Prüfung und Reparatur ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel am DESY, Standort Hamburg

Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY in der Helmholtz-Gemeinschaft

Auf dem DESY-Gelände befinden sich in Büros, Laborräumen, Werkstätten und Experimentiergebieten ca. 60 000 ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Diese müssen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung, der geltenden Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V-A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ einer regelmäßigen Prüfung unterzogen und ggfs. repariert werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-05-22 Auftragsbekanntmachung
2018-09-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-05-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Referenznummer: EO006-18
Kurze Beschreibung:
Auf dem DESY-Gelände befinden sich in Büros, Laborräumen, Werkstätten und Experimentiergebieten ca. 60 000 ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Diese müssen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung, der geltenden Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V-A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ einer regelmäßigen Prüfung unterzogen und ggfs. repariert werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY in der Helmholtz-Gemeinschaft
Postanschrift: Notkestraße 85
Postleitzahl: 22607
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.desy.de 🌏
E-Mail: warenwirtschaft.v4sk@desy.de 📧
Telefon: +49 40 / 8998-2480 📞
Fax: +49 40 / 8998-4009 📠
URL der Dokumente: http://warenwirtschaft.desy.de/ausschreibungen/index_ger.html 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-22 📅
Einreichungsfrist: 2018-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-23 📅
Datum des Beginns: 2019-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-02-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 096-219356
ABl. S-Ausgabe: 96
Zusätzliche Informationen
— Der Auftragnehmer muss über eine Genehmigung nach §15 Strahlenschutzverordnung verfügen, — Der Auftragnehmer muss bereits über Erfahrung mit Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach §15 StrlSchV verfügen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem DESY-Gelände befinden sich in Büros, Laborräumen, Werkstätten und Experimentiergebieten ca. 60.000 ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Diese müssen im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung, der geltenden Unfallverhütungsvorschrift DGUV-V-A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ einer regelmäßigen Prüfung unterzogen und ggfs. repariert werden.
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Beschreibung der Optionen:
Vertragslaufzeit: 1.3.2019 bis 29.2.2020 mit jährlicher Optionswahrnehmung für weitere 3 Vertragslaufzeiten, wenn die beauftragten Leistungen ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.
Vertragslaufzeiten jeweils vom 1.3. bis zum 28.2 des darauf folgenden Jahres.
Zusätzliche Informationen:
— Der Auftragnehmer muss über eine Genehmigung nach §15 Strahlenschutzverordnung verfügen,
— Der Auftragnehmer muss bereits über Erfahrung mit Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach §15 StrlSchV verfügen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Deutsches Elektronen-Synchrotron DESY
Notkestraße 85
22607 Hamburg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Aktueller Auszug (nicht älter als 12 Monate) aus dem Berufs- oder Handelsregisterauszug. Bieter, die Ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben entsprechende Bescheinigungen vorzulegen,
— Kopie der Genehmigung nach § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV),
— Nachweis, dass der Bieter ein in eingetragener Elektrofachbetrieb ist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Der Auftragnehmer muss über eine Genehmigung nach §15 Strahlen-schutzverordnung verfügen,
— Der Auftragnehmer muss bereits über Erfahrung mit Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach §15 StrlSchV verfügen.

Verfahren
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-03-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-07-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlich geförderte Stiftung privaten Rechts
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://warenwirtschaft.desy.de/ausschreibungen/index_ger.html 🌏
Dokumente URL: http://warenwirtschaft.desy.de/ausschreibungen/index_ger.html 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Der Auftragnehmer hat mit der Angebotsabgabe zwei feste Mitarbeiter zu benennen, der oder die die Prüfaufgaben durchführen soll. Ein ständiger Wechsel des Personals ist aufgrund der notwendigen und umfangreichen Unterweisungen und notwendigen Ortskenntnis nicht möglich,
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— Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung wird dem Anbieter durch eine entsprechende Bescheinigung bestätigt. Angebote, die ohne diese Bescheinigung abgegeben werden, können nicht gewertet werden. (AUSSCHLUSSKRITERIUM). Dies gilt nicht für den Auftragnehmer, der zurzeit im Objekt tätig ist.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Gemäß § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
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2) § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 096-219356 (2018-05-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-09-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-09-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 187-423229
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 096-219356
ABl. S-Ausgabe: 187

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Vertragslaufzeiten jeweils vom 01.03. bis zum 28.02 des darauf folgenden Jahres

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-14 📅
Name: WAKO NORD Hannover GmbH
Postanschrift: Breite Straße 15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 14199
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Der Auftragnehmer hat mit der Angebotsabgabe 2 feste Mitarbeiter zu benennen, der oder die die Prüfaufgaben durchführen soll. Ein ständiger Wechsel des Personals ist aufgrund der notwendigen und umfangreichen Unterweisungen und notwendigen Ortskenntnis nicht möglich,
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— Der Anbieter hat sich vor Angebotsabgabe über die örtlichen Gegebenheiten zu informieren. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung wird dem Anbieter durch eine entsprechende Bescheinigung bestätigt. Angebote, die ohne diese Bescheinigung abgegeben werden, können nicht gewertet werden. (Ausschlusskriterium). Dies gilt nicht für den Auftragnehmer, der zurzeit im Objekt tätig ist.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die geplante Auftragsvergabe an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
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b) § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 187-423229 (2018-09-27)