Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung Ausstattung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Bochum
StBo ZD21 OV 31_2018”
Produkte/Dienstleistungen: Kindergartenmöbel📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Ausstattung von Kindertageseinrichtungen für 4 Jahre bis zum 31.12.2022”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Lehrmaterial📦
Ort der Leistung: Bochum, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 44777 Bochum diverse Kindertageseinrichtungen auf Bochumer Stadtgebiet
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Stadt Bochum beabsichtigt, Möbel für Kindertageseinrichtungen, sonstige Einrichtungsgegenstände, Spiel- und Beschäftigungsmaterial mit einem Bedarf von...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, Möbel für Kindertageseinrichtungen, sonstige Einrichtungsgegenstände, Spiel- und Beschäftigungsmaterial mit einem Bedarf von rd. 650 000 EUR für 4 Jahre zu beschaffen. Es soll eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 4 Jahren bis zum 31.12.2022 geschlossen werden.
Ausgeschrieben wird eine Rabattierung auf das gesamte Katalogsortiment. Beschafft werden sollen komplette Gruppeneinrichtungen für die Bereiche Krippe und Kita sowie Möbelergänzungen für Gruppenerweiterungen bzw. Gruppenumwandlungen. U. a. werden Regal- und Schranksysteme, Tische, Stühle, Betten, Rollenspielmobiliar sowie sonstige Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, Spielmaterialien und Verbrauchsmaterial benötigt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Lieferungen müssen für die Neu- bzw. Anbauten von 6 städtischen Kindertageseinrichtungen aller Voraussicht nach zwischen August 2019 und Dezember 2021...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Lieferungen müssen für die Neu- bzw. Anbauten von 6 städtischen Kindertageseinrichtungen aller Voraussicht nach zwischen August 2019 und Dezember 2021 erfolgen. Es wird zugesichert, dass die Lieferungen im vg. Zeitraum erfolgen. 2 Kindertageseinrichtungen werden voraussichtlich im 1. Halbjahr 2020 fertiggestellt und 4 Kindertageseinrichtungen im 2. Halbjahr 2020/Anfang 2021. Die genauen Liefertermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Darüber hinaus müssen dann noch insgesamt 18 städtische Kindertageseinrichtungen mit Spielmaterialien, Verbrauchsgegenständen, Kleinmobiliar etc. beliefert werden. Für die Kindertageseinrichtungen muss eine Lieferung frei Verwendungsstelle inkl. Montage und Rücknahme von evtl. Verpackung nach Abruf innerhalb von 6-8 Wochen erfolgen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-11-06
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-11-06
12:00 📅
“1) Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen herunterladen und...”
1) Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Wichtiger Hinweis!
Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Verfahren erfolgt keine E-Mail Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z. B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen / Bieterfragen).
2) Falls zum Verfahren Fragen auftreten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform bis zum 25.10.2018 einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten der Stadt Bochum werden bis zum 30.10.2018 ausschließlich über die Kommunikationsebene allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragesteller bleiben dabei anonym;
3) Die Einreichung des Angebotes ist nur elektronisch über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr wie folgt möglich (andere Zustellformen sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren):
a) mit einfacher Signatur in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches auf dem beigefügten Angebotsschreiben durch Angabe der Firma einschließlich Rechtsform und Angabe der Person, die für den Bieter das Angebot abgegeben hat (Geschäftsführung);
b) mitfortgeschrittener elektronischer Signatur;
c) mit qualifizierter elektronischer Signatur.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSYZYV
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristren.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2018/S 186-419591 (2018-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-09) Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung Ausstattung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Bochum - Vergebener Auftrag
StBo ZD21 OV 31_2018”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvereinbarung über die Ausstattung von Kindertagesstätten für 4 Jahre bis zum 31.12.2022. Beschafft werden komplette Gruppeneinrichtungen für die...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvereinbarung über die Ausstattung von Kindertagesstätten für 4 Jahre bis zum 31.12.2022. Beschafft werden komplette Gruppeneinrichtungen für die Bereiche Krippe und Kita sowie Möbelergänzungen für Gruppenerweiterungen bzw. Gruppenumwandlungen. U. a. werden Regal- und Schranksysteme, Tische, Stühle, Betten, Rollenspielmobiliar sowie sonstige Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände, Spielmaterialien und Verbrauchsmaterial benötigt.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 186-419591
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: C 2.100.294
Titel: Rahmenvereinbarung Ausstattung von Kindertagesstätten
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-01-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Wehrfritz GmbH
Postort: Bad Rodach
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Coburg, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSYJTG
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragssteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 007-011404 (2019-01-09)