Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz plant mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Nutzfahrzeugen im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen. Ziel ist der Abschluss von einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Lieferung von kleinen Nutzfahrzeugen (Hochdachkombis) mit nachgelagertem Wettbewerbsaufruf (Miniwettbewerb) während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz”
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 261 / 3029-1777📞
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de📧
Fax: +49 261 / 29141-1500 📠
Region: Rheinland-Pfalz🏙️
URL: https://lbm.rlp.de🌏 Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Erweiterung Nutzfahrzeuge
2018 / ZBL / Z.13-0049a
Produkte/Dienstleistungen: Nutzfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz plant mit...”
Kurze Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz plant mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Nutzfahrzeugen im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen. Ziel ist der Abschluss von einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Lieferung von kleinen Nutzfahrzeugen (Hochdachkombis) mit nachgelagertem Wettbewerbsaufruf (Miniwettbewerb) während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 355408.50 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personenkraftwagen📦
Ort der Leistung: Rheinland-Pfalz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz. Die...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entn…
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Beschreibung der Beschaffung:
“Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Kalenderjahre beschaffen die Dienststellen und Einrichtungen des Landes RLP in einem Kalenderjahr in Abhängigkeit...”
Beschreibung der Beschaffung
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Kalenderjahre beschaffen die Dienststellen und Einrichtungen des Landes RLP in einem Kalenderjahr in Abhängigkeit vom Alter des Fuhrparkbestandes folgende Anzahl von Fahrzeugen für die Dauer der Rahmenvereinbarung durchschnittlich ca. 10 Mini-Hochdach-Kombis je Vertragsjahr. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um sog. Ersatzbeschaffungen für abgängige Fahrzeuge.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 123-278852
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Autohaus Foerster GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Autohaus Foerster GmbH
Postanschrift: Franz-Weis-Str. 1-3
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Rheinland-Pfalz🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 350 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 355408.50 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YY5Z
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau”
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131/16-2234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131/16-2113 📠
URL: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 651/9494-511📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
URL: www.add.rlp.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).