Forstliche Dienstleistung der Holzrückung
Die vorliegende Ausschreibung betrifft ausschließlich die erneute Ausschreibung des Los 21 der „Vergabe einer Rahmenvereinbarung motormanueller Holzernte und Holzrückung für öffentliche und private Waldbesitzende im Zuständigkeitsbereich des Kreisforstamtes Rhein-Neckar-Kreis“ aus dem Jahr 2017.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-05-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Untere Forstbehörde Rhein-Neckar-Kreis
Postanschrift: Langenbachweg 9
Postort: Neckargemünd
Postleitzahl: 69151
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Jonas Petermann
E-Mail: jonas.petermann@rhein-neckar-kreis.de📧
Region: Rhein-Neckar-Kreis🏙️
URL: http://www.rhein-neckar-kreis.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbahrung motormanuelle Holzernte und Holzrückung des Kreisforstamtes Rhein-Neckar-Kreis
2018-074578”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen in der Forstwirtschaft📦
Kurze Beschreibung:
“Forstliche Dienstleistung der Holzrückung
Die vorliegende Ausschreibung betrifft ausschließlich die erneute Ausschreibung des Los 21 der „Vergabe einer...”
Kurze Beschreibung
Forstliche Dienstleistung der Holzrückung
Die vorliegende Ausschreibung betrifft ausschließlich die erneute Ausschreibung des Los 21 der „Vergabe einer Rahmenvereinbarung motormanueller Holzernte und Holzrückung für öffentliche und private Waldbesitzende im Zuständigkeitsbereich des Kreisforstamtes Rhein-Neckar-Kreis“ aus dem Jahr 2017.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 97 485 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Holzrücken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 21
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Transport von Stämmen im und aus dem Wald📦
Ort der Leistung: Rhein-Neckar-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtwald Waibstadt im Revier 23 (Waibstadt Neidenstein)
Beschreibung der Beschaffung: Holzrücken ca. 2 500-3 000 Fm im Jahr nach den Vorgaben der Losbeschreibung
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 096-219146
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 21
Titel: Holzrücken
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rückebetrieb Schulz
Postort: Neckarbischofsheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rhein-Neckar-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 81 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 97 485 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Regelungen wir hingewiesen:
§ 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Regelungen wir hingewiesen:
§ 160 Abs. 3 GWB.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2018/S 193-437070 (2018-10-04)