Auf dem DESY-Gelände befinden sich in Büros, Laborräumen, Werkstätten und Experimentiergebieten ca. 60 000 ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Diese müssen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung, der geltenden Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V-A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ einer regelmäßigen Prüfung unterzogen und ggfs. repariert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-27) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY in der Helmholtz-Gemeinschaft
Postanschrift: Notkestraße 85
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22607
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40 / 8998-2480📞
E-Mail: warenwirtschaft.v4sk@desy.de📧
Fax: +49 40 / 8998-4009 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: http://www.desy.de🌏
Adresse des Käuferprofils: http://warenwirtschaft.desy.de/ausschreibungen/index_ger.html🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Öffentlich geförderte Stiftung privaten Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Prüfung und Reparatur ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel am DESY, Standort Hamburg
EO006-18”
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Auf dem DESY-Gelände befinden sich in Büros, Laborräumen, Werkstätten und Experimentiergebieten ca. 60 000 ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel....”
Kurze Beschreibung
Auf dem DESY-Gelände befinden sich in Büros, Laborräumen, Werkstätten und Experimentiergebieten ca. 60 000 ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Diese müssen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung, der geltenden Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V-A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ einer regelmäßigen Prüfung unterzogen und ggfs. repariert werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Notkestraße 85
22607 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Auf dem DESY-Gelände befinden sich in Büros, Laborräumen, Werkstätten und Experimentiergebieten ca. 60 000 ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel....”
Beschreibung der Beschaffung
Auf dem DESY-Gelände befinden sich in Büros, Laborräumen, Werkstätten und Experimentiergebieten ca. 60 000 ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Diese müssen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung, der geltenden Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V-A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ einer regelmäßigen Prüfung unterzogen und ggfs. repariert werden.
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Preis
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Vertragslaufzeit: 1.3.2019 bis 29.2.2020 mit jährlicher Optionswahrnehmung für weitere 3 Vertragslaufzeiten, wenn die beauftragten Leistungen ordnungsgemäß...”
Beschreibung der Optionen
Vertragslaufzeit: 1.3.2019 bis 29.2.2020 mit jährlicher Optionswahrnehmung für weitere 3 Vertragslaufzeiten, wenn die beauftragten Leistungen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
Vertragslaufzeiten jeweils vom 01.03. bis zum 28.02 des darauf folgenden Jahres
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“— Der Auftragnehmer muss über eine Genehmigung nach §15 Strahlenschutzverordnung verfügen,
— Der Auftragnehmer muss bereits über Erfahrung mit Beschäftigung...”
Zusätzliche Informationen
— Der Auftragnehmer muss über eine Genehmigung nach §15 Strahlenschutzverordnung verfügen,
— Der Auftragnehmer muss bereits über Erfahrung mit Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach §15 StrlSchV verfügen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 096-219356
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 61H7 46006784
Titel:
“Prüfung und Reparatur ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel am DESY, Standort Hamburg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: WAKO NORD Hannover GmbH
Postanschrift: Breite Straße 15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14199
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“— Der Auftragnehmer hat mit der Angebotsabgabe 2 feste Mitarbeiter zu benennen, der oder die die Prüfaufgaben durchführen soll. Ein ständiger Wechsel des...”
— Der Auftragnehmer hat mit der Angebotsabgabe 2 feste Mitarbeiter zu benennen, der oder die die Prüfaufgaben durchführen soll. Ein ständiger Wechsel des Personals ist aufgrund der notwendigen und umfangreichen Unterweisungen und notwendigen Ortskenntnis nicht möglich,
— Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung wird dem Anbieter durch eine entsprechende Bescheinigung bestätigt. Angebote, die ohne diese Bescheinigung abgegeben werden, können nicht gewertet werden. (Ausschlusskriterium). Dies gilt nicht für den Auftragnehmer, der zurzeit im Objekt tätig ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“a) Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
a) Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
b) § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 187-423229 (2018-09-27)