Rahmenvereinbarung Erweiterung Nutzfahrzeuge

Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz plant mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Nutzfahrzeugen im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen. Ziel ist der Abschluss von einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Lieferung von kleinen Nutzfahrzeugen (Hochdachkombis) mit nachgelagertem Wettbewerbsaufruf (Miniwettbewerb) während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-06-27 Auftragsbekanntmachung
2018-10-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2018-06-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Nutzfahrzeuge
Referenznummer: 2018 / ZBL / Z.13-0049a
Kurze Beschreibung:
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz plant mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Nutzfahrzeugen im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB durchzuführen. Ziel ist der Abschluss von einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Lieferung von kleinen Nutzfahrzeugen (Hochdachkombis) mit nachgelagertem Wettbewerbsaufruf (Miniwettbewerb) während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Nutzfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Personenkraftwagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Ring 14-20
Postleitzahl: 56068
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: https://lbm.rlp.de 🌏
E-Mail: zbl@lbm.rlp.de 📧
Telefon: +49 261 / 3029-1777 📞
Fax: +49 261 / 29141-1500 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/notice/CXS2YY5YYHX 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/notice/CXS2YY5YYHX 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-06-27 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 123-278852
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht. Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV). Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote. Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen: — Textform („einfache0147 elektronische Signatur) — Fortgeschrittene elektronische Signatur — Qualifizierte elektronische Signatur Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig! Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen. Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“. Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen. Angebote mehrerer Bieter mit Fahrzeugen der gleichen Bau-/modellreihen eines Fabrikats: — Die abzuschließende Rahmenvereinbarung zielt darauf ab eine möglichst große, herstellerübergreifende Angebotspalette für die bezugsberechtigten Dienststellen und Einrichtungen bereitzustellen. Hierdurch ist es für den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Wertungssystematiken möglich, die wirtschaftlichsten Fahrzeuge mit Ihren hersteller- und modellreihenspezifischen Vor- und Nachteilen unter Berücksichtigung des Einsatzzwecks vor Ort in technischer und preislicher Hinsicht zu bewerten und anschließend bezuschlagen / abrufen zu können. Bei vorliegenden Angeboten, die modell-/baureihenseitig Fahrzeuge des gleichen Fabrikats anbieten, erfolgt lediglich eine Berücksichtigung des Angebotes in der Gesamtwertung, welches im direkten Vergleich zum Zweitangebot mit Fahrzeugen der gleichen Modell-/Baureihe unter Anwendung der für die Angebotswertung festgelegten Kriterien den vordersten Rang belegt. Hierdurch ist ausgeschlossen, dass die reine Abgabe mehrfacher Angebote mit Fahrzeugen gleicher Modell-/Baureihe dazu führen kann, dass die Rahmenvereinbarung z.B. im Extremfall mit nur einer Modell-/Baureihe des gleichen Fabrikates, abgeschlossen werden müsste obgleich die Angebotslage den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Fahrzeugmodellen ermöglichen würde. Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYHX
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 350 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Kalenderjahre beschaffen die Dienststellen und Einrichtungen des Landes RLP in einem Kalenderjahr in Abhängigkeit vom Alter des Fuhrparkbestandes folgende Anzahl von Fahrzeugen für die Dauer der Rahmenvereinbarung durchschnittlich ca. 10 Mini-Hochdach-Kombis je Vertragsjahr. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um sog. Ersatzbeschaffungen für abgängige Fahrzeuge.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 350 000 EUR 💰
Dauer: 29 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entn...

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Bescheinigung, Nachweis, dass der Bieter bzw. Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist;
b) Der Bieter bzw. Bewerber sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit der Anlage (Eigenerklärung) „Teil A – Eigenerklärungen“ zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen;
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c) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bietergemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus ist auch „Teil A – Bietergemeinschaft“ vollständig ausgefüllt und von allen Mitgliedern handschriftlich unterzeichnet und eingescannt elektronisch vorzulegen;
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d) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) und b) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verfügbarkeitserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen (die Eigenerklärung zu b) jeweils handschriftlich unterzeichnet und eingescannt). Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben in der Anlage „Teil A – Unterauftragnehmer“ anzuführen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Nachweis einer wirksam abgeschlossenen und bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (Dritterklärung, Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate). Alternativ kann eine verbindliche Erklärung vorgelegt werden, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Eigenerklärung);
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b) Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage „Teil A – Unternehmensdarstellung“ (Eigenerklärung) vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz und zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Jahre zu machen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Einzureichende Unterlagen:
— ZBL – Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 1 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von 10 % der Gesamtvergütung des Vertrages bzw. insgesamt pauschal höchstens 100 000 EUR) oder alternativ Vorlage einer verbindlichen Erklärung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird (Kopie der Police oder aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, nicht älter als 6 Monate oder Eigenerklärung).
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen,
— ZBL – Teil A – Anlage Unternehmensdarstellung (finanziell und wirtschaftlich) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): um Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist die ausgefüllte und unterzeichnete „Teil A – Unternehmensdarstellung“ vorzulegen. Es sind zwingend Angaben zum durchschnittlichen Gesamtjahresumsatz und zum durchschnittlichen Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre zu machen.
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Mindeststandards:
Mindestanforderung der Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden: Mindestens jeweils 3.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall, sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme in Höhe von mindestens 100 000 EUR.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Der Bieter bzw. Bewerber hat in der Anlage „Teil A – Referenzen“ mindestens drei (3) Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in letzten drei (3) oder mehr Jahren anzugeben;
b) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die Anlage "Teil A - Unternehmensdarstellung" (Eigenerklärung) vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
— zur technischen Ausrüstung, den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und – falls zutreffend – den Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens,
— zu dem Lieferkettenmanagement- und -überwachungssystem, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht,
— zu den Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen während der Auftragsausführung anwendet,
— zur durchschnittlichen Gesamtanzahl der freien und festangestellten Beschäftigten und Führungskräfte, auch bezogen auf das betroffene Geschäftsfeld für den Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Teil A – Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
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Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten (besonderen) Vertragsbedingungen an.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-08-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Koblenz

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.vergabe.rlp.de/VMPCenter/notice/CXS2YY5YYHX 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z. B. per E-Mail) erfolgt nicht.
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Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache0147 elektronische Signatur)
— Fortgeschrittene elektronische Signatur
— Qualifizierte elektronische Signatur
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
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Die weiteren mit dem elektronischen Angebot vorzulegenden Unterlagen ergeben sich aus der Anlage „Teil A – Liste beizufügender Unterlagen“.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Angebote mehrerer Bieter mit Fahrzeugen der gleichen Bau-/modellreihen eines Fabrikats:
— Die abzuschließende Rahmenvereinbarung zielt darauf ab eine möglichst große, herstellerübergreifende Angebotspalette für die bezugsberechtigten Dienststellen und Einrichtungen bereitzustellen. Hierdurch ist es für den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Wertungssystematiken möglich, die wirtschaftlichsten Fahrzeuge mit Ihren hersteller- und modellreihenspezifischen Vor- und Nachteilen unter Berücksichtigung des Einsatzzwecks vor Ort in technischer und preislicher Hinsicht zu bewerten und anschließend bezuschlagen / abrufen zu können.
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Bei vorliegenden Angeboten, die modell-/baureihenseitig Fahrzeuge des gleichen Fabrikats anbieten, erfolgt lediglich eine Berücksichtigung des Angebotes in der Gesamtwertung, welches im direkten Vergleich zum Zweitangebot mit Fahrzeugen der gleichen Modell-/Baureihe unter Anwendung der für die Angebotswertung festgelegten Kriterien den vordersten Rang belegt.
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Hierdurch ist ausgeschlossen, dass die reine Abgabe mehrfacher Angebote mit Fahrzeugen gleicher Modell-/Baureihe dazu führen kann, dass die Rahmenvereinbarung z.B. im Extremfall mit nur einer Modell-/Baureihe des gleichen Fabrikates, abgeschlossen werden müsste obgleich die Angebotslage den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Fahrzeugmodellen ermöglichen würde.
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Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYHX

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131/16-2234 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Fax: +49 6131/16-2113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651/9494-511 📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de 📧
Fax: +49 651/9494-179 📠
Internetadresse: www.add.rlp.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2018/S 123-278852 (2018-06-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 355408.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 193-436223
Verweist auf Bekanntmachung: 2018/S 123-278852
ABl. S-Ausgabe: 193
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YY5Z

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Friedrich-Ebert-Ring 14-20 56068 Koblenz Weitere Behörden und Einrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entn…

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50.00
Preis (Gewichtung): 50.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-08-07 📅
Name: Autohaus Foerster GmbH
Postanschrift: Franz-Weis-Str. 1-3
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland 🇩🇪
Rheinland-Pfalz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 355408.50 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2018/S 193-436223 (2018-10-05)