Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung. Aus dieser Rahmenvereinbarung sollen alle Verbandspartner des Zweckverbandes partizipieren können. Die Software soll Kreisen, Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll der erste Abruf für die Stadt Quickborn, Kreis Schleswig-Flensburg und die Gemeinde Kronshagen erfolgen. Im Anschluss soll es möglich sein, durch Ergänzungen „Einzelabrufe“ auch andere Verbandsmitglieder mit einer Facility Management Software auszustatten. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein. Erfolgt eine Reduzierung auf 3 bis 5 Teilnehmer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-06-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-06-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für das Facility-Management und Softwarepaketreihe
Referenznummer: Rahmenvereinbarung Facility Management Software
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung. Aus dieser Rahmenvereinbarung sollen alle Verbandspartner des Zweckverbandes partizipieren können. Die Software soll Kreisen, Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll der erste Abruf für die Stadt Quickborn, Kreis Schleswig-Flensburg und die Gemeinde Kronshagen erfolgen. Im Anschluss soll es möglich sein, durch Ergänzungen „Einzelabrufe“ auch andere Verbandsmitglieder mit einer Facility Management Software auszustatten. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein. Erfolgt eine Reduzierung auf 3 bis 5 Teilnehmer.
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung. Aus dieser Rahmenvereinbarung sollen alle Verbandspartner des Zweckverbandes partizipieren können. Die Software soll Kreisen, Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll der erste Abruf für die Stadt Quickborn, Kreis Schleswig-Flensburg und die Gemeinde Kronshagen erfolgen. Im Anschluss soll es möglich sein, durch Ergänzungen „Einzelabrufe“ auch andere Verbandsmitglieder mit einer Facility Management Software auszustatten. Gehen mehr als 5 Bewerbungen ein. Erfolgt eine Reduzierung auf 3 bis 5 Teilnehmer.
Die Kriterien für die Reduzierung sind:
— vorhandene Zertifikate,
— die Passgenauigkeit der Referenzen,
— Außenstelle/Support in der Nähe des Auftraggebers,
— Beteiligung des Projektleiters an den Referenzprojekten
. Die Vergabestelle behält sich vor, Referenzen unberücksichtigt zu lassen, deren Kunden sich mit der Leistung des Bewerbers unzufrieden gezeigt haben.
— Außenstelle/Support in der Nähe des Auftraggebers,
— Beteiligung des Projektleiters an den Referenzprojekten
. Die Vergabestelle behält sich vor, Referenzen unberücksichtigt zu lassen, deren Kunden sich mit der Leistung des Bewerbers unzufrieden gezeigt haben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dauer: 48 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die Kriterien für die Reduzierung sind:
— vorhandene Zertifikate,
— die Passgenauigkeit der Referenzen,
— Außenstelle/Support in der Nähe des Auftraggebers,
— Beteiligung des Projektleiters an den Referenzprojekten
. Die Vergabestelle behält sich vor, Referenzen unberücksichtigt zu lassen, deren Kunden sich mit der Leistung des Bewerbers unzufrieden gezeigt haben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2018/S 108-245558 (2018-06-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 108-245558
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung. Aus dieser Rahmenvereinbarung sollen alle Verbandspartner des Zweckverbandes partizipieren können. Die Software soll Kreisen, Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen.Es soll möglich sein, durch Ergänzungen „Einzelabrufe“ auch andere Verbandsmitglieder mit einer Facility Management Software auszustatten.
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung. Aus dieser Rahmenvereinbarung sollen alle Verbandspartner des Zweckverbandes partizipieren können. Die Software soll Kreisen, Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen.Es soll möglich sein, durch Ergänzungen „Einzelabrufe“ auch andere Verbandsmitglieder mit einer Facility Management Software auszustatten.
Gesamtwert des Auftrags: 431 086 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: kommunit IT-Zweckverband Schleswig-Holstein
Kontakt
Internetadresse: http://www.kommunit.de🌏
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-22 📅
Name: IP SYSCON GmbH
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪 Hannover
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 431 086 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Henning Hosenberg
Internetadresse: www.kommunit.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Quelle: OJS 2018/S 228-521353 (2018-11-23)