Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Prüfung Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel [LDL025]
48-2018-00007
Produkte/Dienstleistungen: Technische Kontrolle und Tests📦
Kurze Beschreibung:
“Prüfung Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in allen Liegenschaften von Kita Frankfurt und deren Zentrale.”
1️⃣
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dienststellen der Stadt Frankfurt am Main verteilt über das gesamte Stadtgebiet
Beschreibung der Beschaffung:
“Prüfung Elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in allen Liegenschaften von Kita Frankfurt und deren Zentrale.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-11-05 📅
Datum des Endes: 2019-02-28 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Handelsregisterauszug
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die folgenden Angaben bzw. Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
Mitarbeiter:
Die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter/innen sowie die Anzahl der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die folgenden Angaben bzw. Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
Mitarbeiter:
Die Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter/innen sowie die Anzahl der beschäftigten Elektrofachkräfte sind anzugeben.
Referenzen:
Mit dem Angebot sind drei von der Leistung und vom Umfang vergleichbare Maßnahmen als Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren nachzuweisen. Es sind jeweils der Auftraggeber, Art und Umfang der Leistung sowie der Name und die Kontaktdaten eines Ansprechpartners des AG anzugeben.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-08-23
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-08-23
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
“Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz“ ist...”
Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz“ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4”
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151-12-5816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 128-291839 (2018-07-10)