Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber/ Bewerbergemeinschaften werden mindestens 3, höchstens 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1) Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt;
2) Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) erfüllt. Soweit sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen
Und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener) Unternehmen bezieht und insoweit für diese die geforderten Nachweise vorlegt, hat er/sie mit der Bewerbung nachzuweisen, dass ihm/ihr im Auftragsfall die Mittel dieser Unternehmen grds. zur Verfügung stehen, § 47 Abs. 1 VgV. In Bezug auf die Kriterien für die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) können die Bewerber jedoch nur die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn diese die Arbeiten ausführen beziehungsweise die Dienstleistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV);
3) Stufe: Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber/ Bewerbergemeinschaften die Anzahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung. Es werden diejenigen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die anhand ihrer Referenzangaben nachweisen können, im Vergleich zu ihren Mitbewerbern über eine noch größere Erfahrung mit der Durchführung von Leistungen zu haben, die mit den zu vergebenden Leistungen (vgl. Ziff. II.1.4) und Ziff. II.2.4)) nach Art und Umfang möglichst vergleichbar sind. Dabei werden nur solche Referenzen aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre (ab 09/2013) betrachtet, welche Projektmanagementleistungen im Rahmen von integrierten Stadtentwicklungskonzepten betreffen. Die Referenzen werden im Hinblick auf den Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den zu vergebenden Leistungen jeweils wie folgt bepunktet:
— Maßnahme gefördert mit Städtebaufördermitteln von Bund und Land NRW: 30 Punkte,
— Projektorganisation und -kommunikation: 20 Punkte,
— Projektsteuerung und -koordination: 10 Punkte,
— Termin- und Fristenüberwachung: 10 Punkte,
— Fördermittelmanagement (insbesondere Erstellung von Zwischen- und Schlussverwendungsnachweisen, Erstellung Förderantrag): 30 Punkte,
— Dokumentation und Berichtswesen: 10 Punkte,
— Beratung zu EU-weiten Vergabeverfahren (keine Rechtsberatung): 10 Punkte.
Je Referenz sind damit max. 120 Punkte erzielbar. Bewertet werden auch die zur Erfüllung der Mindestanforderungen an die Referenzlage gem. Ziff. III.1.3) benannten Referenzen. Es werden nur die 5 Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Bewerberauswahl berücksichtigt und diejenigen maximal fünf Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert, welche nach dem Ergebnis der Bepunktung die ersten fünf Rangplätze belegen.