Rahmenvereinbarung Bombenschutzanzug

Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern

Bombenschutzanzug

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-08-08 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-08-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bombenentschärfung
Menge oder Umfang:
Geschätzte Gesamtbedarfsmenge: 56 St., davon 5 St. als Festbestellmenge und 51 St. als geschätzte Menge ohne Abnhameverpflichtung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bombenentschärfung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Unbestimmt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Postanschrift: Brühler Straße 3
Postleitzahl: 53119
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bescha.bund.de 🌏
E-Mail: b16.10@bescha.bund.de 📧
Telefon: +49 22899610-2626 📞
Fax: +49 2289910610-2626 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-08 📅
Einreichungsfrist: 2018-09-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 153-352156
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich auf elektronischem Wege durchgeführt; Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen. Der Teilnahmeantrag/ Das Angebot und die geforderten Nachweise (mit Ausnahme des geforderten Angebotsmusters im Angebotsverfahren) dürfen nur elektronisch abgegeben werden. Sonstiges (zum Angebotsverfahren): 1) Bei Bedarf wird die Vergabestelle Verhandlungen über die übermittelten Angebote führen. Die Vergabestelle behält sich vor, -den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot -ohne Verhandlungen- zu erteilen; 2) Im Rahmen der Angebotsprüfung wird eine praktische Anwendererprobung durchgeführt: hierzu ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebotsmuster in der deutschen Konfektionsgröße 52/ Large (Ausführung gem. Leistungsbeschreibung) kosten- und frachtfrei zur Verfügung zu stellen; 3) Die Auftraggeberin behält sich – vor Zuschlagserteilung- vor, zur Verifizierung der geforderten Schutzwirkung, zerstörende Prüfungen an dem Angebotsmuster des Bieters, dessen Angebot für einen Zuschlag voraussichtlich in Betracht kommt, durchzuführen. Im Falle von zerstörenden Prüfungen wird das zerstörte Angebotsmuster zum Angebotspreis gekauft; 4) Die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Schutzwirkung (Splitterschutz und Schutz vor Detonationsdruck) ist an Prüfproben zu ermitteln und nachzuweisen (amtliche und lückenlose Prüfberichte); Die ermittelten Daten aus den Prüfungen (Ergebnisse aus den Versuchen) müssen als Rohdaten dem Angebot beigefügt werden. 5) Im Angebotsverfahren werden weitere spezifische Erklärungen und Nachweise, die an dieser Stelle/ im Teilnahmewettbewerb nicht aufgeführt werden, verlangt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Bombenschutzanzug
Referenznummer: B 16.10 - 4500/17/VV: 1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Die Vorlage einer Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand (ballistische Schutzausausstattung) vorausgesetzten Tätigkeit (der letzten drei Geschäftsjahre).
Die Vorlage/ Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste:
Eine Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Lieferungen im Bereich von ballistischer Schutzausstattung an öffentliche Auftraggeber (inkl. Name der Auskunftsperson, Wert der Leistung, Zeit der Leistungserbringung und Angabe, ob die Lieferleistung sachmangelfrei und ordnungsgemäß ausgeführt wurde).
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beschaffungsamtes des BMI in der in den Vergabeunterlagen genannten Fassung, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 5.8.2003
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 84
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2018-10-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: B16.10
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏
Name: Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Kontaktperson: Angebotssammelstelle
E-Mail: aoe@bescha.bund.de 📧
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.info 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich auf elektronischem Wege durchgeführt; Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen.
Der Teilnahmeantrag/ Das Angebot und die geforderten Nachweise (mit Ausnahme des geforderten Angebotsmusters im Angebotsverfahren) dürfen nur elektronisch abgegeben werden.
Sonstiges (zum Angebotsverfahren):
1) Bei Bedarf wird die Vergabestelle Verhandlungen über die übermittelten Angebote führen. Die Vergabestelle behält sich vor, -den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot -ohne Verhandlungen- zu erteilen;
2) Im Rahmen der Angebotsprüfung wird eine praktische Anwendererprobung durchgeführt: hierzu ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebotsmuster in der deutschen Konfektionsgröße 52/ Large (Ausführung gem. Leistungsbeschreibung) kosten- und frachtfrei zur Verfügung zu stellen;
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3) Die Auftraggeberin behält sich – vor Zuschlagserteilung- vor, zur Verifizierung der geforderten Schutzwirkung, zerstörende Prüfungen an dem Angebotsmuster des Bieters, dessen Angebot für einen Zuschlag voraussichtlich in Betracht kommt, durchzuführen. Im Falle von zerstörenden Prüfungen wird das zerstörte Angebotsmuster zum Angebotspreis gekauft;
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4) Die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Schutzwirkung (Splitterschutz und Schutz vor Detonationsdruck) ist an Prüfproben zu ermitteln und nachzuweisen (amtliche und lückenlose Prüfberichte);
Die ermittelten Daten aus den Prüfungen (Ergebnisse aus den Versuchen) müssen als Rohdaten dem Angebot beigefügt werden.
5) Im Angebotsverfahren werden weitere spezifische Erklärungen und Nachweise, die an dieser Stelle/ im Teilnahmewettbewerb nicht aufgeführt werden, verlangt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
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Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
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Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2018/S 153-352156 (2018-08-08)