Der Auftrag umfasst die Fertigung nahezu aller Printprodukte des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) für die beiden Dienstsitze in München und Nürnberg, für das Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg sowie für den Gesundheitsbereich der Regierungen. Hierunter fallen zum Beispiel Flyer, Broschüren, Plakate und Großplakate der Öffentlichkeitsarbeit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Druck
2018000173
Produkte/Dienstleistungen: Verschiedene Druckerzeugnisse📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftrag umfasst die Fertigung nahezu aller Printprodukte des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) für die beiden Dienstsitze...”
Kurze Beschreibung
Der Auftrag umfasst die Fertigung nahezu aller Printprodukte des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) für die beiden Dienstsitze in München und Nürnberg, für das Landesamt für Pflege (LfP) in Amberg sowie für den Gesundheitsbereich der Regierungen. Hierunter fallen zum Beispiel Flyer, Broschüren, Plakate und Großplakate der Öffentlichkeitsarbeit.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 672268.91 💰
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Fertigung nahezu aller Printprodukte des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege sowie das Landesamt für Pflege und die Gesundheitsbereiche bei den Regierungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2018-12-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Dreimalige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils ein Jahr. Maximale Laufzeit damit 4 Jahre.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe von 3 geeigneten Referenzen, bezogen auf vergleichbare Leistungen.
— Angabe des Unternehmensumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe von 3 geeigneten Referenzen, bezogen auf vergleichbare Leistungen.
— Angabe des Unternehmensumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, bezogen auf vergleichbare Leistungen
— Nachweis einer ungekündigten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
— Zertifikat von FSC, PEFC oder vergleichbar
— Nachweis der Beschäftigung mindestens eines schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen (Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid - im Übrigen werden nur Eigenerklärungen gefordert (Eigenerklärung im Sinne von § 48 VgV; zur Bieterstruktur, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Erklärung zu Bewerber-/Arbeitsgemeinschaft; Geheimhaltungsvereinbarung; Datenschutzvereinbarung; Datenschutzbestimmungen; Verpflichtungserklärung Mitarbeiter; Vertraulichkeitserklärung; Gewerbezentralregister; Scientology-Schutzerklärung). Sofern das sich bewerbende Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2018-09-11
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2018-10-12 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2018-09-11
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter oder Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2022
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fragen zu Rechtsbehelfen bitte an das E-Mail-Postfach vergabestelle@stmgp.bayern.de richten. Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fragen zu Rechtsbehelfen bitte an das E-Mail-Postfach vergabestelle@stmgp.bayern.de richten. Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – Referat Z4, Vergabestelle –”
Postanschrift: Haidenauplatz 1
Postort: München
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89540233-680📞
E-Mail: vergabestelle@stmgp.bayern.de📧
Fax: +49 8954023390-681 📠
URL: http://stmgp.bayern.de🌏
Quelle: OJS 2018/S 143-326472 (2018-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 670 000 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 143-326472
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvereinbarung Druck
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-10-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Appel &Klinger Druck und Medien GmbH
Postanschrift: Bahnhofstr. 3a
Postort: Schneckenlohe
Postleitzahl: 96277
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: 00 🏙️
URL: https://www.ak-druck-medien.de/start.html🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 670 000 💰
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege – Referat Z4, Vergabestelle”
Quelle: OJS 2018/S 198-447926 (2018-10-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-04-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Telefon: +49 89540233680📞
Fax: +49 8954023390681 📠
Adresse des Käuferprofils: https://www.stmgp.bayern.de/ministerium/vergaben🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Druck
2018/S 198-447926
Titel: Rahmenvereinbarung Druck
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München, Kreisfreie Stadt
Dauer
Datum des Endes: 2022-11-30 📅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 198-447926
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: GZ4-U3190-2018/14
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Region: Kronach🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 672268.91 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierungs von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Fragen zu Rechtsbehelfen bitte an das E-Mail-Postfach vergabestelle@stmgp.bayern.de richten. Auf § 135Abs. 2 GWB i. V. m. § 160 Abs. 3 GWB wird...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Fragen zu Rechtsbehelfen bitte an das E-Mail-Postfach vergabestelle@stmgp.bayern.de richten. Auf § 135Abs. 2 GWB i. V. m. § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
§ 135 GWB:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 89540233680📞
Fax: +49 8954023390681 📠
Quelle: OJS 2021/S 081-208636 (2021-04-22)