Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung. Aus dieser Rahmenvereinbarung sollen alle Verbandspartner des Zweckverbandes partizipieren können. Die Software soll Kreisen, Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll der erste Abruf für die Stadt Quickborn, Kreis Schleswig-Flensburg und die Gemeinde Kronshagen erfolgen. Im Anschluss soll es möglich sein, durch Ergänzungen „Einzelabrufe“ auch andere Verbandsmitglieder mit einer Facility Management Software auszustatten. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein. Erfolgt eine Reduzierung auf 3 bis 5 Teilnehmer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: kommunit IT-Zweckverband Schleswig-Holstein
Postanschrift: Friedensallee 2
Postort: Elmshorn
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Henning Hosenberg
E-Mail: angebote@kommunit.de📧
Region: Pinneberg🏙️
URL: www.kommunit.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Facility Management Software
2018/S 108-245558
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket für das Facility-Management und Softwarepaketreihe📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung. Aus dieser Rahmenvereinbarung sollen alle Verbandspartner des Zweckverbandes partizipieren können....”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung. Aus dieser Rahmenvereinbarung sollen alle Verbandspartner des Zweckverbandes partizipieren können. Die Software soll Kreisen, Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen.Es soll möglich sein, durch Ergänzungen „Einzelabrufe“ auch andere Verbandsmitglieder mit einer Facility Management Software auszustatten.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 431 086 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Pinneberg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung. Aus dieser Rahmenvereinbarung sollen alle Verbandspartner des Zweckverbandes partizipieren können....”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung. Aus dieser Rahmenvereinbarung sollen alle Verbandspartner des Zweckverbandes partizipieren können. Die Software soll Kreisen, Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen.Es soll möglich sein, durch Ergänzungen „Einzelabrufe“ auch andere Verbandsmitglieder mit einer Facility Management Software auszustatten.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2018/S 108-245558
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IP SYSCON GmbH
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 431 086 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Quelle: OJS 2018/S 228-521353 (2018-11-23)