Das Land Niedersachsen und einzelne Kommunen planen, für die kooperativen und polizeilichen Leitstellen in Oldenburg, Osnabrück, Wittmund, Hameln, Lüneburg, Hannover, Göttingen und Braunschweig ein einheitliches Einsatzleitsystem (ELS) zu beschaffen. Es ist der Abschluss eines Rahmenvertrages vorgesehen, aus dem die Leistungen über Einzelabrufe abgerufen werden. Abrufberechtigte für Einzelabrufe sind zunächst das Land Niedersachsen, der Landkreis Hameln-Pyrmont, der Landkreis Lüneburg, die Großleitstelle Oldenburger Land (AöR), die Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland (AöR) und die Regionalleitstelle Osnabrück kAöR.Eine Höchstabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die Ausschreibung umfasst insbesondere die Lieferung, Installation, Konfiguration, Integration und Inbetriebnahme der Einsatzleitsysteme (ELS) sowie entsprechende Schulungsleistungen und Serviceleistungen für die ELS.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-03-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Führungs-, Kommunikations- und Computersysteme
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option) die Rahmenvereinbarung zweimal über die Grundlaufzeit von 7 Jahren hinaus jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von 8 bzw. 9 Jahren zu verlängern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Führungs-, Kommunikations- und Computersysteme📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen FG 54 – Recht und Einkauf
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.niedersachsen.de🌏
E-Mail: kai-sven.wingerath@it.niedersachsen.de📧
1) IT.Niedersachsen führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen und die Kommunen als öffentliche Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
2) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV, § 119 Abs. 5 Alt. 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
3) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität, Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
4) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
5) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten / Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
6) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
7) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 12, 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen.
8) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat die EU-Bekanntmachung Vorrang.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYEJM.
1) IT.Niedersachsen führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen und die Kommunen als öffentliche Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
2) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV, § 119 Abs. 5 Alt. 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
3) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität, Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
4) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
5) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten / Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
6) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
7) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 12, 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen.
8) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat die EU-Bekanntmachung Vorrang.
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYRYEJM.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Land Niedersachsen und einzelne Kommunen planen, für die kooperativen und polizeilichen Leitstellen in Oldenburg, Osnabrück, Wittmund, Hameln, Lüneburg, Hannover, Göttingen und Braunschweig ein einheitliches Einsatzleitsystem (ELS) zu beschaffen. Es ist der Abschluss eines Rahmenvertrages vorgesehen, aus dem die Leistungen über Einzelabrufe abgerufen werden. Abrufberechtigte für Einzelabrufe sind zunächst das Land Niedersachsen, der Landkreis Hameln-Pyrmont, der Landkreis Lüneburg, die Großleitstelle Oldenburger Land (AöR), die Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland (AöR) und die Regionalleitstelle Osnabrück kAöR.Eine Höchstabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die Ausschreibung umfasst insbesondere die Lieferung, Installation, Konfiguration, Integration und Inbetriebnahme der Einsatzleitsysteme (ELS) sowie entsprechende Schulungsleistungen und Serviceleistungen für die ELS.
Das Land Niedersachsen und einzelne Kommunen planen, für die kooperativen und polizeilichen Leitstellen in Oldenburg, Osnabrück, Wittmund, Hameln, Lüneburg, Hannover, Göttingen und Braunschweig ein einheitliches Einsatzleitsystem (ELS) zu beschaffen. Es ist der Abschluss eines Rahmenvertrages vorgesehen, aus dem die Leistungen über Einzelabrufe abgerufen werden. Abrufberechtigte für Einzelabrufe sind zunächst das Land Niedersachsen, der Landkreis Hameln-Pyrmont, der Landkreis Lüneburg, die Großleitstelle Oldenburger Land (AöR), die Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland (AöR) und die Regionalleitstelle Osnabrück kAöR.Eine Höchstabnahmemenge wird nicht vereinbart. Die Ausschreibung umfasst insbesondere die Lieferung, Installation, Konfiguration, Integration und Inbetriebnahme der Einsatzleitsysteme (ELS) sowie entsprechende Schulungsleistungen und Serviceleistungen für die ELS.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: 02801-688/18
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2018-12-31 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
B1) Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
B1) Nachweis (in Kopie) über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch Nachweis auf andere Weise.
Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
C1) Nachweis (in Kopie) einer bestehenden, gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung). Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers (in Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist (Mindestanforderung).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
C1) Nachweis (in Kopie) einer bestehenden, gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 2 500 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsjahr (Mindestanforderung). Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, reicht eine unterschriebene schriftliche, unwiderrufliche und unbedingte Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass es im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen, verbunden mit der Erklärung eines Versicherers (in Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Unternehmen bereit ist (Mindestanforderung).
C2) Vorlage (in Kopie) einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers über die bestehende Geschäftsbeziehung, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
C2) Vorlage (in Kopie) einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers über die bestehende Geschäftsbeziehung, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Die Nichterfüllung der Mindestanforderung an die Eignung unter III.2.2 (C1) führt zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb und von dem weiteren Vergabeverfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Mindeststandards: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
D1) Angabe (Vordruck) der Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jährlich insgesamt beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeiteinheiten) des Unternehmens, unter Angabe der jeweils in dem Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Einsatzleitsystemen) beschäftigten Mitarbeiter (durchschnittlich mindestens 25 Vollzeiteinheiten) (jeweils aufgegliedert nach Standort/Firmenniederlassung bzw. Servicestützpunkt), sowie Darstellung der entsprechenden Hierarchieebenen (z.B. durch Organigramm oder auf sonstige Weise) (Mindestanforderung).
D1) Angabe (Vordruck) der Anzahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jährlich insgesamt beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeiteinheiten) des Unternehmens, unter Angabe der jeweils in dem Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Einsatzleitsystemen) beschäftigten Mitarbeiter (durchschnittlich mindestens 25 Vollzeiteinheiten) (jeweils aufgegliedert nach Standort/Firmenniederlassung bzw. Servicestützpunkt), sowie Darstellung der entsprechenden Hierarchieebenen (z.B. durch Organigramm oder auf sonstige Weise) (Mindestanforderung).
E1) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des Unternehmens über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen über die Lieferung eines Einsatzleitsystems, wobei mindestens die folgenden Anforderungen (a) bis (c) kumulativ erfüllt sein müssen:
E1) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des Unternehmens über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen über die Lieferung eines Einsatzleitsystems, wobei mindestens die folgenden Anforderungen (a) bis (c) kumulativ erfüllt sein müssen:
a. Implementierung eines Einsatzleitsystems für BOS-(Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, ausgenommen Militär)-Leitstellen innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) oder der Schweiz,
b. Implementierung des unter (a) bezeichneten Einsatzleitsystems in einer betriebsfertigen Erstinstallation, d.h. nicht nur Update innerhalb derselben Produktlinie, und
c. das unter (a) bezeichnete Einsatzleitsystem muss vollständig abgenommen sein (Endabnahme) und sich aktuell noch im Betrieb befinden.
Für Referenzprojekte, die die Anforderungen des Kriteriums (E1) erfüllen, werden folgende Eignungspunkte (EP) vergeben: 1 Projekt – 2 EP, 2 Projekte – 4 EP, 3 bis 4 Projekte – 6 EP, 5 bis 6 Projekte – 8 EP, mehr als 6 Projekte – 10 Punkte.
E2) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des Unternehmens über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen über die Lieferung eines Einsatzleitsystems, wobei mindestens die folgenden Anforderungen (a) bis (d) kumulativ erfüllt sein müssen:
E2) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des Unternehmens über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen über die Lieferung eines Einsatzleitsystems, wobei mindestens die folgenden Anforderungen (a) bis (d) kumulativ erfüllt sein müssen:
a. Implementierungen eines Einsatzleitsystems für BOS-(Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, ausgenommen Militär)Leitstellen innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) oder der Schweiz,
b. Implementierung des unter (a) bezeichneten Einsatzleitsystems in einer betriebsfertigen Erstinstallation, d.h. nicht nur Update innerhalb derselben Produktlinie,
c. das unter (a) bezeichnete Einsatzleitsystem muss vollständig abgenommen sein (Endabnahme) und sich aktuell noch im Betrieb befinden und
d. das unter (a) bezeichnete Einsatzleitsystem muss in einem Leitstellenverbund implementiert sein, d.h. für die Zusammenarbeit einschließlich elektronischem Datenaustausch von mindestens 2 örtlich getrennten Leitstellen.
Für Referenzprojekte, die die Anforderungen des Kriteriums (E2) erfüllen, werden folgende Eignungspunkte (EP) vergeben: 1 Projekt – 2 EP, 2 Projekte – 4 EP, 3 bis 4 Projekte – 6 EP, 5 bis 6 Projekte – 8 EP, mehr als 6 Projekte –10 Punkte.
E3) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des Unternehmens über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen über die Lieferung eines Einsatzleitsystems, wobei mindestens die folgenden Anforderungen (a) bis (c) kumulativ erfüllt sein müssen:
E3) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des Unternehmens über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen über die Lieferung eines Einsatzleitsystems, wobei mindestens die folgenden Anforderungen (a) bis (c) kumulativ erfüllt sein müssen:
a. Implementierung eines Einsatzleitsystems für BOS-(Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, ausgenommen Militär)Leitstellen innerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftraums (EWR) oder der Schweiz,
b. das unter (a) bezeichnete Einsatzleitsystem muss vollständig abgenommen sein (Endabnahme) und sich aktuell noch im Betrieb befinden und
c. das unter (a) bezeichnete Einsatzleitsystem muss eine über eine einfache LAN-Infrastruktur hinausgehende Vernetzung von mehreren Standorten umfassen.
Für Referenzprojekte, die die Anforderungen des Kriteriums (E3) erfüllen, werden folgende Eignungspunkte (EP) vergeben: 1 Projekt – 2 EP, 2 Projekte – 4 EP, 3 bis 4 Projekte – 6 EP, 5 bis 6 Projekte – 8 EP, mehr als 6 Projekte – 10 Punkte.
E4) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des Unternehmens über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Serviceleistungen für ein Einsatzleitsystem, wobei mindestens die folgenden Anforderungen (a) bis (b) kumulativ erfüllt sein müssen:
E4) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des Unternehmens über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Serviceleistungen für ein Einsatzleitsystem, wobei mindestens die folgenden Anforderungen (a) bis (b) kumulativ erfüllt sein müssen:
a. Unterstützung des Betriebes (Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft, nicht nur reine Softwarepflege) eines Einsatzleitsystems für BOS-(Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, ausgenommen Militär)Leitstellen,
a. Unterstützung des Betriebes (Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft, nicht nur reine Softwarepflege) eines Einsatzleitsystems für BOS-(Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, ausgenommen Militär)Leitstellen,
b. mit einem Netto-Auftragswert von mindestens 50 000 EUR pro Vertragsjahr.
Für Referenzprojekte, die die Anforderungen des Kriteriums (E4) erfüllen, werden folgende Eignungspunkte (EP) vergeben: 1 Projekt – 2 EP, 2 Projekte – 4 EP, 3 bis 4 Projekte – 6 EP, 5 bis 6 Projekte – 8 EP, mehr als 6 Projekte – 10 Punkte.
E5) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des Unternehmens über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen über die Lieferung eines Einsatzleitsystems, wobei mindestens die folgenden Anforderungen (a) bis (c) kumulativ erfüllt sein müssen:
E5) Darstellung (gemäß Vordruck) von mindestens einer erfolgreichen Referenz des Unternehmens über die in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) erbrachten Leistungen über die Lieferung eines Einsatzleitsystems, wobei mindestens die folgenden Anforderungen (a) bis (c) kumulativ erfüllt sein müssen:
c. das unter (a) bezeichnete Einsatzleitsystem muss einen Zuständigkeitsbereich von mindestens 50.000 Einwohnern umfassen.
Für Referenzprojekte die die Anforderungen des Kriterium (E5) erfüllen und eine bestimmte Einwohneranzahl aufweisen, werden folgende Eignungspunkte (EP) vergeben:
Projekt oder Projekte gemäß den Anforderungen des Kriteriums (E5)…
… – 1 EP,
… für 50 001 bis 74 999 Einwohner – 2 EP,
… für 75 000 bis 99 999 Einwohner – 4 EP,
… für 100 000 bis 249 999 Einwohner – 6 EP,
… für 250 000 bis 50 000 Einwohner – 8 EP,
… für mehr als 500 000 Einwohner – 10 EP.
(F1) Mindestens 30 Eignungspunkte (von maximal 70 erreichbaren Eignungspunkten) entsprechend der folgenden Verteilung (Mindestanforderung):
a) Für die gemäß Kriterium (D1) in dem Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Einsatzleitsystemen) jährlich durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeiteinheiten), werden folgende Eignungspunkte (EP) vergeben: 25 bis weniger als 50 Mitarbeiter – 4 EP, 50 bis 100 Mitarbeiter – 8 EP, über 100 Mitarbeiter – 10 EP.
a) Für die gemäß Kriterium (D1) in dem Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistung (Lieferung von Einsatzleitsystemen) jährlich durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter (Vollzeiteinheiten), werden folgende Eignungspunkte (EP) vergeben: 25 bis weniger als 50 Mitarbeiter – 4 EP, 50 bis 100 Mitarbeiter – 8 EP, über 100 Mitarbeiter – 10 EP.
b) Für Referenzprojekte, die die Anforderungen des Kriteriums (E1) erfüllen, werden die Eignungspunkte (EP) entsprechend der Bestimmung im Kriterium (E1) vergeben.
c) Für Referenzprojekte, die die Anforderungen des Kriteriums (E2) erfüllen, werden die Eignungspunkte (EP) entsprechend der Bestimmung im Kriterium (E2) vergeben.
d) Für Referenzprojekte, die die Anforderungen des Kriteriums (E3) erfüllen, werden die Eignungspunkte (EP) entsprechend der Bestimmung im Kriterium (E3) vergeben.
e) Für Referenzprojekte, die die Anforderungen des Kriteriums (E4) erfüllen, werden die Eignungspunkte (EP) entsprechend der Bestimmung im Kriterium (E4) vergeben.
f) Für Referenzprojekte, die die Anforderungen des Kriteriums (E5) erfüllen und eine bestimmte Einwohneranzahl aufweisen, werden die Eignungspunkte (EP) entsprechend der Bestimmung im Kriterium (E5) vergeben.
g) Für einen Nachweis (in Kopie) einer aktuellen, bestehenden Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) werden 10 EP vergeben.
Mindeststandards:
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen an die Eignung unter III.2.3 (D1) und (F1) – hier mindestens 30 Eignungspunkte – führt zum Ausschluss aus dem Teilnahmewettbewerb und von dem weiteren Vergabeverfahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u.a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u.a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) gem. § 7 Nr. 4 der Verschlusssachenanweisung (VSA) für das Land Niedersachsen in der Fassung vom 17.11.1998 zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses Merkblatt unterschrieben eingereicht haben.
Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1 Abs. 3 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-NfD) gem. § 7 Nr. 4 der Verschlusssachenanweisung (VSA) für das Land Niedersachsen in der Fassung vom 17.11.1998 zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses Merkblatt unterschrieben eingereicht haben.
Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) muss in jedem Fall aus Gründen der Tätigkeit in einem Sicherheitsbereich gem. § 6 Abs. 5 des Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Nds. SÜG) bzw. der Tätigkeit an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung für Personal des Unternehmens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 Nds. SÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber auf Verlangen nachgewiesen werden. Bewerbern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch nicht sicherheitsüberprüft und -ermächtigt ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV zusätzliche Zeit bis zum 31.12.2018 gewährt, um diese Anforderung zu erfüllen. Die Vergabestelle behält sich vor, diese Frist einseitig zu verlängern.
Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) muss in jedem Fall aus Gründen der Tätigkeit in einem Sicherheitsbereich gem. § 6 Abs. 5 des Niedersächsischen Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (Nds. SÜG) bzw. der Tätigkeit an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung für Personal des Unternehmens eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 Nds. SÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist, vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber auf Verlangen nachgewiesen werden. Bewerbern bzw. Unterauftragnehmern, deren Personal zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist noch nicht sicherheitsüberprüft und -ermächtigt ist, wird gem. § 7 Abs. 6 S. 1 VSVgV zusätzliche Zeit bis zum 31.12.2018 gewährt, um diese Anforderung zu erfüllen. Die Vergabestelle behält sich vor, diese Frist einseitig zu verlängern.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gem. § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Unternehmen gem. § 147 S. 1, § 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen (§ 147 S. 2 GWB).
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
Der Teilnahmeantrag muss zudem folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft sowie (soweit einschlägig) der benannten Unterauftragnehmer enthalten:
A1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENTSGEBRAUCH (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
A1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENTSGEBRAUCH (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
A2) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENTSGEBRAUCH (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
A2) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) jedes benannten Unterauftragnehmers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENTSGEBRAUCH (Anlage 7 der VSA) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
A3) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
A3) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
A4) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes benannten Unterauftragnehmers bzgl. des sicherheitsüberprüften und -ermächtigten Personals, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 Nds. SÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist (Vordruck).
A4) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers bzw. jedes benannten Unterauftragnehmers bzgl. des sicherheitsüberprüften und -ermächtigten Personals, mindestens gemäß einer einfachen Sicherheitsüberprüfung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 Nds. SÜG oder einer vergleichbaren Bestimmung des Bundes (mindestens § 8 Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist (Vordruck).
A5) Unterschriebe Vertraulichkeitsvereinbarung (Vordruck) des Bewerbers.
A6) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers zu den Ausschlussgründen gem. §§ 147 i.V.m. 123, 124 GWB (Vordruck).
A7) Unterschriebene Eigenerklärung des Bewerbers zu den Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG (Vordruck).
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 7
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option) die Rahmenvereinbarung zweimal über die Grundlaufzeit von 7 Jahren hinaus jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von 8 bzw. 9 Jahren zu verlängern. Aufgrund der Anzahl der umfassten Leitstellen sowie der notwenigen Projektdauer ist eine über 7 Jahre hinausgehende Rahmenvertragslaufzeit sachlich gerechtfertigt und zwingend erforderlich. Insbesondere aufgrund der zu erwartenden Nutzungsdauer der Einsatzleitsysteme und der durch einen Wechsel des Unternehmens entstehenden technischen Schwierigkeiten, ist eine solche Laufzeit gerechtfertigt. Hierdurch wird ein Sonderfall gem. § 14 Abs. 6 S. 2 VSVgV begründet.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Der Auftraggeber hat das einseitige Recht (Option) die Rahmenvereinbarung zweimal über die Grundlaufzeit von 7 Jahren hinaus jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer Gesamtlaufzeit von 8 bzw. 9 Jahren zu verlängern. Aufgrund der Anzahl der umfassten Leitstellen sowie der notwenigen Projektdauer ist eine über 7 Jahre hinausgehende Rahmenvertragslaufzeit sachlich gerechtfertigt und zwingend erforderlich. Insbesondere aufgrund der zu erwartenden Nutzungsdauer der Einsatzleitsysteme und der durch einen Wechsel des Unternehmens entstehenden technischen Schwierigkeiten, ist eine solche Laufzeit gerechtfertigt. Hierdurch wird ein Sonderfall gem. § 14 Abs. 6 S. 2 VSVgV begründet.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Hameln-Pyrmont
Landkreis Lüneburg
Kooperative Großleitstelle Oldenburg (AöR)
Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland (AöR)
Regionalleitstelle Osnabrück kAöR
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Wingerath
URL der Teilnahme: http://www.dtvp.de/Center/🌏
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
URL der Dokumente: http://www.dtvp.de/Center/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1) IT.Niedersachsen führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen und die Kommunen als öffentliche Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
1) IT.Niedersachsen führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Niedersachsen und die Kommunen als öffentliche Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 1, Abs. 3 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt.
2) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 VSVgV, § 119 Abs. 5 Alt. 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
3) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität, Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
3) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt. Einer Aufteilung in Teil- oder Fachlose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 4 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität, Hochverfügbarkeit und Ausfallsicherheit und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
4) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
4) Unternehmen, die nicht oder nicht vollständig die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) als Mindestanforderungen gekennzeichneten Eignungskriterien erfüllen, sind zur Auftragsausführung nicht geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV), sondern von dem weiteren Vergabeverfahren zwingend ausgeschlossen. Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
5) Eine Vergütung oder Erstattung von Kosten / Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und/oder Angebote sowie im Übrigen die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
6) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
6) Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl zur Aufforderung der Angebotsabgabe und Erhalt der Vergabeunterlagen.
7) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 12, 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen.
7) Es wird darauf hingewiesen, dass das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) Anwendung findet. Mit dem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) werden von Bietern und von etwaigen Nachunternehmern (Unterauftragnehmern) Erklärungen gem. §§ 4, 12, 13 NTVergG gefordert. Auf die Aufnahme besonderer vertraglicher Bestimmungen gem. §§ 14, 15 NTVergG in den abzuschließenden Vertrag wird hingewiesen.
8) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat die EU-Bekanntmachung Vorrang.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt “.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Quelle: OJS 2018/S 057-127043 (2018-03-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: IT.Niedersachsen FG 54 – Zentrale Vergabestelle IT
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/🌏
Quelle: OJS 2019/S 156-386362 (2019-08-12)