Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen

AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse

Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen der elektrischen ortsfesten Anlagen gemäß der DGVU A3 für die Fachzentren und Kundencenter der AOK NORDWEST. Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGVU A3/ GUV-V A3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1111, TRBS 1201, TRBS 1203) durchzuführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-06-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-04-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-04-25 Auftragsbekanntmachung
2018-06-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-04-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Elektrobereich
Referenznummer: 2018-04-25-NW-DAH
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen der elektrischen ortsfesten Anlagen gemäß der DGVU A3 für die Fachzentren und Kundencenter der AOK NORDWEST. Das Erfordernis der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung, den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bzw. dem Regelwerk der Unfallkassen (DGVU A3/ GUV-V A3). Die Prüfungen sind auf Grundlage der technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1111, TRBS 1201, TRBS 1203) durchzuführen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Elektrobereich 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Elektrobereich 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NORDWEST – Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Postleitzahl: 44269
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYNDL 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYNDL 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-25 📅
Einreichungsfrist: 2018-06-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-27 📅
Datum des Beginns: 2018-09-01 📅
Datum des Endes: 2019-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 082-184279
ABl. S-Ausgabe: 82
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYNDL

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein Süd
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen der elektrischen ortsfesten Anlagen gemäß der DGVU A3
Zu prüfen sind folgende Standorte:
21502 Geesthacht, Mühlenstr. 46
22846 Norderstedt, Rathausalle 76
22926 Ahrensburg, Hamburger Str. 24-28
23558 Lübeck, Kreuzweg 11
23758 Oldenburg, Göhler Str. 17
23795 Bad Segeberg, Seminarweg 6
23812 Wahlstedt, Gildeweg 36
23879 Mölln, Hauptstraße 52
24306 Plön, Wilhelmstr. 7
24568 Kaltenkirchen, Holstenstr.25
25335 Elmshorn, Alter Markt 6
25421 Pinneberg, Hindenburgdamm 60
Weitere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bezeichnung des Loses: Schleswig-Holstein Nord
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
24103 Kiel, Raiffeisenstr.1
24145 Kiel, Edisonstraße 70
24340 Eckernförde, Bachstr. 2a
24534 Neumünster, Am Teich 1
24768 Rendsburg, Schiffbrückenplatz 16
24837 Schleswig, Schwarzer Weg 9
24937 Flensburg, Heinrichstr. 21
25524 Itzehoe, Theodor-Heuss-Platz 2
25704 Meldorf, Bütjestr. 10
25746 Heide, Lindenstr.1-3
25813 Husum, Brinckmannstr. 43
25899 Niebüll, Rathausstr. 33
25980 Westerland, Kirchenweg 24
Bezeichnung des Loses: Münsterland
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
46325 Borken, Beckingsweg 1
46395 Bocholt, Hindenburgstr. 8
46395 Bocholt, Hohenstaufenstr. 12
48143 Münster, Königsstr. 18-20
48231 Warendorf, August-Wessing-Damm 3b
48282 Emsdetten, Kolpingstr. 56
48431 Rheine, Herrenschreiberstr. 25
48565 Steinfurt, Alexander-Koenig-Straße 17
48565 Steinfurt, Leerer Str. 14
48653 Coesfeld, Jakobiring 9
48683 Ahaus, Heuss-Str. 32
48683 Ahaus, Parallelstr. 12
49477 Ibbenbüren, Alte Münsterstraße 25
59269 Beckum, Einsteinstr. 2-4
59348 Lüdinghausen, Wolfsberger Str. 27
Bezeichnung des Loses: Ruhrgebiet
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
44137 Dortmund, Königswall 21
44139 Dortmund, Florianstr. 15-21
44141 Dortmund, Westfalendamm 96-100
44263 Dortmund, Hörder Burgstr. 9-11
44265 Dortmund, Wittbräucker Straße 940
44269 Dortmund, Kopenhagener Straße 1
44309 Dortmund, Brackeler Hellweg 119
44532 Lünen, Bäckerstr. 31
44623 Herne, Hermann-Löns-Str. 54
44791 Bochum, Uhlandstraße 30 – 34
44894 Bochum, Am Wall 13
45657 Recklinghausen, Westerholter Weg 82
45711 Datteln, Hafenstr. 1
45881 Gelsenkirchen, Rolandstraße 14
45894 Gelsenkirchen, Maelostraße 8
46236 Bottrop, Blumenstraße 7
46282 Dorsten, Platz der Deutschen Einheit 6
58095 Hagen, Innenstadt
58095 Hagen, Am Widey 2-4
58332 Schwelm, Kurfürstenstr. 29
58452 Witten, Ardeystr. 122c
59061 Hamm, Bismarckstr. 27
59192 Bergkamen, Am Stadtmarkt 4
59423 Unna, Märkische Str. 2
Bezeichnung des Loses: Südwestfalen
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
57074 Siegen, Frankfurter Str.2
57223 Kreuztal, Marburger Str. 2
57290 Neunkirchen, Bahnhofstr. 3
57319 Bad Berleburg, Odebornsweg 3
57368 Lennestadt, Helmut-Kumpf-Str. 29
57392 Schmallenberg, Weststr. 3
57439 Attendorn, Am Kleinen Graben 2
57462 Olpe, Winterbergstr. 19
58507 Lüdenscheid, Knapper Str. 59
58638 Iserlohn, Treppenstr.9
58706 Menden, Untere Promenade 4
58811 Plettenberg, Königstr. 13
59494 Soest, Walburgerstr. 6
59555 Lippstadt, Ostwall 24
59755 Arnsberg, Neheimer Markt 3a
59821 Arnsberg, Jahnstr. 5
59872 Meschede, Winziger Platz 7
59929 Brilon, Gartenstr. 17
59955 Winterberg, Untere Pforte 9
Bezeichnung des Loses: Ostwestfalen
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Es sind folgende Standorte zu prüfen:
32052 Herford, Fürstenaustr. 6
32052 Herford, Kurfürstenstr. 3 - 7
32257 Bünde, Nordring 11
32312 Lübbecke, Bahnhofstr. 6
32339 Espelkamp, Breslauer Str. 12
32423 Minden, Lindenstr. 33
32657 Lemgo, Walterstr. 8
32756 Detmold, Wiesenstraße 22
32826 Blomberg, Langer Steinweg 7-9
33034 Brakel, Nieheimer Straße 23
33102 Paderborn, Friedrichstraße 17-19
33330 Gütersloh, Barkeystr. 19
33378 Rheda-Wiedenbrück, Hauptstraße 93
33604 Bielefeld, Oelmühlenstr. 57
33604 Bielefeld, Oelmühlenstr. 59
33647 Bielefeld, Germanenstr. 8
33719 Heepen, Hillegosser Str. 52
33790 Halle, Kaiserstr. 31
34414 Warburg, Josef-Wirmer-Straße 28
37671 Höxter, Roonstraße 14

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Erklärung zur Eintragung in das einschlägige Berufs- und/oder Handelsregister, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft verzeichnet ist, Teil IV, A 1) der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung(EEE).
2) Eigenerklärung entsprechend Teil III EEE, dass keiner der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
3) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-06-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-06-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.aok.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/notice/CXP4YDKYNDL 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist …“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
a. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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b. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden …“
Quelle: OJS 2018/S 082-184279 (2018-04-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA_2018-04-25-NW-DAH
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 123-280193
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 082-184279
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYS94

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen der elektrischen ortsfesten Anlagen gemäß der DGVU A3.
44791 Bochum, Uhlandstraße 30 - 34

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Protokolle und Dokumentationen als pdf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Protokolle und Dokumentationen als Tabellenkalkulation (CSV-, XLS-Format)
Gewichtung des Preises: 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Protokolle und Dokumentationen als PDF

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-06-26 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber …
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
§ 168 GWB
„(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. …“
Quelle: OJS 2018/S 123-280193 (2018-06-28)