Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Troisdorf

Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle

Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse 2018 des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Troisdorf (mit optionaler Verlängerung für jeweils die Jahre 2019-2022)

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-03-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-02-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-02-05 Auftragsbekanntmachung
2018-05-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-02-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Referenznummer: 0032-14-18-VGV
Kurze Beschreibung:
Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse 2018 des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Troisdorf (mit optionaler Verlängerung für jeweils die Jahre 2019-2022)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Kreis, Der Landrat, Allgemeine Dienste und Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rhein-sieg-kreis.de/cms100/buergerservice/aktuelles/beschaffungen/ 🌏
E-Mail: zvs@rhein-sieg-kreis.de 📧
Fax: +49 2241/31-3165 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYK9A 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYK9A 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-02-05 📅
Einreichungsfrist: 2018-03-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-02-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 025-054158
ABl. S-Ausgabe: 25
Zusätzliche Informationen
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse des Rhein-Sieg-Kreises
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Rhein-Sieg-Kreises nebst Lagebericht gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW in Verbindung mit § 101 Gemeindeordnung NRW mit der Möglichkeit der optionalen Verlängerung durch den Auftraggeber für vier weitere Jahresabschlüsse (2019 bis 2022),
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— Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 des Rhein-Sieg-Kreises nebst Lagebericht gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW in Verbindung mit § 116 Gemeindeordnung NRW mit der Möglichkeit der optionalen Verlängerung durch den Auftraggeber für vier weitere Gesamtabschlüsse (2019 bis 2022).
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Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die dem Auftraggeber vorbehaltene optionale Verlängerung für die Prüfung des Jahres- und des Gesamtabschlusses für das Jahr 2019 erfolgt bis spätestens 31.5.2019, die Wahrnehmung für die Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse der Jahre 2020-2022 erfolgt bis spätestens 31.10. des jeweiligen Vorjahres jeweils für das folgende Haushaltsjahr durch den Auftraggeber. Andernfalls enden die Verträge.
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Bezeichnung des Loses: Prüfung der Jahres- und der Gesamtabschlüsse der Stadt Troisdorf
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Troisdorf nebst Lagebericht gemäß § 101 Gemeindeordnung NRW mit der Möglichkeit der optionalen Verlängerung für 4 weitere Jahresabschlüsse (2019 bis 2022),
— Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Troisdorf nebst Lagebericht gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW mit der Möglichkeit der optionalen Verlängerung für vier weitere Gesamtabschlüsse (2019 bis 2022).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Stadt Troisdorf (Rathaus)
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf
Die Leistung wird – auch wenn sie durch den Rhein-Sieg-Kreis vergeben wird – hauptsächlich in Troisdorf erbracht.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Bestandteil des Angebotsformulars) zu erklären.
Die Erklärung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und auf Verlangen der Vergabestelle – für alle vorgesehenen Nachunternehmer fristgerecht vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (nur vom engeren Bieterkreis auf Verlangen der Vergabestelle)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Im Rahmen des Angebots sind schriftlich aussagefähige Profile der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen zu erbringen.
Zu der Erklärung über berufliche Qualifikation und Berufserfahrung gehören auch Angaben zur formalen Berufsausbildung, Anzahl der Berufsjahre bzw. Berufserfahrung in der jeweiligen Funktion sowie Verankerung im Unternehmen des Bieters in Jahren.
Der Nachweis über Erfahrung und Sachkunde speziell bezogen auf kommunale Jahres- und Gesamtabschlussprüfungen der im Falle einer Auftragserteilung eingesetzten hauptverantwortlichen Ansprechperson (Teamleiter/in) ist zudem über Referenzprojekte in Bezug auf das NKF zu erbringen unter Angabe von Ansprechpartnern in der jeweiligen Kommune (Telefon, E-Mail, Fax), Name des/der vor Ort tätigen Teamleiter/-in des Bieters sowie des Prüfungszeitraums.
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Mindeststandards:
Es sind Referenzprojekte (abgeschlossene Prüfungen aus den Geschäftsjahren 2015-2017) über mindestens.
— 1 NKF- Jahres- und 1 NKF Gesamtabschlussprüfung für
einen Kreis aus Nordrhein-Westfalen,
eine Stadt mit mind. 50 000 Einwohnern (Los 2) aus Nordrhein - Westfalen.
Mit den entsprechenden Angaben durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Hierfür wird die Verwendung des Formblattes „Eignung“ empfohlen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Neben der Gesetzestreue, Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten folgende Bedingungen:
1. Abgabe Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes NRW (TVgG-NRW);
2. Abgabe Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung bzw. der Förderung von Beruf und Familie gem.Vorgaben TVgG,
3. Abschluss des Integritätsvertrags;
Die entsprechenden Dokumente sind auf der Homepage des Rhein- Sieg-Kreises und auf/oder dem Vergabeportal einsehbar bzw. herunterladbar;
4. Eintragungen im Vergabe- oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-03-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen:
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/notice/CXPTYYBYK9A 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Erklärungen / Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes und unterschriebenes Angebotsformular,
— ausgefüllte Preisblätter für jedes angebotene Los,
— Referenzangaben / Erfahrung und Kompetenz Prüfungsteam (Es wird die Verwendung des Formblattes „Eignung“ empfohlen),
— Bietergemeinschaftserklärung (nur für Bietergemeinschaften, Textform ausreichend),
— Verzeichnis der Unternehmerleistungen (nur bei beabsichtigtem Nachunternehmereinsatz).
2. Erklärungen / Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Profile der für die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeiter/-innen.
3. Erklärungen / Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind (Anforderung nur von Bietern in der engeren Wahl):
— Datenschutz – Konformitätserklärung,
— Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert),
— Nachweis der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (der Nachweis sollte nicht älter als 6 Monate sein),
— Integritätsvertrag.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind - unter Angabe der Präqualifizierungsnummer – zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen.
Bezuschlagt wird das wirtschaftlichste Angebot/Los.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
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Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB erfolgt (ausschließlich) über das Vergabeportal.
Entsprechend der Beschlusslage des Kreistages des Rhein-Sieg-Kreises und des Rates der Stadt Troisdorf beträgt die Höchstlaufzeit für das Prüfmandat zehn Jahre. Ein Wechsel des Prüfers/der Prüferin innerhalb einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft verlängert diese Frist nicht. Die Cooling-Off-Phase beträgt drei oder mehr Jahre. Die bisher mit der Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse bis 2017 befasste Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kann daher nicht mehr beauftragt werden.
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Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYK9A

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln - Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221 / 147-2120 📞
E-Mail: vergabekammer@bezregkoeln.nrw.de 📧
Fax: +49 221 / 147-2889 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe (auf elektronischem Weg) der Bieterinformation gem. § 134 GWB.
Quelle: OJS 2018/S 025-054158 (2018-02-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Prüfung der Jahres- und Gesamtabschlüsse 2018 des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Troisdorf (mit optionaler Verlängerung für jeweils die Jahre 2019-2022).
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 086-193760
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 025-054158
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen. Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYSAF.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Prüfung des Jahresabschlusses 2018 des Rhein-Sieg-Kreises nebst Lagebericht gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW in Verbindung mit § 101 Gemeindeordnung NRW mit der Möglichkeit der optionalen Verlängerung durch den Auftraggeber für vier weitere Jahresabschlüsse (2019 bis 2022).
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— Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Troisdorf nebst Lagebericht gemäß § 101 Gemeindeordnung NRW mit der Möglichkeit der optionalen Verlängerung für 4 weitere Jahresabschlüsse (2019 bis 2022).
— Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 der Stadt Troisdorf nebst Lagebericht gemäß § 116 Gemeindeordnung NRW mit der Möglichkeit der optionalen Verlängerung für 4 weitere Gesamtabschlüsse (2019 bis 2022).

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen zu NKF-Jahresabschlussprüfungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen zu NKF-Gesamtabschlussprüfungen
Erfahrung und Kompetenz Prüfungsteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Gewichtung des Preises: 60 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-24 📅

Referenz
Zusätzliche Informationen
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software mussten zwingend Auftragswerte in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurden nicht die geschätzten bzw. die tatsächlichen Auftragswerte angegeben, sondern fiktive, die keinesfalls den ordnungsgemäß geschätzten bzw. den tatsächlichen Auftragswerten entsprechen.
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Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYSAF.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Zur Einleitung eines etwaigen Nachprüfungsverfahrens wird auf § 160 GWB verwiesen.
Quelle: OJS 2018/S 086-193760 (2018-05-03)