Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse 2018 des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Troisdorf (mit optionaler Verlängerung für jeweils die Jahre 2019-2022)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-02-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Referenznummer: 0032-14-18-VGV
Kurze Beschreibung:
“Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse 2018 des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Troisdorf (mit optionaler Verlängerung für jeweils die Jahre 2019-2022)” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.”
Quelle: OJS 2018/S 025-054158 (2018-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse 2018 des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Troisdorf (mit optionaler Verlängerung für jeweils die Jahre 2019-2022).”
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser...”
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
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Quelle: OJS 2018/S 086-193760 (2018-05-03)