Das Immobilienmanagement der Stadt Rheda-Wiedenbrück hat die Aufgabe die städtischen Immobilien zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften. Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Rheda-Wiedenbrück vorhandenen elektrischen Anlagen sind nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 3 (kurz DGUV Vorschrift 3) nach der jeweils gültigen Fassung von einer Elektrofachkraft gemäß des vorgegebenen Zeitenplanes zu prüfen. Der Vertrag umfasst die wiederkehrende Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und die stationären Anlagen gemäß dem Leistungsverzeichnis an 67 Gebäuden. Der Gesamtauftrag wird in 10 Lose unterteilt. Jeder Bieter kann auf ein oder mehrere Lose bieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-01-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: EU01
Kurze Beschreibung:
Das Immobilienmanagement der Stadt Rheda-Wiedenbrück hat die Aufgabe die städtischen Immobilien zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften. Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Rheda-Wiedenbrück vorhandenen elektrischen Anlagen sind nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 3 (kurz DGUV Vorschrift 3) nach der jeweils gültigen Fassung von einer Elektrofachkraft gemäß des vorgegebenen Zeitenplanes zu prüfen. Der Vertrag umfasst die wiederkehrende Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und die stationären Anlagen gemäß dem Leistungsverzeichnis an 67 Gebäuden. Der Gesamtauftrag wird in 10 Lose unterteilt. Jeder Bieter kann auf ein oder mehrere Lose bieten.
Das Immobilienmanagement der Stadt Rheda-Wiedenbrück hat die Aufgabe die städtischen Immobilien zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften. Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Rheda-Wiedenbrück vorhandenen elektrischen Anlagen sind nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 3 (kurz DGUV Vorschrift 3) nach der jeweils gültigen Fassung von einer Elektrofachkraft gemäß des vorgegebenen Zeitenplanes zu prüfen. Der Vertrag umfasst die wiederkehrende Prüfung der ortsfesten elektrischen Betriebsmittel und die stationären Anlagen gemäß dem Leistungsverzeichnis an 67 Gebäuden. Der Gesamtauftrag wird in 10 Lose unterteilt. Jeder Bieter kann auf ein oder mehrere Lose bieten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2018-01-10 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-01-12 📅
Datum des Beginns: 2018-04-30 📅
Datum des Endes: 2018-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 008-013756
ABl. S-Ausgabe: 8
Zusätzliche Informationen
§ 55 Abs 2 VgV.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Dienst- und Verwaltungsgebäude
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Rheda-Wiedenbrück vorhandenen elektrischen Anlagen sind nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 3, kurz DGUV Vorschrift 3 nach der jeweils gültigen Fassung von einer Elektrofachkraft zu prüfen gemäß des vorgegebenen Zeitenplanes.
Die in den Gebäuden und Einrichtungen der Stadt Rheda-Wiedenbrück vorhandenen elektrischen Anlagen sind nach der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 3, kurz DGUV Vorschrift 3 nach der jeweils gültigen Fassung von einer Elektrofachkraft zu prüfen gemäß des vorgegebenen Zeitenplanes.
Los 1: Dienst- und Verwaltungsgebäude.
Insgesamt 3 Gebäude zu prüfen.
Umfang:
- Prüfung elektrischer Unterverteilungen: ca. 16 Stück,
- Legendendarstellung Unterverteilungen: ca. 16 Stück,
- Prüfung ortsfester Zuleitungen: ca. 300 Stück,
- Prüfung ortsfester RCD Schutzschalter: ca. 150 Stück,
- Prüfung von CEE-Steckdosen: ca. 60 Stück,
- Prüfung von Steckdosen (Schuko): ca. 390 Stück,
- Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel: ca. 30 Stück,
- Prüfung ortsfester elektrischer Leuchten und Lampen: ca. 150 Stück.
Im Zeitraum: siehe Zeitenplan.
Eine Bestandsliste der Gebäude mit den Kontaktdaten der Ansprechpartner wird für jedes Los bei Beauftragung an den jeweiligen AN übergeben.
Bezeichnung des Loses: Feuerwehren
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Feuerwehren.
Insgesamt 7 Gebäude zu prüfen.
- Prüfung elektrischer Unterverteilungen: ca. 36 Stück,
- Legendendarstellung Unterverteilungen: ca. 36 Stück,
- Prüfung ortsfester Zuleitungen: ca. 700 Stück,
- Prüfung ortsfester RCD Schutzschalter: ca. 105 Stück,
- Prüfung von CEE-Steckdosen: ca. 140 Stück,
- Prüfung von Steckdosen (Schuko): ca. 910 Stück,
- Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel: ca. 70 Stück,
- Prüfung ortsfester elektrischer Leuchten und Lampen: ca. 350 Stück.
Bezeichnung des Loses: Sonstige Gebäude
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3: sonstige Gebäude.
— Prüfung elektrischer Unterverteilungen: ca. 36 Stück,
— Legendendarstellung Unterverteilungen: ca. 36 Stück,
— Prüfung ortsfester Zuleitungen: ca. 700 Stück,
— Prüfung ortsfester RCD Schutzschalter: ca. 105 Stück,
— Prüfung von CEE-Steckdosen: ca. 140 Stück,
— Prüfung von Steckdosen (Schuko): ca. 910 Stück,
— Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel: ca. 70 Stück,
— Prüfung ortsfester elektrischer Leuchten und Lampen: ca. 350 Stück.
Bezeichnung des Loses: Grundschulen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Los 4: Grundschulen.
Insgesamt 8 Gebäude zu prüfen.
— Prüfung elektrischer Unterverteilungen: ca. 80 Stück,
— Legendendarstellung Unterverteilungen: ca. 80 Stück,
— Prüfung ortsfester Zuleitungen: ca. 1.600 Stück,
— Prüfung ortsfester RCD Schutzschalter: ca. 240 Stück,
— Prüfung von CEE-Steckdosen: ca. 320 Stück,
— Prüfung von Steckdosen (Schuko): ca. 2.080 Stück,
— Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel: ca. 80 Stück,
— Prüfung ortsfester elektrischer Leuchten und Lampen: ca. 1.600 Stück.
Bezeichnung des Loses: Gymnasien und Gesamtschulen
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Los 5: Gymnasien.
Insgesamt 5 Gebäude zu prüfen.
— Prüfung elektrischer Unterverteilungen: ca. 50 Stück,
— Legendendarstellung Unterverteilungen: ca. 50 Stück,
— Prüfung ortsfester Zuleitungen: ca. 1.000 Stück,
— Prüfung ortsfester RCD Schutzschalter: ca. 150 Stück,
— Prüfung von CEE-Steckdosen: ca. 200 Stück,
— Prüfung von Steckdosen (Schuko): ca. 1.500 Stück,
— Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel: ca. 100 Stück,
— Prüfung ortsfester elektrischer Leuchten und Lampen: ca. 1.000 Stück.
Bezeichnung des Loses: Realschulen und sonstige Schulen
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Los 6: Realschulen und sonstige Schulen.
— Prüfung elektrischer Unterverteilungen: ca. 16 Stück,
— Legendendarstellung Unterverteilungen: ca. 16 Stück,
— Prüfung ortsfester Zuleitungen: ca. 300 Stück,
— Prüfung ortsfester RCD Schutzschalter: ca. 45 Stück,
— Prüfung von CEE-Steckdosen: ca. 60 Stück,
— Prüfung von Steckdosen (Schuko): ca. 390 Stück,
— Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel: ca. 30 Stück,
— Prüfung ortsfester elektrischer Leuchten und Lampen: ca. 600 Stück.
Bezeichnung des Loses: Kindertagesstätten
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Los 7: Kindertagesstätten/Jugendzentren.
Insgesamt 6 Gebäude zu prüfen.
— Prüfung elektrischer Unterverteilungen: ca. 30 Stück,
— Legendendarstellung Unterverteilungen: ca. 30 Stück,
— Prüfung ortsfester Zuleitungen: ca. 600 Stück,
— Prüfung ortsfester RCD Schutzschalter: ca. 90 Stück,
— Prüfung von CEE-Steckdosen: ca. 120 Stück,
— Prüfung von Steckdosen (Schuko): ca. 780 Stück,
— Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel: ca. 60 Stück,
— Prüfung ortsfester elektrischer Leuchten und Lampen: ca. 300 Stück.
Bezeichnung des Loses: Sporthallen
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Los 8: Sporthallen.
Insgesamt 17 Gebäude zu prüfen.
— Prüfung elektrischer Unterverteilungen: ca. 86 Stück,
— Legendendarstellung Unterverteilungen: ca. 86 Stück,
— Prüfung ortsfester Zuleitungen: ca. 1.700 Stück,
— Prüfung ortsfester RCD Schutzschalter: ca. 255 Stück,
— Prüfung von CEE-Steckdosen: ca. 340 Stück,
— Prüfung von Steckdosen (Schuko): ca. 2.210 Stück,
— Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel: ca. 170 Stück,
— Prüfung ortsfester elektrischer Leuchten und Lampen: ca. 850 Stück.
Bezeichnung des Loses: Außensportanlagen
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung: Los 9: Außensportanlagen.
Bezeichnung des Loses: Bäder
Losnummer: 10
Kurze Beschreibung:
Los 10: Bäder.
— Prüfung elektrischer Unterverteilungen: ca. 24 Stück,
— Legendendarstellung Unterverteilungen: ca. 24 Stück,
— Prüfung ortsfester Zuleitungen: ca. 500 Stück,
— Prüfung ortsfester RCD Schutzschalter: ca. 75 Stück,
— Prüfung von CEE-Steckdosen: ca. 100 Stück,
— Prüfung von Steckdosen (Schuko): ca. 650 Stück,
— Prüfung ortsfester elektrischer Betriebsmittel: ca. 50 Stück,
— Prüfung ortsfester elektrischer Leuchten und Lampen: ca. 250 Stück.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rheda-Wiedenbrück
Rathaus Rheda, Rathausplatz 13
Historisches Rathaus, Markt 1
Stadthaus Wiedenbrück, Kirchplatz 2
Rheda Wiedenbrück,
— Feuer- und Rettungswache Wiedenbrück, Nordring 79,
— Feuerwehr Rheda, Zum Eidhagen 2,
— Feuerwehr Batenhorst, Hellweg 235,
— Feuerwehr Lintel, Kapellenstraße 93,
— Feuerwehr St. Vit, Am Lattenbusch 18,
— Kreisfeuerwehrschule St. Vit, Am Lattenbusch 18,
— NEF-Garage am St. Vincent-Hospital, St. Vinzent Straße 1.
Rheda-Wiedenbrück,
— Haus der Kreativität, Lange Straße 87,
— Bauhof, Hauptstraße 158,
— Bahnhof Rheda, Bahnhofsplatz 12-20,
— Domhof Begegnungsstätte, Am Domhof 1,
— Friedhof Wiedenbrück, Friedhofsweg,
— Alte Gärtnerei, Am Werl 12,
— Schützenheim Wiedenbrück, An der Reitbahn 8.
— Andreasschule, Schafstallstraße 35,
— Brüder-Grimm-Schule, Burgweg 24,
— Eichendorffschule, Triftstraße 28,
— Johannisschule, Fürst-Bentheim-Straße 58,
— Parkschule, Parkstraße 17,
— Piusschule, Heidbrinkstraße 11,
— Postdammschule, Kapellenstraße 95,
— Wenneberschule, Berliner Straße 1.
— Einsteingymnasium, Fürst-Bentheim-Straße 60,
— Ratsgymnasium, Rektoratsstraße 23,
— Ratsgymnasium II, Paul-Schmitz-Straße 20,
— Gesamtschule OT Rheda, Fürst-Bentheim-Straße 55,
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Angaben zur Eintragung im Handelsregister,
— Angaben zur Berufsgenossenschaft.
Die Eignung ist durch Eintragung des Präqualifikationsverzeichnisses oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert.
Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen können auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachgefordert werden. Dies gilt auch für mögliche Nachunternehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Angabe/Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindestdeckungssummen je Schadensfall für die Betriebshaftpflichtversicherung:
— mind. 1.500.000,00 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person),
— mind. 500.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden (pro Schadensfall) bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters/der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— mind. 500.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden (pro Schadensfall) bei einem bei der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Die schriftliche Bestätigung der Versicherung des Bieters/der Bieterin, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben oder zum Abschluss einer auftragsbezogenen Versicherung bereit zu sein, ist als Nachweis ausreichend,
— Einheitliche Europäische Eigenerklärungen (EEE) werden ebenfalls akzeptiert.
Die Eignung ist durch Eintragung des Präqualifikationsverzeichnisses oder Eigenerklärung gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen.
Die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen können auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle nachgefordert werden. Dies gilt auch für mögliche Nachunternehmer.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Mindestvoraussetzung für den Erhalt von einem Los ist mindestens eine qualifizierte Elektrofachkraft in Vollzeit nachzuweisen.
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren.
Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung, z.B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch eine Elektrofachkraft nachgewiesen werden. Der Nachweis ist zu dokumentieren.
Dies gilt auch für mögliche Nachunternehmer.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue-und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG-NRW).
— Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue-und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG-NRW).
Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagerteilung die nach dem TVgG-NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen innerhalb von fünf Werktagen nach Absendung der Aufforderung vorzulegen haben (Bestbieterprinzip). Werden die Nachweise innerhalb der vorgenannten Frist nicht vorgelegt, ist das Angebot gemäß § 9 TVgG-NRW von der Wertung auszuschließen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der/die Bestbieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagerteilung die nach dem TVgG-NRW erforderlichen Nachweise und Erklärungen innerhalb von fünf Werktagen nach Absendung der Aufforderung vorzulegen haben (Bestbieterprinzip). Werden die Nachweise innerhalb der vorgenannten Frist nicht vorgelegt, ist das Angebot gemäß § 9 TVgG-NRW von der Wertung auszuschließen.
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gem. Formblatt 521.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-04-20 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-02-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Rheda-Wiedenbrück, Zentrale Vergabestelle, Rathausplatz 13, 33378 Rheda-Wiedenbrück,
4. Etage, Zimmer 420
Zusätzliche Informationen:
§ 55 Abs 2 VgV.
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt.
Die vollständigen Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform www.vergabe.rib.de unentgeltlich, uneingeschränkt und direkt zum Download bereitgestellt.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird daher dringend empfohlen.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal. Zur Teilnahme an der Kommunikation ist eine Registrierung erforderlich. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird daher dringend empfohlen.
Die Angebote können elektronisch in Textform oder schriftlich abgegeben werden. Die Abgabe einer Bieteranfrage ist gestattet bis zum 6.2.2018, 11.00 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße zehn Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2, Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße zehn Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen
Quelle: OJS 2018/S 008-013756 (2018-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-04-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 286819.75 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
— Prüfung ortsfester elektrischer Leuchten und Lampen: ca. 150 Stück.
Im Zeitraum: siehe Zeitenplan. Eine Bestandsliste der Gebäude mit den Kontaktdaten der Ansprechpartner wird für jedes Los bei Beauftragung an den jeweiligen AN übergeben.
— Prüfung ortsfester Zuleitungen: ca. 1 600 Stück,
— Prüfung von Steckdosen (Schuko): ca. 2 080 Stück,
— Prüfung ortsfester elektrischer Leuchten und Lampen: ca. 1 600 Stück.
— Prüfung ortsfester Zuleitungen: ca. 1 000 Stück,
— Prüfung von Steckdosen (Schuko): ca. 1 500 Stück,
— Prüfung ortsfester elektrischer Leuchten und Lampen: ca. 1 000 Stück.
— Prüfung ortsfester Zuleitungen: ca. 1 700 Stück,
— Prüfung von Steckdosen (Schuko): ca. 2 210 Stück,
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-03-22 📅
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Quelle: OJS 2018/S 076-169874 (2018-04-18)