Der Freistaat plant die Errichtung eines Konzerthauses in München. Das Raumprogramm mit einer Nutzfläche von ca. 9700 qm umfasst zwei Konzertsäle (ca. 1800 Sitzplätze/ ca. 600 Sitzplätze). Beide Säle sollen höchste akustische Ansprüche erfüllen. Neben den Konzertsälen sind Foyer, Gastronomie, Läden und Büros vorgesehen sowie ein Stützpunkt der Hochschule für Musik und Theater München und ein „Education – Bereich“ für die Musikvermittlung für Kinder und Erwachsene. Unter dem Gebäude wird eine mehrgeschossige Tiefgarage mit ca. 400 PKW Stellplätzen errichtet. Für die Realisierung bis zur Genehmigung der Haushaltsunterlage Bau ist von einem Kostenrahmen von ca. 300 000 000 EUR auszugehen. Die Fertigstellung ist spätestens 2026 angestrebt. Zur Organisation der vielfältigen Nutzerinteressen beabsichtigt das StMBW die Beauftragung eines Nutzerprojektsteuerers. Die Bekanntmachung dieser Beauftragung steht unmittelbar bevor und wird unter der Vergabenummer 18D0067 veröffentlicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Projektmanagement im Bauwesen
Referenznummer: 17D1542
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat plant die Errichtung eines Konzerthauses in München. Das Raumprogramm mit einer Nutzfläche von ca. 9700 qm umfasst zwei Konzertsäle (ca. 1800 Sitzplätze/ ca. 600 Sitzplätze). Beide Säle sollen höchste akustische Ansprüche erfüllen. Neben den Konzertsälen sind Foyer, Gastronomie, Läden und Büros vorgesehen sowie ein Stützpunkt der Hochschule für Musik und Theater München und ein „Education – Bereich“ für die Musikvermittlung für Kinder und Erwachsene. Unter dem Gebäude wird eine mehrgeschossige Tiefgarage mit ca. 400 PKW Stellplätzen errichtet. Für die Realisierung bis zur Genehmigung der Haushaltsunterlage Bau ist von einem Kostenrahmen von ca. 300 000 000 EUR auszugehen. Die Fertigstellung ist spätestens 2026 angestrebt.
Zur Organisation der vielfältigen Nutzerinteressen beabsichtigt das StMBW die Beauftragung eines Nutzerprojektsteuerers. Die Bekanntmachung dieser Beauftragung steht unmittelbar bevor und wird unter der Vergabenummer 18D0067 veröffentlicht.
Der Freistaat plant die Errichtung eines Konzerthauses in München. Das Raumprogramm mit einer Nutzfläche von ca. 9700 qm umfasst zwei Konzertsäle (ca. 1800 Sitzplätze/ ca. 600 Sitzplätze). Beide Säle sollen höchste akustische Ansprüche erfüllen. Neben den Konzertsälen sind Foyer, Gastronomie, Läden und Büros vorgesehen sowie ein Stützpunkt der Hochschule für Musik und Theater München und ein „Education – Bereich“ für die Musikvermittlung für Kinder und Erwachsene. Unter dem Gebäude wird eine mehrgeschossige Tiefgarage mit ca. 400 PKW Stellplätzen errichtet. Für die Realisierung bis zur Genehmigung der Haushaltsunterlage Bau ist von einem Kostenrahmen von ca. 300 000 000 EUR auszugehen. Die Fertigstellung ist spätestens 2026 angestrebt.
Zur Organisation der vielfältigen Nutzerinteressen beabsichtigt das StMBW die Beauftragung eines Nutzerprojektsteuerers. Die Bekanntmachung dieser Beauftragung steht unmittelbar bevor und wird unter der Vergabenummer 18D0067 veröffentlicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Projektmanagement im Bauwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren.
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder,
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder,
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html.
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren.
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Der Freistaat plant die Errichtung eines Konzerthauses in München. Das Raumprogramm mit einer Nutzfläche von ca. 9700 qm umfasst zwei Konzertsäle (ca. 1800 Sitzplätze/ ca. 600 Sitzplätze). Beide Säle sollen höchste akustische Ansprüche erfüllen. Neben den Konzertsälen sind Foyer, Gastronomie, Läden und Büros vorgesehen sowie ein Stützpunkt der Hochschule für Musik und Theater München und ein „Education – Bereich“ für die Musikvermittlung für Kinder und Erwachsene. Unter dem Gebäude wird eine mehrgeschossige Tiefgarage mit ca. 400 PKW Stellplätzen errichtet. Für die Realisierung bis zur Genehmigung der Haushaltsunterlage Bau ist von einem Kostenrahmen von ca. 300 000 000 EUR auszugehen. Die Fertigstellung ist spätestens 2026 angestrebt.
Der Freistaat plant die Errichtung eines Konzerthauses in München. Das Raumprogramm mit einer Nutzfläche von ca. 9700 qm umfasst zwei Konzertsäle (ca. 1800 Sitzplätze/ ca. 600 Sitzplätze). Beide Säle sollen höchste akustische Ansprüche erfüllen. Neben den Konzertsälen sind Foyer, Gastronomie, Läden und Büros vorgesehen sowie ein Stützpunkt der Hochschule für Musik und Theater München und ein „Education – Bereich“ für die Musikvermittlung für Kinder und Erwachsene. Unter dem Gebäude wird eine mehrgeschossige Tiefgarage mit ca. 400 PKW Stellplätzen errichtet. Für die Realisierung bis zur Genehmigung der Haushaltsunterlage Bau ist von einem Kostenrahmen von ca. 300 000 000 EUR auszugehen. Die Fertigstellung ist spätestens 2026 angestrebt.
Zur Organisation der vielfältigen Nutzerinteressen beabsichtigt das StMBW die Beauftragung eines Nutzerprojektsteuerers. Die Bekanntmachung dieser Beauftragung steht unmittelbar bevor und wird unter der Vergabenummer 18D0067 veröffentlicht.
Die Leistungen der Projektsteuerung sind in fünf Leistungsstufen gegliedert.
Leistungsstufe 1 „Projektvorbereitung“,
Leistungsstufe 2 „Planung“,
Leistungsstufe 3 „Ausführungsvorbereitung“,
Leistungsstufe 4 „Ausführung“,
Leistungsstufe 5 „Projektabschluss“.
Jede der vorgenannten Leistungsstufen ist in fünf Handlungsbereiche A-E gegliedert.
Handlungsbereich A „Organisation, Information, Koordination und Dokumentation“;
Handlungsbereich B „Qualitäten und Quantitäten“;
Handlungsbereich C „Kosten und Finanzierung“;
Handlungsbereich D „Termine, Kapazitäten und Logistik“;
Handlungsbereich E „Verträge und Versicherungen“;
Das Honorar unterliegt keiner Honorarordnung. Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant (s. II.2.11 Angaben zu Optionen). Planungsbeginn ist unverzüglich nach Auftragserteilung voraussichtlich im zweiten Quartal 2018.
Alle Informationen sind in den beiliegenden Vertragsunterlagen enthalten (Aufgabenbeschreibung, Vertrag VII.02.H über freiberufliche Dienstleistungen für Projektsteuerungsleistungen, VII.01.2.H Leistungsumfang).
Dauer: 108 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Leistung erfolgt in Abhängigkeit des Baufortschritts.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung gem. Vertragsunterlagen (Aufgabenbeschreibung, Vertrag VII.02.H über freiberufliche Dienstleistungen für Projektsteuerungsleistungen, VII.01.2.H Leistungsumfang). Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Maßnahme zu beschränken.
Stufenweise Beauftragung gem. Vertragsunterlagen (Aufgabenbeschreibung, Vertrag VII.02.H über freiberufliche Dienstleistungen für Projektsteuerungsleistungen, VII.01.2.H Leistungsumfang). Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Maßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsstufe 1 „Projektvorbereitung“ und Leistungsstufe 2 „Planung“ (siehe VII.01.2.H Leistungsumfang).
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Maßnahme den Auftragnehmer mit weiteren Leistungen einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Die Fortsetzung von Planung und Ausführung erfolgt, wenn und solange der Bedarf fortbesteht und die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gemäß RLBau erfüllt sind. Die weitere Beauftragung erfolgt schriftlich durch einseitigen Abruf. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt; Nr. 15.1 ZAVB bleibt unberührt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Maßnahme den Auftragnehmer mit weiteren Leistungen einzeln oder im Ganzen zu beauftragen. Die Fortsetzung von Planung und Ausführung erfolgt, wenn und solange der Bedarf fortbesteht und die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gemäß RLBau erfüllt sind. Die weitere Beauftragung erfolgt schriftlich durch einseitigen Abruf. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt; Nr. 15.1 ZAVB bleibt unberührt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Für die weiteren Leistungen werden die Termine bzw. Fristen jeweils schriftlich bei Abruf vereinbart.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Atelierstraße,
81671 München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a. wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
a. wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b. wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der („spezifische“) Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR Netto anzugeben. Der Jahresumsatz wird zwischen einer und 9 000 000 EUR netto linear bewertet. Sollte der spezifische Jahresumsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein spezifischer Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist der („spezifische“) Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR Netto anzugeben. Der Jahresumsatz wird zwischen einer und 9 000 000 EUR netto linear bewertet. Sollte der spezifische Jahresumsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein spezifischer Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist.
(Vollständige Bewertungshinweise siehe in der Eignungsmatrix.).
Ergänzend zu 4.2.5 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens unaufgefordert vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens unaufgefordert vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
a/ Beschreibung der erbrachten Leistung unter a1-a3):
A1. Art der Leistung (Projektsteuerung eines Bauvorhabens, als Neubau, Sanierung, Modernisierung, Umbau oder Erweiterung).
A3. Erbrachte Handlungsbereiche (Handlungsbereich A „Organisation, Information, Koordination und Dokumentation“; Handlungsbereich B „Qualitäten und Quantitäten“; Handlungsbereich C „Kosten und Finanzierung“; Handlungsbereich D „Termine, Kapazitäten und Logistik“; Handlungsbereich E „Verträge und Versicherungen“).
A3. Erbrachte Handlungsbereiche (Handlungsbereich A „Organisation, Information, Koordination und Dokumentation“; Handlungsbereich B „Qualitäten und Quantitäten“; Handlungsbereich C „Kosten und Finanzierung“; Handlungsbereich D „Termine, Kapazitäten und Logistik“; Handlungsbereich E „Verträge und Versicherungen“).
b/ Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
c/ Daten (Erbringungszeitraum):
Gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags am 26.1.2018 darf die Abnahme der Leistungen der Referenz nicht länger als 3 Jahre zurückliegen und somit nicht vor dem 26.1.2015 erfolgt sein. Sollte keine Abnahme erfolgt sein, ist das Datum der Schlusszahlung maßgeblich. Ältere Referenzen werden mit 0 Punkten gewertet.
Gerechnet vom Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags am 26.1.2018 darf die Abnahme der Leistungen der Referenz nicht länger als 3 Jahre zurückliegen und somit nicht vor dem 26.1.2015 erfolgt sein. Sollte keine Abnahme erfolgt sein, ist das Datum der Schlusszahlung maßgeblich. Ältere Referenzen werden mit 0 Punkten gewertet.
Die Auflistung ist auf max. 3 Projekte zu beschränken. Werden mehr als 3 Projekte eingereicht, werden die drei Projekte mit der höchsten erreichten Punktzahl berücksichtigt.
Technische Fachkräfte im Sinne der Kriterien 4.3.2.1 und 4.3.2.2 (siehe Eignungsmatrix) sind Absolventen von Hochschulen, Fachhochschulen oder vergleichbarer Einrichtungen, die Abschlüsse der in den Kriterien aufgezählten Fachrichtungen oder vergleichbare Ausbildungsnachweise (z. B. Hochschulabschluss, Fortbildungen) auf dem angegebenen Niveau oder vergleichbar haben.
Technische Fachkräfte im Sinne der Kriterien 4.3.2.1 und 4.3.2.2 (siehe Eignungsmatrix) sind Absolventen von Hochschulen, Fachhochschulen oder vergleichbarer Einrichtungen, die Abschlüsse der in den Kriterien aufgezählten Fachrichtungen oder vergleichbare Ausbildungsnachweise (z. B. Hochschulabschluss, Fortbildungen) auf dem angegebenen Niveau oder vergleichbar haben.
(Vollständige Bewertungshinweise siehe in der Eignungsmatrix.).
Ergänzend zu 4.3.4 des Bewerberbogens:
Gefordert werden Nachweise über einen akademischen Abschluss (Diplom, Master oder vergleichbar; es erfolgt keine Differenzierung zwischen Hochschul- und Universitätsabschluss) der in den Kriterien 4.3.2.1 und 4.3.2.2 in der Eignungsmatrix genannten Fachrichtungen.
Gefordert werden Nachweise über einen akademischen Abschluss (Diplom, Master oder vergleichbar; es erfolgt keine Differenzierung zwischen Hochschul- und Universitätsabschluss) der in den Kriterien 4.3.2.1 und 4.3.2.2 in der Eignungsmatrix genannten Fachrichtungen.
Der/die verantwortliche(n) Berufsangehörige(n) sind die Inhaber/in oder die Führungskräfte des Unternehmens gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Eignungskriterien zur Wirtschaftlichkeit und Finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit und deren Bewertung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Bewerberbogen III.6, 17D1542_Eignungsmatrix, 17D1542_Eignungsmatrix-Referenzen).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Eignungskriterien zur Wirtschaftlichkeit und Finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit und deren Bewertung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Bewerberbogen III.6, 17D1542_Eignungsmatrix, 17D1542_Eignungsmatrix-Referenzen).
Für die einzelnen Kriterien werden jeweils 0-5 Punkte vergeben, die mit der angegebenen Gewichtung multipliziert werden. Die Summe ergibt die Gesamtbewertung.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Eignungskriterien und ist die Zahl der danach aufzufordernden Bewerber größer als die vorgesehene Höchstzahl, werden die punktgleichen Bewerber zusätzlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert, die Höchstzahl erhöht sich um die Anzahl der weiteren punktgleichen Bewerber.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Eignungskriterien und ist die Zahl der danach aufzufordernden Bewerber größer als die vorgesehene Höchstzahl, werden die punktgleichen Bewerber zusätzlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert, die Höchstzahl erhöht sich um die Anzahl der weiteren punktgleichen Bewerber.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-03-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren.
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatliches Bauamt München 1
Postanschrift: Peter-Auzinger-Straße 10
Postleitzahl: 81547
Telefon: +49 8921232-0📞
Fax: +49 8921232-476 📠
Quelle: OJS 2018/S 012-023132 (2018-01-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S012-023132
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Bayern plant die Errichtung eines Konzerthauses in München, dessen Entwurf Gegenstand eines Wettbewerbs in 2016/2017 war. Zur Durchführung der Maßnahme sind Projektsteuerungsleistungen zu vergeben. Für die Vergabe dieses Dienstleistungsauftrags wurde ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr.3 VgV durchgeführt.
Der Freistaat Bayern plant die Errichtung eines Konzerthauses in München, dessen Entwurf Gegenstand eines Wettbewerbs in 2016/2017 war. Zur Durchführung der Maßnahme sind Projektsteuerungsleistungen zu vergeben. Für die Vergabe dieses Dienstleistungsauftrags wurde ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 3 Nr. 2 und Nr.3 VgV durchgeführt.
Gesamtwert des Auftrags: 4 186 972 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-31 📅
Name: Drees & Sommer GmbH
Postanschrift: Geisenhausenerstr. 17
Postort: München
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 4 186 972 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Staatliches Bauamt München 1
Adresse des Käuferprofils: http://my.vergabe.bayern.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Süd bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postleitzahl: 80538
Telefon: +49 892176-2411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de📧
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 1 0 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 1 0 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Peter-Auzinger-Str. 10
E-Mail: poststelle@stbam1.bayern.de📧
Internetadresse: http://www.stbam1.bayern.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 148-339221 (2018-07-31)