Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV/ § 34 UVgO)
EK 3.1: geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der AG berücksichtigt auch Referenzen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen;
EK 3.2: Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität:
mit dem Angebot ist die Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters (Formblatt C-F-EK3.2) vorzulegen, dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN eine Potentielle lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder für den Fall, dass eine Potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit entstehen könnte, eine kurze schlüssige Darstellung des Sachverhaltes bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine Potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist.
Eine Potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn
a) der AN und/oder das wirtschaftlich verbundene Unternehmen des AN Antragsteller am vorbenannten Förderprogramm war, ist oder sein wird;
b) der AN und/oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen des AN selbst Auftragnehmer für Aufträge war, ist/sind bzw. möglicherweise sein wird/werden, die im Zusammenhang mit Förderverfahren des vorbenannten Förderprogramms erteilt wurden/werden oder
c) der AN und/oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen des AN Beratungsleistungen für Antragsteller zu Förderverfahren im vorbenannten Förderprogramm erbracht hat/erbringt bzw. möglicherweise erbringen wird, die nicht Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistungen sind.
EK 3.3: technische Ausstattung:
Abgabe einer Eigenerklärung, dass gem. Leistungsbeschreibung
a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind;
b) die für den Profieinsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden;
c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens „Profi“ (Anlage 1b der Leistungsbeschreibung) während der Leistungserbringung sicherstellt werden und eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und –regelungen) nachgewiesen wird. Die IT-Sicherheits-Policy ist beizufügen.
d) Angabe der benötigten PROFI-Arbeitsplätze
EK 3.4: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Vorlage einer Eigenerklärung, in der die im Unternehmen etablierten Maßnahmen zur Qualitätssicherung dargestellt werden. Die etablierten Maßnahmen haben sich an den Vorgaben der DIN EN ISO 9001 zu orientieren. Der Nachweis kann daher alternativ auch durch Vorlage eines Zertifikates über ein ein etabliertes Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig geführt werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.