw. privaten Referenzauftraggeber i. S. v. § 27 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2 VSVgV ausgestellte schriftliche Bescheinigung (Kopie ist ausreichend) über die erbrachte Leistung je angegebener Referenz beizufügen, welche mindestens die Angaben nach § 27 Abs. 3 VSVgV (Name der Auskunftsperson, Wert der Leistung, Zeit der Leistungserbringung und Angabe, ob die Lieferleistung sachmangelfrei und ordnungsgemäß bzw. die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde) zu enthalten hat; eine Beglaubigung dieser Bescheinigung ist nicht erforderlich. Alternativ zu dieser schriftlichen Bescheinigung ist es gleichfalls zulässig, wenn mit dem Teilnahmeantrag der vom Unternehmen mit der Darstellung der jeweiligen Referenz ausgefüllte Vordruck von dem jeweiligen öffentlichen bzw. privaten Referenzauftraggeber unterzeichnet eingereicht wird.
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Die unter III.2.3) Nr. (2), (3), (4) und (6) geforderten Kriterien zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit stellen jeweils eine Mindestanforderung an die Eignung gem. § 21 Abs. 2 S. 1 VSVgV dar. Diese Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u.a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
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Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-Nur Für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur Für den Dienstgebrauch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
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Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) muss in jedem Fall aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BaySÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist bzw. wird, für die Personen, welche eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit in Bereichen nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 BaySÜG wahrnehmen sollen, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber nachgewiesen werden.
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Bewerbern, Bietern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahme-/ Bewerbungsfrist noch nicht sicherheitsüberprüft ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV zusätzliche Zeit gewährt, um diese Anforderung zu erfüllen (vgl. Abschnitt III.1.5).
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Der Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls dessen Unterauftragnehmer müssen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes Personal verfügen und dieses zur Auftragsausführung einsetzen. Anderenfalls ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung sowie zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und sonstigen Rechtsansprüchen und -mitteln bleibt vorbehalten.
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Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gem. § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
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Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
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(1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur Für den Dienstgebrauch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(2) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur Für den Dienstgebrauch mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(3) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
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(4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers bzw. des benannten Unterauftragnehmers bzgl. des vorhandenen sicherheitsüberprüften Personals, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SÜG) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, zu verfügen; oder sich bereit zu erklären rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zur entsprechenden erfolgreichen Sicherheitsüberprüfung des Personals vorausgesetzt werden.
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(5) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers sowie jedes benannten Unterauftragnehmers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
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Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 84
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SG 124 Beschaffung/Zentraleinkauf - Vergabestelle
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlichen Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
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(2) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV, § 146 S. 1 Alt. 2 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
(3) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
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(4) Die für die Erstellung und Einreichung eines Teilnahmeantrags erforderlichen Vordrucke sind kostenlos bei der unter Abschnitt I.1) angegebenen Kontaktstelle auf Anforderung in Textform (Fax oder E-Mail) abzufordern. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind diese von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden. Diese Vordrucke sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
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(5) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original (kein Scan oder Fax) und in nicht beglaubigter Kopie (Papierform sowie auf einem Datenträger (CD/DVD)) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags per Fax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (Upload) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist zu kennzeichnen und bis zu der unter Abschnitt IV.3.4) der EU-Bekanntmachung angegebenen Teilnahmefrist bei der Vergabestelle (siehe Abschnitt I.1) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
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(6) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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(7) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 123 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(8) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie jedes als eignungsrelevant angegebene Unternehmen hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147, 124 GWB mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(9) Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) zu den Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
(10) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
(11) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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