Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-07-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-227-33234📞
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de📧
Fax: +49 30-227-30374 📠
Region: Berlin🏙️
URL: https://www.bundestag.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfleistungen gemäß § 2 Nr. 30 ProdSG
ZT6-1133-2017-400-15-ZT350
Produkte/Dienstleistungen: Wartung von Aufzugsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Prüfleistungen an überwachungsbedürftigen Anlagen gemäß § 2 Nr. 30 ProdSG in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 243291.04 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Vertragsgegenstand sind wiederkehrende Prüfungen an Aufzügen, Fahrsteigen, Befahranlagen, Güteraufzügen, Hebebühnen, Behindertenliften, Überfahrbrücken,...”
Beschreibung der Beschaffung
Vertragsgegenstand sind wiederkehrende Prüfungen an Aufzügen, Fahrsteigen, Befahranlagen, Güteraufzügen, Hebebühnen, Behindertenliften, Überfahrbrücken, Winden sowie Kran- und Sonderanlagen gemäß BetrSichV im Zeitraum 1.7.2018 bis 30.6.2020. Dazu gehören insbesondere die wiederkehrenden Prüfungen, Prüfungen vor Inbetriebnahme und Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen, Prüfungen zwischen wiederkehrenden Prüfungen, Sonderprüfungen an technischen Anlagen und Arbeitsmitteln. Optional besteht die Möglichkeit für die Auftraggeberin, den Vertrag um weitere zwei Jahre zu verlängern. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Es besteht die Möglichkeit für die Auftraggeberin, den Vertrag um weitere 2 Jahre zu verlängern.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 044-096285
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Prüfleistungen gemäß § 2 Nr. 30 ProdSG
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TÜ-Service Anlagentechnik GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hauptstraße 65
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12159
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-890006111📞
E-Mail: seggert@tuev-nord.de📧
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 243291.04 💰
Informationen über die Vergabe von Unteraufträgen
Der Auftrag wird wahrscheinlich an Unterauftragnehmer vergeben
Kurze Beschreibung des Teils des Auftrags, der an Unterauftragnehmer vergeben werden soll: Unbekannt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 132-301363 (2018-07-11)