Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung Dienstleistung Wäschereinigung in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende in RLP
2018 / ZBL / Z.15-0070”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung Dienstleistung Wäschereinigung in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende in RLP” Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistung Wäschereinigung in der AfA Trier
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abholdienst für Wäsche📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verwaltung von Wäschereien📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Betrieb von Wäschereien📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Textilreinigung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Imprägnieren von Textilien📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigen von Pelzen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Färben📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bügeln📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Einfärben📦
Ort der Leistung: Rheinland-Pfalz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz. Weitere...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14-20, 56068 Koblenz. Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rhei…
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) des Landes Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, beabsichtigt die Vergabe von Wäschereinigungsdienstleistungen in den Aufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (AfA) und der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige.
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 125 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung(en) verlängert/verlängern sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch zweimalig um ein weiteres Jahr, es sei denn,...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung(en) verlängert/verlängern sich nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit automatisch zweimalig um ein weiteres Jahr, es sei denn, der Auftraggeber kündigt 3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit schriftlich.
Die Maximallaufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistung Wäschereinigung in der AfA Hermeskeil
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 548 000 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistung Wäschereinigung in der AfA Kusel
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 92 000 💰
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistung Wäschereinigung in der AfA/GfA Ingelheim
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 224 000 💰
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistung Wäschereinigung in der AfA Speyer
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 124 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— ZBL – Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): (nicht älter als 6 Monate – nicht beglaubigte...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— ZBL – Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): (nicht älter als 6 Monate – nicht beglaubigte Kopie genügt),
— ZBL – Teil A – Anlage Eigenerklärungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der „Teil A – Anlage Eigenerklärungen“ enthaltenen Erklärungen abzugeben und zu versichern.
Setzt der Bieter Unterauftragnehmer ein, hat jeder Unterauftragnehmer die vorstehenden Erklärungen durch Unterzeichnung dieses Vordrucks „Teil A – Anlage Eigenerklärungen“ abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— ZBL – Teil A – Anlagen Bietergemeinschaft und Unterauftragnehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinsachft zu erbringen, so ist mit dem Angebot neben den genannten Nachweisen auch „Teil A – Anlage Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen. Bietergemeinschaften haben die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigen Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Alle Mitglieder müssen sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Leistungsverpflichtungen und Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ein Bieter (Unternehmen oder Bietergemeinschaft) kann die Ausführung von Teilen bzw. Teilleistungen des Auftrags auf eine dritte Person oder dritte Unternehmen (Unterauftragnehmer/Nachunternehmer) übertragen. Sofern ein Bieter/eine Bietergemeinschaft Unterauftragnehmer einschaltet, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Hauptauftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags; der Einsatz von Unterauftragnehmern lässt die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber unberührt.
Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so sind diese namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der ausgefüllten und unterzeichneten „Teil A – Anlage Unterauftragnehmer“ anzuführen. Sofern anbietende Unternehmen Unterauftragnehmer einsetzen wollen, muss sichergestellt sein, dass im jeweiligen Auftragsfall keine Ausschlussgründe vorliegen und die tatsächlich erforderlichen Mittel auch zur Verfügung stehen. Neben der Teil A – Anlage Eigenerklärungen ist daher eine entsprechende unterzeichnete Erklärung jedes benannten Unterauftragnehmers (Verfügbarkeitserklärung) vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— ZBL – Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— ZBL – Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 3 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages bzw. insgesamt pauschal höchstens 100 000 EUR) oder alternativ Vorlage einer verbindlichen Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate oder Eigenerklärung).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— ZBL – Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung (finanziell und wirtschaftlich) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): um Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete „Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung“ vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz und zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre zu machen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— ZBL – Teil A – Anlage Referenzen (3J+) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— ZBL – Teil A – Anlage Referenzen (3J+) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter bzw. Bewerber hat in der „Teil A – Anlage Referenzen“ mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten drei (3) Jahren anzugeben. Die Leistungen müssen einen in etwa gleich hohen Schwierigkeitsgrad aufweisen und in ihrer Komplexität der ausgeschriebenen Leistung entsprechen. Dabei sind Rechnungswert, Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Adresse, ein Ansprechpartner, sowie Telefax- und Telefonnummer desselben anzugeben.
Hinweis: Der Auftraggeber berücksichtigt bei der Eignungsprüfung auch Referenzen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen (§ 46 Abs. 3 VgV).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
— ZBL – Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung (technisch und beruflich) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete „Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung“ vorzulegen. Es sind zwingend folgende Angaben zu machen:
— zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und - falls zutreffend - den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
— des Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
— der Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Mitarbeiter, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
— ZBL – Teil A – Anlage Tariftreueerklärung (Mindestentgelterklärung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
— ZBL – Teil A – Anlage Tariftreueerklärung (Mindestentgelterklärung) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen) Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Regelungen der § 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG hin: Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Die Reinigung der Wäsche für die Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende richtet sich nach den RKI-Richtlinien für Krankenhauswäsche sowie der Güte- und Prüfbestimmungen „Sachgemäße Wäschepflege für Krankenhauswäsche“ (RAL-RG992/2).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 5
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-10-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-12-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-10-16
10:00 📅
“Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die...”
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u. a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und - ohne vorherige Registrierung - unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YY5M
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131/16-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131/16-2113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
URL: www.add.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
URL: www.add.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 171-388678 (2018-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 960 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz Weitere...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rhei…
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 171-388678
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Auftragsvergabe Caritas-Werkstätten gGmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Caritas-Werkstätten gGmbH
Postanschrift: Diedenhofenerstraße 9
Postort: Trier
Postleitzahl: 54294
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rheinland-Pfalz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 154 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 158 400 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Auftragsvergabe Busch Textilservice GmbH & Co. KG
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Busch Textilservice GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Kaisergarten 11
Postort: Bärenbach
Postleitzahl: 55483
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 572 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 380356.32 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Auftragsvergabe H&A Reccius Textilpflege
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: H&A Reccius Textilpflege
Postanschrift: Gewerbestrasse 31
Postort: Pfaffen-Schwabenheim
Postleitzahl: 55546
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 93 800 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 101616.48 💰
4️⃣
Los-Identifikationsnummer: 4
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 227 200 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 159545.28 💰
5️⃣
Los-Identifikationsnummer: 5
Titel: Auftragsvergabe Kreuznacher Zentralwäscherei GmbH & Co. Mietwäsche KG
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kreuznacher Zentralwäscherei GmbH & Co. Mietwäsche KG
Postanschrift: Industriestraße 8
Postort: Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 126 480 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 120951.84 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYM0
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Telefon: +49 261 / 3029-0📞
E-Mail: lbm@lbm.rlp.de📧
Fax: +49 261 / 29141-1107 📠
URL: www.lbm.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabeprüfstelle beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Telefon: +49 261 / 3029-0📞
E-Mail: lbm@lbm.rlp.de📧
Fax: +49 261 / 29141-1107 📠
URL: www.lbm.rlp.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 242-553266 (2018-12-13)