Restrukturierung Markt am Elisabethplatz - Projektsteuerung. Der aus der Nachkriegszeit stammende Lebensmittelmarkt auf dem Elisabethplatz soll im Laufe der nächsten Jahre restrukturiert bzw. erneuert werden. Dabei verfolgt die Landeshauptstadt München zwei Ziele: 1) Alle Händlerinnen und Händler müssen nach einer Sanierung weiterhin auf dem Markt Platz haben; 2) Trotz Modernisierung darf der markttypische Charakter und Charme nicht verloren gehen. Zur Unterstützung des Bauherren bei oben beschriebenem Projekt soll ein Projektsteuerer hinzugezogen werden. Der Projektsteuerer soll eingesetzt werden, um mit dem Auftraggeber die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Projektdurchführung aufzustellen, abzustimmen und anschließend den Projektbeteiligten vorzugeben. Eine wesentliche Aufgabe des Projektsteuerers liegt neben der Erstellung in der Kommunikation der Organisationsvorgaben zwischen Auftraggeber, Planungsbeteiligten und dem Projektcontrolling.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Kurze Beschreibung:
Restrukturierung Markt am Elisabethplatz - Projektsteuerung.
Der aus der Nachkriegszeit stammende Lebensmittelmarkt auf dem Elisabethplatz soll im Laufe der nächsten Jahre restrukturiert bzw. erneuert werden. Dabei verfolgt die Landeshauptstadt München zwei Ziele:
1) Alle Händlerinnen und Händler müssen nach einer Sanierung weiterhin auf dem Markt Platz haben;
2) Trotz Modernisierung darf der markttypische Charakter und Charme nicht verloren gehen.
Zur Unterstützung des Bauherren bei oben beschriebenem Projekt soll ein Projektsteuerer hinzugezogen werden. Der Projektsteuerer soll eingesetzt werden, um mit dem Auftraggeber die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Projektdurchführung aufzustellen, abzustimmen und anschließend den Projektbeteiligten vorzugeben. Eine wesentliche Aufgabe des Projektsteuerers liegt neben der Erstellung in der Kommunikation der Organisationsvorgaben zwischen Auftraggeber, Planungsbeteiligten und dem Projektcontrolling.
Restrukturierung Markt am Elisabethplatz - Projektsteuerung.
Der aus der Nachkriegszeit stammende Lebensmittelmarkt auf dem Elisabethplatz soll im Laufe der nächsten Jahre restrukturiert bzw. erneuert werden. Dabei verfolgt die Landeshauptstadt München zwei Ziele:
1) Alle Händlerinnen und Händler müssen nach einer Sanierung weiterhin auf dem Markt Platz haben;
2) Trotz Modernisierung darf der markttypische Charakter und Charme nicht verloren gehen.
Zur Unterstützung des Bauherren bei oben beschriebenem Projekt soll ein Projektsteuerer hinzugezogen werden. Der Projektsteuerer soll eingesetzt werden, um mit dem Auftraggeber die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Projektdurchführung aufzustellen, abzustimmen und anschließend den Projektbeteiligten vorzugeben. Eine wesentliche Aufgabe des Projektsteuerers liegt neben der Erstellung in der Kommunikation der Organisationsvorgaben zwischen Auftraggeber, Planungsbeteiligten und dem Projektcontrolling.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-02-09 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-13 📅
Datum des Beginns: 2018-04-23 📅
Datum des Endes: 2021-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 030-065370
ABl. S-Ausgabe: 30
Zusätzliche Informationen
Den Zuschlag erhält das Angebot, das das beste Preis-Leistungs-Verhältnis widerspiegelt (einfache Richtwertmethode), also das Angebot, auf das pro eingesetztem Euro die meisten Leistungspunkte (LP) entfallen.
Es werden max. 750 LP in den Kriterien "Erfahrung des Schlüsselpersonal", "Konzept", "Qualität, Kosten, Termine" vergeben. Zu den Mindestpunktzahlen in den Kriterien siehe Vergabeunterlagen.
Den Zuschlag erhält das Angebot, das das beste Preis-Leistungs-Verhältnis widerspiegelt (einfache Richtwertmethode), also das Angebot, auf das pro eingesetztem Euro die meisten Leistungspunkte (LP) entfallen.
Es werden max. 750 LP in den Kriterien "Erfahrung des Schlüsselpersonal", "Konzept", "Qualität, Kosten, Termine" vergeben. Zu den Mindestpunktzahlen in den Kriterien siehe Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Restrukturierung Markt am Elisabethplatz - Projektsteuerung.
Der aus der Nachkriegszeit stammende Lebensmittelmarkt auf dem Elisabethplatz soll im Laufe der nächsten Jahre restrukturiert bzw. erneuert werden. Dabei verfolgt die Landeshauptstadt München zwei Ziele:
1) Alle Händlerinnen und Händler müssen nach einer Sanierung weiterhin auf dem Markt Platz haben;
2) Trotz Modernisierung darf der markttypische Charakter und Charme nicht verloren gehen.
Zur Unterstützung des Bauherren bei oben beschriebenem Projekt soll ein Projektsteuerer hinzugezogen werden. Der Projektsteuerer soll eingesetzt werden, um mit dem Auftraggeber die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Projektdurchführung aufzustellen, abzustimmen und anschließend den Projektbeteiligten vorzugeben. Eine wesentliche Aufgabe des Projektsteuerers liegt neben der Erstellung in der Kommunikation der Organisationsvorgaben zwischen Auftraggeber, Planungsbeteiligten und dem…
… Projektcontrolling.
… Projektcontrolling. Die zu erbringenden Leistungen richten sich laut Projektvertrag nach den Leistungsbildern des § 2 der AHO. Als besondere Leistung kommen hinzu: das Erstellen von Vorlagen und Textbeiträgen für die Berichterstattung in städtischen Gremien, die Zuarbeit bei der Beschlusserstellung und die Mitwirkung bei der Einbeziehung zu beteiligender Dritter und der Öffentlichkeit. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Projekt von der Öffentlichkeit sehr kritisch beäugt wird. Bei komplexeren Projektanforderungen notwendige, beträchtliche Projektentwicklungsaufgaben können über die Grundleistungen hinaus beauftragt werden. Dazu zählt im vorliegenden Projekt insbesondere die geplante Bürgerbeteiligung. Das Leistungsbild ist von Beginn an bewusst offen gehalten und die Leistungsanforderungen sind weitgehend abstrakt formuliert. Die Ausübung der Projektsteuerung im Einzelnen erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Die Leistungen sind so zu erbringen, dass folgende angedachte Termine eingehalten werden können:
Hauptmarkt/ Elisabethmarkt:
— Leistungsbeginn: April 2018,
— Eingabeplanung: Anfang 2019,
— Fertigstellung LP 5: ca. Juni 2019,
— Nutzungsaufnahme: 2021.
Interimsmarkt:
— Eingabeplanung: Zweite Jahreshälfte 2018,
— Baubeginn: ca. Anfang 2019,
— Nutzungsbeginn: ca. Juli 2019.
Zusätzliche Informationen:
Den Zuschlag erhält das Angebot, das das beste Preis-Leistungs-Verhältnis widerspiegelt (einfache Richtwertmethode), also das Angebot, auf das pro eingesetztem Euro die meisten Leistungspunkte (LP) entfallen.
Es werden max. 750 LP in den Kriterien "Erfahrung des Schlüsselpersonal", "Konzept", "Qualität, Kosten, Termine" vergeben. Zu den Mindestpunktzahlen in den Kriterien siehe Vergabeunterlagen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Elisabethplatz, 80796 München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung folgendes mit seinem Angebot einzureichen:
— Erklärung (Eigenerklärung)/Nachweis, dass der Bieter (bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft: jedes Mitglied) nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates eingetragen ist, oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (§ 44 VgV).
— Erklärung (Eigenerklärung)/Nachweis, dass der Bieter (bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft: jedes Mitglied) nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates eingetragen ist, oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (§ 44 VgV).
Anmerkung: Bei Eigenerklärung: Angabe der vollständigen Bezeichnung der Einrichtung, die das Register oder sonstige Verzeichnis führt (Gericht, Behörde, Kammer oder sonstige Einrichtung) und Angabe der Eintragungsnummer, Mitgliedsnummer oder des anderweitigen Zeichens, unter dem die Eintragung erfolgt ist. (Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der wirtschaftsständischen und der berufsständischen Kammern),
Anmerkung: Bei Eigenerklärung: Angabe der vollständigen Bezeichnung der Einrichtung, die das Register oder sonstige Verzeichnis führt (Gericht, Behörde, Kammer oder sonstige Einrichtung) und Angabe der Eintragungsnummer, Mitgliedsnummer oder des anderweitigen Zeichens, unter dem die Eintragung erfolgt ist. (Handelsregister, Handwerksrolle, Vereinsregister, Partnerschaftsregister, Mitgliederverzeichnisse der wirtschaftsständischen und der berufsständischen Kammern),
— Erklärung, dass der Bieter sich dazu bereit erklärt, sich nach Auftragserteilung nach dem Gesetz über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 (Verpflichtungsgesetz) verpflichten zu lassen,
— Im Fall von einer Bietergemeinschaft: Angabe des bevollmächtigten Vertreters; Angabe zur Auftragsteilung; Angabe zur gesamtschuldnerischen Haftung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Eignung und dem Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen für die zu vergebende Leistung haben die Bieter bzw. Bewerber mit dem Angebot entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung) als vorläufigen Nachweis der Eignung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der Eignung und dem Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen für die zu vergebende Leistung haben die Bieter bzw. Bewerber mit dem Angebot entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung) als vorläufigen Nachweis der Eignung vorzulegen.
Für (Teil-)Leistungen, die durch Unterauftragnehmer erbracht werden und/oder für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmer beruft (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Unterlagen für diese Unternehmen vorzulegen. Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Eignungsnachweis vorlegt, ist die EEE auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für (Teil-)Leistungen, die durch Unterauftragnehmer erbracht werden und/oder für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmer beruft (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Unterlagen für diese Unternehmen vorzulegen. Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Eignungsnachweis vorlegt, ist die EEE auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Nach gesonderter Anforderung durch die Stadt sind die in Eigenerklärungen gemachten Angaben durch Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zu belegen.
Mindeststandards:
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters für jedes der letzten drei Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils von zusammen mit anderen Unternehmen erbrachten Leistungen, soweit in dem jeweiligen Jahr ein Umsatz erzielt worden ist, gemäß Vordruck „Eigenerklärungen zur Eignung“;
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters für jedes der letzten drei Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils von zusammen mit anderen Unternehmen erbrachten Leistungen, soweit in dem jeweiligen Jahr ein Umsatz erzielt worden ist, gemäß Vordruck „Eigenerklärungen zur Eignung“;
2) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters hinsichtlich der Leistungen in dem Tätigkeitsbereich, dem der vorliegend ausgeschriebene Auftrag zuzuordnen ist, für jedes der letzten drei Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen erbrachten Leistungen, soweit in dem jeweiligen Jahr ein Umsatz erzielt worden ist, gemäß Vordruck „Eigenerklärungen zur Eignung“;
2) Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters hinsichtlich der Leistungen in dem Tätigkeitsbereich, dem der vorliegend ausgeschriebene Auftrag zuzuordnen ist, für jedes der letzten drei Geschäftsjahre, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen erbrachten Leistungen, soweit in dem jeweiligen Jahr ein Umsatz erzielt worden ist, gemäß Vordruck „Eigenerklärungen zur Eignung“;
3) Eigenerklärung, dass der Bieter im Auftragsfall unverzüglich nach Auftragserteilung folgenden Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden vorlegen wird:
3) Eigenerklärung, dass der Bieter im Auftragsfall unverzüglich nach Auftragserteilung folgenden Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden vorlegen wird:
— Nachweis, dass diese Versicherung mindestens für die Dauer der gesamten Vertragszeit/des nach dem ausgeschrieben Auftrag vorgesehenen Leistungszeitraums abgeschlossen ist und,
— dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften muss diese Erklärung und dieser Nachweis, der auch den Eintritt für Schäden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft umfasst, für jedes Mitglied vorgelegt werden. Unterauftragnehmer müssen keine eigene Versicherung nachweisen;
Hinweis: Bei Bietergemeinschaften muss diese Erklärung und dieser Nachweis, der auch den Eintritt für Schäden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft umfasst, für jedes Mitglied vorgelegt werden. Unterauftragnehmer müssen keine eigene Versicherung nachweisen;
4) Sofern der Bieter bezüglich der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen wird (Eignungsleihe):
— Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen, z.B. durch eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens, und,
— Erklärung des anderen Unternehmens, dass es für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung mit dem Bieter für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gegenüber dem Auftraggeber übernimmt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Eignung und dem Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen für die zu vergebende Leistung haben die Bieter bzw. Bewerber mit dem Angebot entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung) als vorläufigen Nachweis der Eignung vorzulegen.
Zum Nachweis der Eignung und dem Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen für die zu vergebende Leistung haben die Bieter bzw. Bewerber mit dem Angebot entweder die in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessenbestätigung genannten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung) als vorläufigen Nachweis der Eignung vorzulegen.
Für (Teil-)Leistungen, die durch Unterauftragnehmer erbracht werden und/oder für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmer beruft (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Unterlagen für diese Unternehmen vorzulegen. Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Eignungsnachweis vorlegt, ist die EEE auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Für (Teil-)Leistungen, die durch Unterauftragnehmer erbracht werden und/oder für die sich der Bieter auf die Kapazitäten anderer Unternehmer beruft (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Unterlagen für diese Unternehmen vorzulegen. Sofern der Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Eignungsnachweis vorlegt, ist die EEE auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Nach gesonderter Anforderung durch die Stadt sind die in Eigenerklärungen gemachten Angaben durch Bescheinigungen oder sonstige Nachweise zu belegen.
Hinweis zur Eignungsleihe (nachstehendes Kriterium Nr. 4):
Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Mindeststandards:
1) Fachliche Qualifikation des Bieters (Büro):
Referenzen (Eigenerklärungen) jeweils in Form einer Liste über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (einschließlich Kontaktdaten der dortigen Ansprechperson). Es ist mindestens eine Referenz (Eigenerklärung) vorzulegen.
Referenzen (Eigenerklärungen) jeweils in Form einer Liste über die in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (einschließlich Kontaktdaten der dortigen Ansprechperson). Es ist mindestens eine Referenz (Eigenerklärung) vorzulegen.
Berücksichtigt werden Referenzen, die Leistungen zum Gegenstand haben, die mit den Leistungen des vorliegenden Auftrags vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit wird insbesondere aufgrund folgender Merkmale beurteilt werden:
— Es handelt sich um Projektsteuerungsleistungen, die im Wesentlichen den vorliegend ausgeschriebenen Projektsteuerungsleistungen entsprechen, im Zusammenhang mit Planungs- und Bauleistungen für ein Bauvorhaben,
— Der Bieter war im Rahmen von Partizipations- und Beteiligungsverfahren (z.B. Bürgerbeteiligung) tätig und hat diese Verfahren entweder ganz oder teilweise für den Auftraggeber konzipiert, organisiert oder durchgeführt oder den Auftraggeber bei der Konzeptionierung, Organisation oder Durchführung unterstützt,
— Der Bieter war im Rahmen von Partizipations- und Beteiligungsverfahren (z.B. Bürgerbeteiligung) tätig und hat diese Verfahren entweder ganz oder teilweise für den Auftraggeber konzipiert, organisiert oder durchgeführt oder den Auftraggeber bei der Konzeptionierung, Organisation oder Durchführung unterstützt,
— Der Bieter war mit Öffentlichkeitsarbeit sowie der Information von oder Kommunikation mit Organen oder sonstigen Entscheidungsträgern von öffentlichen Auftraggebern im Sinne von § 99 GWB (bzw. § 98 GWB in der bis zum 17.4.2016 geltenden Fassung) betraut oder hat den öffentlichen Auftraggeber hierbei unterstützt. Gleichgestellt sind solche Aufträge, die dem Anwendungsbereich des GWB deshalb nicht unterfielen, weil der für die Anwendung maßgebliche Auftragswert nicht erreicht wurde.
— Der Bieter war mit Öffentlichkeitsarbeit sowie der Information von oder Kommunikation mit Organen oder sonstigen Entscheidungsträgern von öffentlichen Auftraggebern im Sinne von § 99 GWB (bzw. § 98 GWB in der bis zum 17.4.2016 geltenden Fassung) betraut oder hat den öffentlichen Auftraggeber hierbei unterstützt. Gleichgestellt sind solche Aufträge, die dem Anwendungsbereich des GWB deshalb nicht unterfielen, weil der für die Anwendung maßgebliche Auftragswert nicht erreicht wurde.
Nicht erforderlich ist es, dass ein als Referenz angegebener Auftrag alle vorstehend aufgezählten Merkmale oder alle Leistungen des vorliegend ausgeschriebenen Auftrags umfasst, sofern es sich um einen Auftrag über Projektsteuerungsleistungen im Zusammenhang mit Planungs- und Bauleistungen für ein Bauvorhaben handelt und die Vergleichbarkeit aus anderem Grund gegeben ist (z.B. bei anderen als den vorliegend beauftragten, aber gleichwertigen Leistungen).
Nicht erforderlich ist es, dass ein als Referenz angegebener Auftrag alle vorstehend aufgezählten Merkmale oder alle Leistungen des vorliegend ausgeschriebenen Auftrags umfasst, sofern es sich um einen Auftrag über Projektsteuerungsleistungen im Zusammenhang mit Planungs- und Bauleistungen für ein Bauvorhaben handelt und die Vergleichbarkeit aus anderem Grund gegeben ist (z.B. bei anderen als den vorliegend beauftragten, aber gleichwertigen Leistungen).
Es können auch mehrere Referenzen eingereicht werden, die für sich nur eines oder einzelne der vorbezeichneten Merkmale ganz oder teilweise aufweisen, in der Zusammenschau aber entweder alle Merkmale erfüllen, oder aber zwar nicht alle Merkmale erfüllen, aber den Anforderungen an die Vergleichbarkeit aus anderen Gründen genügen;
Es können auch mehrere Referenzen eingereicht werden, die für sich nur eines oder einzelne der vorbezeichneten Merkmale ganz oder teilweise aufweisen, in der Zusammenschau aber entweder alle Merkmale erfüllen, oder aber zwar nicht alle Merkmale erfüllen, aber den Anforderungen an die Vergleichbarkeit aus anderen Gründen genügen;
2) Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen:
Angabe (Eigenerklärung) jeweils des/der Vornamen(s) und des Nachnamens und der beruflichen Qualifikation der hauptverantwortlich für die Leistungserbringung zuständigen Person („Projektleitung“) sowie deren Stellvertretung („stellvertretende Projektleitung“), ferner persönliche Referenzen (Eigenerklärungen) der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung jeweils Form einer Liste über die jeweils in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (einschließlich Kontaktdaten der dortigen Ansprechperson).
Angabe (Eigenerklärung) jeweils des/der Vornamen(s) und des Nachnamens und der beruflichen Qualifikation der hauptverantwortlich für die Leistungserbringung zuständigen Person („Projektleitung“) sowie deren Stellvertretung („stellvertretende Projektleitung“), ferner persönliche Referenzen (Eigenerklärungen) der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung jeweils Form einer Liste über die jeweils in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (einschließlich Kontaktdaten der dortigen Ansprechperson).
Auf Anfordern sind als Nachweise der beruflichen Qualifikation Kopien der Urkunden, die die Qualifikation bescheinigen, nachzureichen. Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen jeweils über mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen, die erwarten lässt, dass die Fachkraft einen Auftrag wie vorliegend ausgeschrieben ordnungsgemäß erfüllt;
Auf Anfordern sind als Nachweise der beruflichen Qualifikation Kopien der Urkunden, die die Qualifikation bescheinigen, nachzureichen. Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen jeweils über mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen, die erwarten lässt, dass die Fachkraft einen Auftrag wie vorliegend ausgeschrieben ordnungsgemäß erfüllt;
3) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenanzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte, jeweils in den letzten drei Jahren;
4) Sofern der Bieter im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch nehmen wird (Eignungsleihe):
Nachweis des Bieters, dass ihm die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftragsunterlagen.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-05-24 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste,
Submissionsbüro, Zi. 322, Roßmarkt 3, 80331 München.
Zusätzliche Informationen:
Bieter sind nicht zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).
Stufenweise Beauftragung (Auszug aus § 3 des Projektsteuerungsvertrags, der Teil der Vergabeunterlagen ist):
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer zunächst die Projektstufe I gem. AHO (Teile Projektvorbereitung und der Planung; entspricht Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI).
Der Auftraggeber beabsichtigt, die folgenden Leistungen in weiteren Stufen zu übertragen. Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die folgenden Leistungen in weiteren Stufen zu übertragen. Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vorher, angekündigt hat.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB);
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB).
Vorgenanntes gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB (§ 160 Absatz 3 Satz 2 GWB).
Ergänzende Angaben (2018-03-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Restrukturierung Markt am Elisabethplatz – Projektsteuerung
Der aus der Nachkriegszeit stammende Lebensmittelmarkt auf dem Elisabethplatz soll im Laufe der nächsten Jahre restrukturiert bzw. erneuert werden. Dabei verfolgt die Landeshauptstadt München 2 Ziele:
1. Alle Händlerinnen und Händler müssen nach einer Sanierung weiterhin auf dem Markt Platz haben.
2. Trotz Modernisierung darf der markttypische Charakter und Charme nicht verloren gehen.
Zur Unterstützung des Bauherren bei oben beschriebenem Projekt soll ein Projektsteuerer hinzugezogen werden. Der Projektsteuerer soll eingesetzt werden, um mit dem Auftraggeber die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Projektdurchführung aufzustellen, abzustimmen und anschließend den Projektbeteiligten vorzugeben. Eine wesentliche Aufgabe des Projektsteuerers liegt neben der Erstellung in der Kommunikation der Organisationsvorgaben zwischen Auftraggeber, Planungsbeteiligten und dem Projektcontrolling.
Restrukturierung Markt am Elisabethplatz – Projektsteuerung
Der aus der Nachkriegszeit stammende Lebensmittelmarkt auf dem Elisabethplatz soll im Laufe der nächsten Jahre restrukturiert bzw. erneuert werden. Dabei verfolgt die Landeshauptstadt München 2 Ziele:
1. Alle Händlerinnen und Händler müssen nach einer Sanierung weiterhin auf dem Markt Platz haben.
2. Trotz Modernisierung darf der markttypische Charakter und Charme nicht verloren gehen.
Zur Unterstützung des Bauherren bei oben beschriebenem Projekt soll ein Projektsteuerer hinzugezogen werden. Der Projektsteuerer soll eingesetzt werden, um mit dem Auftraggeber die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Projektdurchführung aufzustellen, abzustimmen und anschließend den Projektbeteiligten vorzugeben. Eine wesentliche Aufgabe des Projektsteuerers liegt neben der Erstellung in der Kommunikation der Organisationsvorgaben zwischen Auftraggeber, Planungsbeteiligten und dem Projektcontrolling.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt München – Kommunalreferat
Restrukturierung Markt am Elisabethplatz – Projektsteuerung
Der aus der Nachkriegszeit stammende Lebensmittelmarkt auf dem Elisabethplatz soll im Laufe der nächsten Jahre restrukturiert bzw. erneuert werden. Dabei verfolgt die Landeshauptstadt München 2 Ziele:
1. Alle Händlerinnen und Händler müssen nach einer Sanierung weiterhin auf dem Markt Platz haben.
2. Trotz Modernisierung darf der markttypische Charakter und Charme nicht verloren gehen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Landeshauptstadt München – Kommunalreferat – Recht und Verwaltung – Zentrale Dienste – Submissionsbüro
Quelle: OJS 2018/S 054-120089 (2018-03-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Restrukturierung Markt am Elisabethplatz – Projektsteuerung.
Der aus der Nachkriegszeit stammende Lebensmittelmarkt auf dem Elisabethplatz soll im Laufe der nächsten Jahre restrukturiert bzw. erneuert werden. Dabei verfolgt die Landeshauptstadt München zwei Ziele: 1. Alle Händlerinnen und Händler müssen nach einer Sanierung weiterhin auf dem Markt Platz haben. 2. Trotz Modernisierung darf der markttypische Charakter und Charme nicht verloren gehen.
Zur Unterstützung des Bauherren bei oben beschriebenem Projekt soll ein Projektsteuerer hinzugezogen werden. Der Projektsteuerer soll eingesetzt werden, um mit dem Auftraggeber die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Projektdurchführung aufzustellen, abzustimmen und anschließend den Projektbeteiligten vorzugeben. Eine wesentliche Aufgabe des Projektsteuerers liegt neben der Erstellung in der Kommunikation der Organisationsvorgaben zwischen Auftraggeber, Planungsbeteiligten und dem Projektcontrolling.
Restrukturierung Markt am Elisabethplatz – Projektsteuerung.
Der aus der Nachkriegszeit stammende Lebensmittelmarkt auf dem Elisabethplatz soll im Laufe der nächsten Jahre restrukturiert bzw. erneuert werden. Dabei verfolgt die Landeshauptstadt München zwei Ziele: 1. Alle Händlerinnen und Händler müssen nach einer Sanierung weiterhin auf dem Markt Platz haben. 2. Trotz Modernisierung darf der markttypische Charakter und Charme nicht verloren gehen.
Zur Unterstützung des Bauherren bei oben beschriebenem Projekt soll ein Projektsteuerer hinzugezogen werden. Der Projektsteuerer soll eingesetzt werden, um mit dem Auftraggeber die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Projektdurchführung aufzustellen, abzustimmen und anschließend den Projektbeteiligten vorzugeben. Eine wesentliche Aufgabe des Projektsteuerers liegt neben der Erstellung in der Kommunikation der Organisationsvorgaben zwischen Auftraggeber, Planungsbeteiligten und dem Projektcontrolling.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Den Zuschlag erhält das Angebot, das das beste Preis-Leistungs-Verhältnis widerspiegelt (einfache Richtwertmethode), also das Angebot, auf das pro eingesetztem Euro die meisten Leistungspunkte (LP) entfallen.
Es werden max. 750 LP in den Kriterien „Erfahrung des Schlüsselpersonal“, „Konzept“, „Qualität, Kosten, Termine“ vergeben. Zu den Mindestpunktzahlen in den Kriterien siehe Vergabeunterlagen.
Den Zuschlag erhält das Angebot, das das beste Preis-Leistungs-Verhältnis widerspiegelt (einfache Richtwertmethode), also das Angebot, auf das pro eingesetztem Euro die meisten Leistungspunkte (LP) entfallen.
Es werden max. 750 LP in den Kriterien „Erfahrung des Schlüsselpersonal“, „Konzept“, „Qualität, Kosten, Termine“ vergeben. Zu den Mindestpunktzahlen in den Kriterien siehe Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Restrukturierung Markt am Elisabethplatz – Projektsteuerung.
Der aus der Nachkriegszeit stammende Lebensmittelmarkt auf dem Elisabethplatz soll im Laufe der nächsten Jahre restrukturiert bzw. erneuert werden. Dabei verfolgt die Landeshauptstadt München zwei Ziele: 1. Alle Händlerinnen und Händler müssen nach einer Sanierung weiterhin auf dem Markt Platz haben. 2. Trotz Modernisierung darf der markttypische Charakter und Charme nicht verloren gehen.
Der aus der Nachkriegszeit stammende Lebensmittelmarkt auf dem Elisabethplatz soll im Laufe der nächsten Jahre restrukturiert bzw. erneuert werden. Dabei verfolgt die Landeshauptstadt München zwei Ziele: 1. Alle Händlerinnen und Händler müssen nach einer Sanierung weiterhin auf dem Markt Platz haben. 2. Trotz Modernisierung darf der markttypische Charakter und Charme nicht verloren gehen.
Zur Unterstützung des Bauherren bei oben beschriebenem Projekt soll ein Projektsteuerer hinzugezogen werden. Der Projektsteuerer soll eingesetzt werden, um mit dem Auftraggeber die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Projektdurchführung aufzustellen, abzustimmen und anschließend den Projektbeteiligten vorzugeben. Eine wesentliche Aufgabe des Projektsteuerers liegt neben der Erstellung in der Kommunikation der Organisationsvorgaben zwischen Auftraggeber, Planungsbeteiligten und dem Projektcontrolling. Die zu erbringenden Leistungen richten sich laut Projektvertrag nach den Leistungsbildern des § 2 der AHO. Als besondere Leistung kommen hinzu: das Erstellen von Vorlagen und Textbeiträgen für die Berichterstattung in städtischen Gremien, die Zuarbeit bei der Beschlusserstellung und die Mitwirkung bei der Einbeziehung zu beteiligender Dritter und der Öffentlichkeit. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Projekt von der Öffentlichkeit sehr kritisch beäugt wird. Bei komplexeren Projektanforderungen notwendige, beträchtliche Projektentwicklungsaufgaben können über die Grundleistungen hinaus beauftragt werden. Dazu zählt im vorliegenden Projekt insbesondere die geplante Bürgerbeteiligung. Das Leistungsbild ist von Beginn an bewusst offen gehalten und die Leistungsanforderungen sind weitgehend abstrakt formuliert. Die Ausübung der Projektsteuerung im Einzelnen erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Zur Unterstützung des Bauherren bei oben beschriebenem Projekt soll ein Projektsteuerer hinzugezogen werden. Der Projektsteuerer soll eingesetzt werden, um mit dem Auftraggeber die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Projektdurchführung aufzustellen, abzustimmen und anschließend den Projektbeteiligten vorzugeben. Eine wesentliche Aufgabe des Projektsteuerers liegt neben der Erstellung in der Kommunikation der Organisationsvorgaben zwischen Auftraggeber, Planungsbeteiligten und dem Projektcontrolling. Die zu erbringenden Leistungen richten sich laut Projektvertrag nach den Leistungsbildern des § 2 der AHO. Als besondere Leistung kommen hinzu: das Erstellen von Vorlagen und Textbeiträgen für die Berichterstattung in städtischen Gremien, die Zuarbeit bei der Beschlusserstellung und die Mitwirkung bei der Einbeziehung zu beteiligender Dritter und der Öffentlichkeit. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Projekt von der Öffentlichkeit sehr kritisch beäugt wird. Bei komplexeren Projektanforderungen notwendige, beträchtliche Projektentwicklungsaufgaben können über die Grundleistungen hinaus beauftragt werden. Dazu zählt im vorliegenden Projekt insbesondere die geplante Bürgerbeteiligung. Das Leistungsbild ist von Beginn an bewusst offen gehalten und die Leistungsanforderungen sind weitgehend abstrakt formuliert. Die Ausübung der Projektsteuerung im Einzelnen erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Hauptmarkt/Elisabethmarkt:
— Leistungsbeginn: 4.2018,
— Fertigstellung LP 5: ca. 6.2019,
— Nutzungsbeginn: ca. 7.2019.
Zusätzliche Informationen:
Es werden max. 750 LP in den Kriterien „Erfahrung des Schlüsselpersonal“, „Konzept“, „Qualität, Kosten, Termine“ vergeben. Zu den Mindestpunktzahlen in den Kriterien siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-27 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB),