Prospektion Sonnenfeld
Stadt Bedburg (Rathaus Kaster)
Erkundung und ggf. Sicherung von denkmalrelevanten Bodenfunden.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-31.
Wer? Wie?- • Aushub- und Erdbewegungsarbeiten › Erdbewegungsarbeiten
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Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2018-01-31 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2018-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Topografische Erhebungen für archäologische Grabungen
Referenznummer: S-BEDB-2018-0005
Kurze Beschreibung: Erkundung und ggf. Sicherung von denkmalrelevanten Bodenfunden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Topografische Erhebungen für archäologische Grabungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erdaushubarbeiten für archäologische Grabungen 📦
Archäologische Untersuchungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Erft-Kreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bedburg (Rathaus Kaster)
Postanschrift: Am Rathaus 1
Postleitzahl: 50181
Postort: Bedburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.bedburg.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@bedburg.de 📧
Telefon: +49 2272402409 📞
Fax: +49 2272402149 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-BEDB-2018-0005 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-BEDB-2018-0005 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-02 📅
Datum des Beginns: 2018-04-16 📅
Datum des Endes: 2018-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 023-048575
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Entfällt.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Vorbereitende Arbeiten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Archäologische Maßnahme
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 50181 Bedburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-BEDB-2018-0005 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3116 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221-147-2889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2018/S 023-048575 (2018-01-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Topografische Erhebungen für archäologische Grabungen
Referenznummer: S-BEDB-2018-0005
Kurze Beschreibung: Erkundung und ggf. Sicherung von denkmalrelevanten Bodenfunden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Topografische Erhebungen für archäologische Grabungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Erdaushubarbeiten für archäologische Grabungen 📦
Archäologische Untersuchungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Erft-Kreis 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bedburg (Rathaus Kaster)
Postanschrift: Am Rathaus 1
Postleitzahl: 50181
Postort: Bedburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.bedburg.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@bedburg.de 📧
Telefon: +49 2272402409 📞
Fax: +49 2272402149 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-BEDB-2018-0005 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-BEDB-2018-0005 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-01-31 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-02 📅
Datum des Beginns: 2018-04-16 📅
Datum des Endes: 2018-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 023-048575
ABl. S-Ausgabe: 23
Zusätzliche Informationen
Entfällt.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Vorbereitende Arbeiten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Bedburg beabsichtigt den Bebauungsplan BP 4.2/Kaster (Kasterer Acker/Sonnenfeld) im Ortsteil Kaster umzusetzen und die Grundstücke baureif zu erschließen. Es besteht die Auflage des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege, Bonn, den zu bebauenden Bereich des Plangebietes durch eine archäologische Maßnahme auf Bodendenkmäler untersuchen zu lassen. Die Sondageflächen betragen ca. 11 800 m
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Die Auftragsvergabe soll in 2 Losen erfolgen. Los 1 besteht aus den vorbereitenden und Erdarbeiten, Los 2 aus der archäologischen Konzeption und archäologischen Arbeiten. Die Erschließung des Gebietes soll nach derzeitiger Planung im Herbst 2018 beginnen. Die vorlaufende hier in Rede stehende archäologische Maßnahme sollte daher im Bereich der zukünftigen Verkehrsräume innerhalb von 2 Monaten durchgeführt werden. Demnach sind die Grabungen mit mindestens 2-3 Grabungsteams gleichzeitig durchzuführen.
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Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Es gelten die folgenden Prospektions- und Grabungsrichtlinien.
Für drittfinanzierte archäologische Maßnahmen, Stand 1.4.2011, vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland: http://www.bodendenkmalpflege.lvr.de/media/bodendenkmalpflege/service/pdf_3/Grabungsrichtlinien_2011.pdf.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 50181 Bedburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Los 1 und Los 2:
Eigenerklärung, dass keiner der folgenden Ausschlussgründe gem. § 123 Absatz 1 GWB zutrifft: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: a. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), g. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), h. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).
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Los 1:
Auflistung des Wertes der vergleichbaren vorbereitenden Arbeiten sowie eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Mindestjahresumsatz von EUR 300 000,- und Mindestjahresumsatz bei vorbereitenden Arbeiten für archäologische Maßnahmen von EUR 150 000,- in einem der letzten drei Jahre, gerechnet ab Datum der Veröffentlichung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV) und.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 100 000,- Deckungssumme (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV).
Los 2:
Auflistung des Wertes der vergleichbaren Arbeiten sowie eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Mindestjahresumsatz von EUR 500 000,- und Mindestjahresumsatz bei archäologischen Grabungen nach Bodendenkmälern von EUR 400 000,- in einem der letzten drei Jahre, gerechnet ab Datum der Veröffentlichung (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 VgV) und.
Eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 200 000,- Deckungssumme (§ 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 VgV).
Los 1:
Erfahrung des Unternehmens bei vergleichbaren vorbereitenden Arbeiten für archäologische Untersuchungen (maximal 3 Jahre zurückliegend ab Datum der Angebotsabgabe) von zu bebauenden Bereichen im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland als Obere Denkmalbehörde auf Bodendenkmäler durch Vorlage geeigneter Referenzen (mindestens 3 Stück aus den letzten 3 Jahren, gerechnet ab Datum der Veröffentlichung).
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Los 2:
Es gelten die folgenden Prospektions- und Grabungsrichtlinien.
Für drittfinanzierte archäologische Maßnahmen, Stand 1.4.2011, vom LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland: http://www.bodendenkmalpflege.lvr.de/media/bodendenkmalpflege/service/pdf_3/Grabungsrichtlinien_2011.pdf.
Erfahrung des Unternehmens bei früheren Untersuchungen (maximal 3 Jahre zurückliegend ab Datum der Angebotsabgabe) von zu bebauenden Bereichen im Zuständigkeitsbereich des Landschaftsverbandes Rheinland als Obere Denkmalbehörde auf Bodendenkmäler durch Vorlage geeigneter Referenzen (mindestens 3 Stück aus den letzten 3 Jahren, gerechnet ab Datum der Veröffentlichung).
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Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit den archäologischen Maßnahmen eingesetzt werden:
a) Grabungsleitung (Projektleitung) durch archäologische/n Fachwissenschaftler/in mit Qualifikation gem. o. g. Richtlinien Punkt 5.2.1: Bodenkundler/in, Qualifikation gemäß o.g. Richtlinien Punkt 2.6.1
b) Grabungstechniker/in mit Qualifikation gemäß o.g. Richtlinien Punkt 5.2.1: Diplomausgrabungsingenieur/in bzw. BA- oder MA-Abschluss in Grabungstechnik, oder: Vermessungstechniker, oder: Archäologische Fachwissenschaftler/in mit BA- MA- oder vergleichbarem Abschluss
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c) Grabungszeichner/innen und Grabungsarbeiter/innen mit mehrjähriger Erfahrung auf archäologischen Ausgrabungen: Fachstudenten mit mehrmonatiger Grabungserfahrung
d) Grabungshelfer, unqualifiziert: Fachstudenten ohne mehrmonatige Grabungserfahrung
Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen zur Qualitätssicherung und der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Bei Grabungen auf zwei Ebenen parallel müssen zwei Grabungsleiter/innen anwesend sein.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Dokumente URL: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-BEDB-2018-0005 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben die nach dem TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind nur von demjenigen Bieter, dem der Zuschlag erteilt werden soll (Bestbieter), vorzulegen (vgl. § 9 TVgG NRW) mit einer Frist von 3 Kalendertagen nach Aufforderung.
Die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zu Tariftreue/Mindestentlohnung werden Bestandteil des zu vergebenen Vertrags.
Die Vorgaben des TVgG NRW zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, ILO-Kernarbeitsnormen sowie Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i.S.v. §§ 128 Abs. 2 i.V.m. 129 GWB.
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Es wird darauf hingewiesen, dass für die archäologischen Maßnahmen (Los 2) gemäß §§ 13, 21 Abs. 4 DSchG NRW eine von der Oberen Denkmalbehörde (Kreis) im Benehmen mit dem Landschaftsverband Rheinland zu erteilende Grabungserlaubniserforderlich ist. Für den Fall, dass der Kreis die Grabungserlaubnis endgültig nicht erteilt, ist der Vertrag anzupassen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221-147-3116 📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221-147-2889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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