Projektsteuerung zum Bahnhofsprogramm in Sachsen-Anhalt

Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice S

Die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (NASA) GmbH schreibt das Projektmanagement zum Bahnhofsprogramm aus. Innerhalb des Bahnhofsprogrammes wird im Auftrag des Landes die Erneuerung und der Neubau von Bahnsteigen in Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit der DB Station & Service AG umgesetzt. Das ausgeschriebene Projektmanagement fungiert als Kommunikationsstelle zwischen der NASA GmbH und der DB Station & Service AG und überwacht bzw. korrdiniert die Abläufe im Bahnhofsprogramm.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-31 Auftragsbekanntmachung
2018-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (NASA) GmbH schreibt das Projektmanagement zum Bahnhofsprogramm aus. Innerhalb des Bahnhofsprogrammes wird im Auftrag des Landes die Erneuerung und der Neubau von Bahnsteigen in Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit der DB Station & Service AG umgesetzt. Das ausgeschriebene Projektmanagement fungiert als Kommunikationsstelle zwischen der NASA GmbH und der DB Station & Service AG und überwacht bzw. korrdiniert die Abläufe im Bahnhofsprogramm.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.nasa.de 🌏
E-Mail: vergabe-projektsteuerung@nasa.de 📧
Telefon: +49 391536310 📞
Fax: +49 3915363199 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.nasa.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-02 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 147-336706
ABl. S-Ausgabe: 147
Zusätzliche Informationen
Die Auftragsunterladen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.nasa.de Benutzername: PS-LSA Passwort: PS2019 Das Verfahren wird nach § 17 VgV durchgeführt. Die 1. Stufe bildet ein Teilnahmewettbewerb, in welchem auf der Grundlage der Referenzen mind. 3 und max. 4 Bewerber ausgewählt werden. Mit der Bewerbung sind Referenzen zu den Tätigkeitsfeldern abzugeben, die in der Unterlage PS_1000_Bewerbungsbedingungen unter Punkt 5 genannt sind. Teilnahmeanträge für diesen Teilnahmewettbewerb können bis zum 31.8.2018, 12.00 (Frist gemäß Ziffer IV.2.2)) eingereicht werden. Anschrift, an welche der Teilnahmeantrag zu richten ist: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH Am Alten Theater 4 39104 Magdeburg Kennwort: „Teilnahmeantrag für das Vergabeverfahren Projektsteuerung zum Bahnhofsprogramm in Sachsen-Anhalt – nicht von der Poststellezu öffnen!“ In der 2. Stufe werden die ausgewählten Teilnehmer zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Es ist vorgesehen, die entsprechenden Aufforderung zur Angebotsabgabe am 15.9.2018 (Frist gemäß Ziffer IV.2.3)) abzusenden. Mit den in der 2. Stufe zu erstellenden Angeboten werden vorzulegen sein: Unterlagen gemäß PS_1000_Bewerbungsbedingungen Punkt 6. Vorgesehener Schlusstermin zur Abgabe der Angebote ist der 15.10.2018. Es ist geplant den Verhandlungstermin am 25.10.18 bei NASA GmbH durchzuführen. Gegebenfalls ist danach eine Aktualisierung der Angebote erforderlich. Rückfragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) genannte Adresse zu richten. Telefonische und mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Es ist vorgesehen, die Beantwortung von Rückfragen sowie eventuelle weitere Informationen an Teilnahmeinteressenten ausschließlich per E-Mail vorzunehmen.Teilnahmeinteressenten werden daher aufgefordert, der Vergabestelle möglichst bald eine E-Mail-Adresse für die Übersendung von Mitteilungen der Vergabestelle anzugeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Arbeitspaket 1: Fortsetzung der Programmstrategie
Arbeitspaket 2: Koordinierung der Programmumsetzung durch die Projektsteuerung
Arbeitspaket 3: Lösungsvorschläge für Synergieeffekte zu anderen ÖPNV-Förderprogrammen
Arbeitspaket 4: technisch-wirtschaftliche Prüfung/Bewertung von Anträgen
Arbeitspaket 5: Unterstützung bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftrag zur Leistungserbringung kann optional einmalig bis 30.6.2023 verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Mindestens 2 Präsenztage wöchentlich im Durchschnitt, je einen in Magdeburg (bei der NASA GmbH) und je einen in Leipzig (bei DB Station & Service AG)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewerber aus EU-Ländern, in denen Nachweise bzw. Erklärungen nicht erteilt werden, haben Bescheinigungender für sie zuständigen Stellen bzw. gleichwertige Nachweise und Erklärungen vorzulegen. Soweit die Nachweise bzw. Erklärungen nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, hat der Bewerber eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Soweit sich der Bewerber, gegebenenfalls auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedient, muss nachgewiesen werden,dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärung(en) des/der Unternehmen vorlegt. Geforderte Nachweise und Erklärungen zur persönlichen Lage und zur Zuverlässigkeit sowie zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind von jedem Bewerber, von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, von jedem Unternehmen, dessen Fähigkeiten sich der Bewerber bedient, und von jedem benannten Nachunternehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit muss von der Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, das heißt, hier werden die nachgenannten Nachweise der einzelnen Mitglieder in Summe gefordert.
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Geforderte Nachweise bzw. Erklärungen:
1) Aktueller Handels- oder Berufsregisterauszug;
2) Auszug aus dem Gewerbe- oder Bundeszentralregister;
3) Angaben zu gesellschaftrechtlichen Verflechtungen und Beteiligungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Geforderte Nachweise und Erklärungen:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen in den letzen 3 Geschäftsjahren;
2) Bestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) des zuständigen Finanzamtes, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern erfüllt hat (nicht älter als 1 Jahr);
3) Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen in der Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigung), bei mehreren Krankenkassen Bescheinigung der Krankenkasse, bei der die meisten Mitarbeiter versichert sind;
4) Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft über die Mitgliedschaft des Bewerbers.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Nachweise und Erklärungen:
1) Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen) mit Angabe des Rechnungswertes, der Dauer der Ausführung sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber (inkl. Benennung eines Ansprechpartners unter Angabe der Telefonnummer);
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2) Angaben über die personelle Ausstattung des Unternehmens, insbesondere über die Zahl der bei ihm in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es werden die zur Umsetzung des Landesvergabegesetzes Sachsen-Anhalt vom 19.11.2012 (GVBl. LSA 2012, 536) notwendigen Anforderungen gestellt. Das betrifft insbesondere:
— § 10 Abs. 3 LVG LSA,
— § 12 LVG LSA,
— § 13 LVG LSA,
— § 15 LVG LSA,
— § 17 LVG LSA,
— § 18 LVG LSA.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-09-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-02 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: zu Händen von Frau Eileen Hanse
Dokumente URL: https://vergabe.nasa.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Auftragsunterladen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.nasa.de
Benutzername: PS-LSA
Passwort: PS2019
Das Verfahren wird nach § 17 VgV durchgeführt.
Die 1. Stufe bildet ein Teilnahmewettbewerb, in welchem auf der Grundlage der Referenzen mind. 3 und max. 4 Bewerber ausgewählt werden. Mit der Bewerbung sind Referenzen zu den Tätigkeitsfeldern abzugeben, die in der Unterlage PS_1000_Bewerbungsbedingungen unter Punkt 5 genannt sind.
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Teilnahmeanträge für diesen Teilnahmewettbewerb können bis zum 31.8.2018, 12.00 (Frist gemäß Ziffer IV.2.2)) eingereicht werden. Anschrift, an welche der Teilnahmeantrag zu richten ist:
Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Am Alten Theater 4
39104 Magdeburg
Kennwort: „Teilnahmeantrag für das Vergabeverfahren Projektsteuerung zum Bahnhofsprogramm in Sachsen-Anhalt – nicht von der Poststellezu öffnen!“
In der 2. Stufe werden die ausgewählten Teilnehmer zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Es ist vorgesehen, die entsprechenden Aufforderung zur Angebotsabgabe am 15.9.2018 (Frist gemäß Ziffer IV.2.3)) abzusenden.
Mit den in der 2. Stufe zu erstellenden Angeboten werden vorzulegen sein: Unterlagen gemäß PS_1000_Bewerbungsbedingungen Punkt 6.
Vorgesehener Schlusstermin zur Abgabe der Angebote ist der 15.10.2018.
Es ist geplant den Verhandlungstermin am 25.10.18 bei NASA GmbH durchzuführen. Gegebenfalls ist danach eine Aktualisierung der Angebote erforderlich.
Rückfragen sind ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) genannte Adresse zu richten. Telefonische und mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Es ist vorgesehen, die Beantwortung von Rückfragen sowie eventuelle weitere Informationen an Teilnahmeinteressenten ausschließlich per E-Mail vorzunehmen.Teilnahmeinteressenten werden daher aufgefordert, der Vergabestelle möglichst bald eine E-Mail-Adresse für die Übersendung von Mitteilungen der Vergabestelle anzugeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529 /+49 3455141536 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die nachfolgenden Vorschriften:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber;
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist;
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union;
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2018/S 147-336706 (2018-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (NASA) GmbH hat das Projektmanagement zum Bahnhofsprogramm ausgeschrieben. Innerhalb des Bahnhofsprogrammes wird im Auftrag des Landes die Erneuerung und der Neubau von Bahnsteigen in Sachsen-Anhalt in Zusammenarbeit mit der DB Station & Service AG umgesetzt. Das ausgeschriebene Projektmanagement fungiert als Kommunikationsstelle zwischen der NASA GmbH und der DB Station & Service AG und überwacht bzw. koordiniert die Abläufe im Bahnhofsprogramm.
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Gesamtwert des Auftrags: 625626.93 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 247-570279
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 147-336706
ABl. S-Ausgabe: 247

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Arbeitspaket 1: Fortsetzung der Programmstrategie;
Arbeitspaket 2: Koordinierung der Programmumsetzung durch die Projektsteuerung;
Arbeitspaket 3: Lösungsvorschläge für Synergieeffekte zu anderen ÖPNV-Förderprogrammen;
Arbeitspaket 4: Technisch-wirtschaftliche Prüfung/Bewertung von Anträgen;
Arbeitspaket 5: Unterstützung bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bearbeitungskonzept / Innovationsvorschläge / Erfahrung / Organisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-05 📅
Name: Agentur BahnStadt GbR
Postanschrift: Bötzowstraße 38
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10407
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 625626.93 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Eileen Hanse

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2018/S 247-570279 (2018-12-20)