Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte

Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben

Wiederkehrende Prüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Geräten nach der Betriebssicherheitsverordnung und den Vorschriften 3 und 4 der DGUV in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages in Berlin

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-22 Auftragsbekanntmachung
2018-12-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen
Referenznummer: ZT6-1133-2018-248-15-ZT390
Kurze Beschreibung:
“Wiederkehrende Prüfungen von ortsveränderlichen elektrischen Geräten nach der Betriebssicherheitsverordnung und den Vorschriften 3 und 4 der DGUV in den...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von elektrischen Maschinen, Geräten und zugehörigen Einrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag, Referat ZT 6, Vergaben
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 30-227-33234 📞
Fax: +49 30-227-30374 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=212525 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-10-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-24 📅
Datum des Beginns: 2019-02-01 📅
Datum des Endes: 2020-01-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 162-370499
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen

“Entfällt”

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Prüfung von ca. 85 000 ortsveränderlichen elektrischen Geräten in 5 Liegenschaften innerhalb von einem Jahr.”
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Berlin-Mitte”

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-01-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
“Entfällt”

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 – Vergaben
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=212525 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen

“— Dieses Verfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind...”    Mehr anzeigen

“— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später...”    Mehr anzeigen
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“— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden;”

“— Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.”

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.”

“Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in...”    Mehr anzeigen
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“Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:”

“1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”    Mehr anzeigen

“2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”    Mehr anzeigen

“3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”    Mehr anzeigen

“4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
Quelle: OJS 2018/S 162-370499 (2018-08-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 212194.87 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 243-556029
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 162-370499
ABl. S-Ausgabe: 243

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Prüfung von ca. 85 000 ortsveränderlichen elektrischen Geräten in 5 Liegenschaften innerhalb von einem Jahr”

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-12-10 📅
Name: WAKO NORD Hannover GmbH
Postanschrift: Breite Str. 15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14199
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3081055070 📞
E-Mail: berlin@wako-nord.de 📧
Land: Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 212194.87 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit”

“1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber...”    Mehr anzeigen
Mehr anzeigen (3)
“2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”    Mehr anzeigen

“3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur...”    Mehr anzeigen

“§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 243-556029 (2018-12-13)