Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Kurzdarstellung des Unternehmens:
a) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten im Bereich Prüfungen von gebäudetechnischen Anlagen des Bewerbers bzw. des bevollmächtigen Vertreters einer Bewerbergemeinschaft;
b) Beschreibung der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, (Konzern-) Struktur, hierarchischer Aufbau) des Bewerbers bzw. des bevollmächtigen Vertreters einer Bewerbergemeinschaft:
— Die Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter sowie der im Bereich Prüfung beschäftigten festangestellten Arbeitnehmer des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft betrug in den 3 Kalenderjahren (seit 2015), zusätzlich aufgegliedert in folgende Berufsgruppen (Doppelzählung ist erlaubt):
a) Mitarbeiter insgesamt;
b) Sachverständige für die Prüfung von überwach-ungsbedürftigen Anlagen;
c) Sachständige für technische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden;
d) Sachverständige für die Prüfung von Tankanlagen;
e) Sachkundige für die Prüfung von Absturzsicherungssystemen;
f) Prüfer für die Prüfung von Spielplatzgeräten.
— Benennung des Objektleiter / Stellvertreter.
Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung wird ein Kernteam aufgestellt, das für die gesamte Vertragslaufzeit der KfW zur Verfügung steht. Zu diesem Kernteam zählen ein(e) Objektleiter(in) und ein(e) stellvertretende(r) Objektleiter(in) (die hier vorgesehenen Qualifikationsanforderungen sind zwingend zu erfüllen).
Unter Objektleiter versteht die KfW einen Mitarbeiter, der als vertretungsbefugter Ansprechpartner des Auftragnehmers zu allen vertraglichen, fachlichen und operativen Themen zur Verfügung steht sowie für die Steuerung aller operativen Leistungen, wie z. B. die Organisation, Koordinierung und Disposition des Personals für die Prüfungsaufträge in den Vertragsobjekten der KfW verantwortlich ist. Er berät die KfW bei fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen, entwickelt praxisnahe und realisierbare Lösungsansätze auch unter Betrachtung wirtschaftlicher Aspekte. Der Objektleiter ist gegenüber den Mitarbeitern des Auftragnehmers und dessen Nachunternehmer(n) weisungsbefugt.
Der (Die) Objektleiter(in) bzw. die Stellvertretung stehen im Auftragsfall bei Bedarf als Ansprechpartner des AG:
— Werktäglich Montag bis Donnerstag in der Zeit von 08.30 bis 16.00 Uhr,
— Werktäglich Freitag in der Zeit von 08.30 bis 14.00 Uhr.
Telefonisch oder persönlich zur Verfügung. Eine werktägliche Anwesenheitspflicht des Objektleiters oder dessen Stellvertreter in den Objekten der Liegenschaft des AG besteht nicht.
Das Kernteam muss in der zweiten Verfahrensstufe im Präsentationstermin anwesend sein und die Qualität des Angebotes belegen. Das Kernteam besteht aus folgenden Personen (einschließlich der Ressourcen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmen):
Qualifikationsanforderung an den Objektleiter und dessen Stellvertreter sind Mindestanforderungen!
Die nachfolgenden Anforderungen hat der/ die Objektleiter/-in und der/die stellvertretender / stellvertretende Objektleiter/in mindestens zu erfüllen:
a) Qualifikation: Dipl. Ing. bzw. eine entsprechend gleichwertige Qualifikation aus anderen EU-Mitgliedstaaten;
b) mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Prüfung gebäudetechnischer Anlagen;
c) Erfahrung in der Mitarbeiterführung;
d) betriebstechnische und kaufmännische Erfahrung sowie Kenntnisse in der Arbeitsvorbereitung;
e) Fähigkeit, betriebliche Abläufe kontrolliert aktiv zu steuern;
f) gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift;
g) sicherer Umgang mit EDV-Einrichtungen;
h) ausgeprägte Dienstleistermentalität;
i) sicheres und verbindliches Auftreten;
j) sehr gute Kenntnisse der gesetzlichen und technischen Regelwerke sowie der Unfallverhütungsvorschriften.
An den stellvertretenden Objektleiter werden die gleichen Anforderungen wie an den Objektleiter gestellt.