Projektträgerschaft im Bereich Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Zur Umsetzung der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ sucht das BMVI (Auftraggeber-AG) für die Jahre 2018 bis 2020 einen Auftragnehmer (AN). Der Projektträger (AN) unterstützt das BMVI als Auftraggeber (AG) in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-09-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-09-21 Auftragsbekanntmachung
2018-12-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2018-12-17 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2018-09-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 1836 /PGLS
Kurze Beschreibung:
Zur Umsetzung der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ sucht das BMVI (Auftraggeber-AG) für die Jahre 2018 bis 2020 einen Auftragnehmer (AN). Der Projektträger (AN) unterstützt das BMVI als Auftraggeber (AG) in allen Phasen der Projektförderung durch Übernahme von entsprechenden Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Treuhandverwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Postanschrift: Robert-Schuman-Platz 1
Postleitzahl: 53175
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmvi.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmvi.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=217586 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=217586 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 184-416638
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 165-376868
ABl. S-Ausgabe: 184
Zusätzliche Informationen
Das mit Auftragsbekanntmachung Nr. 2018/S 052-115267 europaweit veröffentlichte Vergabeverfahren (17106/PG LS), konnte wegen eines Nachprüfungsverfahrens nicht abgeschlossen werden und wird nach Überarbeitung der Vergabeunterlagen, hiermit erneut bekannt gemacht. 1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info; 2) Fragen/Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind über die E-Vergabe-Plattform bis zum 12.10.2018 12.00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe) zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Ergebnis des Nationalen Forum Diesel hat die Bundesregierung am 28.11.2017 das „Sofortprogramm saubere Luft 2017 – 2020“ mit einem Volumen von 1 Mrd. EUR vereinbart, mit welchem der Bund die Kommunen bei der Gestaltung nachhaltiger und emissionsarmer Mobilität unterstützt. Daher ist u. a. durch Zuwendungen die Förderung von Kommunen mit besonders hohen Stickoxid (NOx)-Belastungen vorgesehen.
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Die zum Sofortprogramm gehörende Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ mit einem Gesamtvolumen von 500 Mio. EUR wurde im Januar 2018 veröffentlicht.
Um einen effizienten Einsatz der Fördermittel durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle zu gewährleisten, ist die administrative Begleitung des Förderprogramms „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ erforderlich. Sie bezieht sich im Wesentlichen auf Einhaltung und Erfüllung beihilferechtlicher und zuwendungs- bzw. verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorgaben gemäß den §§ 7, 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie §§ 48, 49 und 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
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Der Auftragnehmer (AN) unterstützt den Auftraggeber (AG) in der Projektförderung durch Übernahme von wissenschaftlich-technischen und verwaltungsmäßigen Aufgaben der administrativen Fördermittelbearbeitung. Der AN hat die vom Interimsprojektträger derzeit betreuten Verfahren schrittweise zu übernehmen.
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Im Rahmen der Projektträgerschaft ist eine Beleihung gemäß § 44 Abs. 3 BHO sowie eine Beauftragung mit der treuhänderischen Verwaltung der zur Verfügung gestellten Mittel gemäß § 44 Abs. 2 BHO durch das BMVI vorgesehen.
Dauer: 25 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der AG behält sich vor, die Vertragslaufzeit zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern.
Beschreibung der Optionen: Siehe Abschnitt II.2.7)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 – „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen;
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b) ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen;
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c) verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer – spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber – die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV/ § 34 UVgO), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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EK 2.1: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung:
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt C-F-EK2.1);
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EK 2.2: Bankerklärung:
Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als drei Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Angebotsfrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu EK 2.1:die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personen- und Sachschäden mindestens 3 000 000 EUR pauschal je Schadensfall,
— für Vermögensschäden mindestens 2 500 000 EUR je Schadensfall.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV/ § 34 UVgO)
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EK 3.1: geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der AG berücksichtigt auch Referenzen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen;
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EK 3.2: Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität:
mit dem Angebot ist die Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters (Formblatt C-F-EK3.2) vorzulegen, dass derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN eine Potentielle lnteressenkollision ausgeschlossen ist oder für den Fall, dass eine Potentielle Interessenkollision besteht oder bis zum Ende der Vertragslaufzeit entstehen könnte, eine kurze schlüssige Darstellung des Sachverhaltes bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine Potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist.
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Eine Potentielle lnteressenkollision liegt insbesondere dann vor, wenn
a) der AN und/oder das wirtschaftlich verbundene Unternehmen des AN Antragsteller am vorbenannten Förderprogramm war, ist oder sein wird;
b) der AN und/oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen des AN selbst Auftragnehmer für Aufträge war, ist/sind bzw. möglicherweise sein wird/werden, die im Zusammenhang mit Förderverfahren des vorbenannten Förderprogramms erteilt wurden/werden oder
c) der AN und/oder wirtschaftlich verbundene Unternehmen des AN Beratungsleistungen für Antragsteller zu Förderverfahren im vorbenannten Förderprogramm erbracht hat/erbringt bzw. möglicherweise erbringen wird, die nicht Gegenstand der vertraglich geschuldeten Leistungen sind.
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EK 3.3: technische Ausstattung:
Abgabe einer Eigenerklärung, dass gem. Leistungsbeschreibung
a) die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen mit Leistungsbeginn umgesetzt sind;
b) die für den Profieinsatz notwendige technische Anbindung und IT-Ausstattung mit Leistungsbeginn sichergestellt werden;
c) die IT-Sicherheitsanforderungen entsprechend Nr. 5 ff der Dienstanweisung zur Abwicklung von Zahlungen mittels des Verfahrens „Profi“ (Anlage 1b der Leistungsbeschreibung) während der Leistungserbringung sicherstellt werden und eine entsprechende interne IT-Sicherheits-Policy (IT-Sicherheitsstandards und –regelungen) nachgewiesen wird. Die IT-Sicherheits-Policy ist beizufügen.
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d) Angabe der benötigten PROFI-Arbeitsplätze
EK 3.4: Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Vorlage einer Eigenerklärung, in der die im Unternehmen etablierten Maßnahmen zur Qualitätssicherung dargestellt werden. Die etablierten Maßnahmen haben sich an den Vorgaben der DIN EN ISO 9001 zu orientieren. Der Nachweis kann daher alternativ auch durch Vorlage eines Zertifikates über ein ein etabliertes Qualitätsmanagement-System nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig geführt werden.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu EK 3.1:
Eine Referenz gilt als geeignet wenn mit ihr Projektleistungen nachgewiesen werden, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Es ist mindestens eine (1) geeignete Referenz nachzuweisen, die folgende inhaltliche Mindestanforderungen kumulativ erfüllt:
— die Leistungen müssen Projektträgertätigkeiten für Förderprogramme in den Fachgebieten „Digitalisierung“ oder „nachhaltige Mobilität“ zum Gegenstand gehabt haben,
— die Leistungen müssen ununterbrochen für die Dauer von mindestens einem Jahr erbracht worden sein,
— die Leistungen müssen eine Mindestanzahl von 50 Förderprojekten umfasst haben,
— die Leistungen müssen ein Fördervolumen von mindestens 100 Mio. EUR umfasst haben.
Zu EK 3.2:
Aufgrund der Leistungspflichten des AN sind Interessenkollisionen jedweder Art zu vermeiden. Der AN, mit ihm gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbundene Rechtssubjekte und seine/deren eingesetzten Unterauftragnehmer dürfen bis zum Ende der Vertragslaufzeit außerhalb der vertraglichen Leistungen und ohne Zustimmung des AG keinerlei Tätigkeiten planen, durchführen oder sich zu solchen Tätigkeiten verpflichten, die geeignet sind, die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglichen Leistungen zu beeinträchtigen und/oder die auf sonstige Art und Weise mit der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ (Förderprogramm) in Zusammenhang stehen („Potentielle Interessenkollision“).
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Gefordert wird die Abgabe einer Eigenerklärung des Unternehmens/Bieters, dass:
— derzeit und bis zum Ende der Vertragslaufzeit eine Potentielle lnteressenkollision im vorgenannten Sinne ausgeschlossen ist,
oder
— eine kurze Darstellung des Sachverhaltes bzw. der Umstände, aus dem/denen sich eine Potentielle Interessenkollision ergeben könnte und ob und auf welche Weise aus Sicht des erklärenden Unternehmens eine Interessenkollision tatsächlich ausgeschlossen wird/ist.
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Soweit im Rahmen einer Einzelfallprüfung ein Interessenkonflikt in der Sphäre des Bieters und ggfls. späteren AN nicht ausgeschlossen werden kann, wird der Bieter von der weiteren Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen. Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Anforderungen wie EK 3.2: Erklärung zu Interessenkonflikten/zur Neutralität wie unter Abschnitt III.1.3) beschrieben.
Der spätere AN ist verpflichtet, sämtliche Änderungen, die sich in Bezug auf die mit dem Angebot abgegebene Erklärung zur Neutralität ergeben, gegenüber dem AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen und den AG zu informieren.
Verantwortlichkeit im Bereich Finanzen: s. Formblatt BesB:
Es ist eine Person sowie ein(e) Stellvertreter(in) zu benennen, die im Auftragsfall die für die Leistungserbringung notwendige Einhaltung insbesondere der in den Nr. 2 und 4 der Leistungsbeschreibung sowie der in §§ 7 und 8 des Vertrages aufgeführten Regelungen sicherstellt.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=217586 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das mit Auftragsbekanntmachung Nr. 2018/S 052-115267 europaweit veröffentlichte Vergabeverfahren (17106/PG LS), konnte wegen eines Nachprüfungsverfahrens nicht abgeschlossen werden und wird nach Überarbeitung der Vergabeunterlagen, hiermit erneut bekannt gemacht.
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1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de;) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info;
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2) Fragen/Auskünfte zu den Vergabeunterlagen sind über die E-Vergabe-Plattform bis zum 12.10.2018 12.00 Uhr: (als registrierter Nutzer der eVergabe) zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Bewerbern zur frei Verfügung gestellt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 184-416638 (2018-09-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 498 920 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 241-551080
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 184-416638
ABl. S-Ausgabe: 241

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Als Ergebnis des Nationalen Forum Diesel hat die Bundesregierung am 28.11.2017 das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 – 2020“ mit einem Volumen von 1 Mrd. EUR vereinbart, mit welchem der Bund die Kommunen bei der Gestaltung nachhaltiger und emissionsarmer Mobilität unterstützt. Daher ist u. a. durch Zuwendungen die Förderung von Kommunen mit besonders hohen Stickoxid (NOx)-Belastungen vorgesehen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehnseweise statistische Auswertung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Online-Austauschplattform für Projektinformationen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Arbeits- und Personalplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektleitung
Erfahrungen und Fachkenntnisse der verantwortlichen Personen in der Prüfung und Bearbeitung von Förderanträgen
Ergänzende Erfahrungen und Fachkenntnisse der unter 2.3) genannten verantwortlichen Personen zur Bearbeitung der Förderanträge/-projekte
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-10 📅
Name: VDI/VDE Technik und Innovation GmbH
Postanschrift: Steinplatz 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 498 920 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2018/S 241-551080 (2018-12-12)
Ergänzende Angaben (2018-12-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 247-570755
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 241-551080
ABl. S-Ausgabe: 247
Quelle: OJS 2018/S 247-570755 (2018-12-17)