Rahmenvereinbarung für das Pilotvorhaben Moderation der Konsortialbildung im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
In den vergangenen Jahren wurde von der Zielgruppe der Exportinitiative Energie mehrfach der Wunsch nach Unterstützung bei der Bildung von Konsortien mit anderen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) geäußert. Diese sind insbesondere erforderlich, um sich gemeinsam auf internationale Ausschreibungen für technologieübergreifende Energie-Systemlösungen bewerben zu können. Insbesondere für KMU ist eine Expansion in neue Märkte mit hohen Transaktionskosten und Risiken behaftet. Zudem decken einzelne Unternehmen in der Regel nicht das vollständige Angebot ab. Es fehlt oft ein Generalunternehmer, um dem Endkunden ein schlüsselfertiges Produkt entlang der Wertschöpfungskette bzw. technologieübergreifende Energielösungen anbieten zu können. Es liegt also ein bestätigter Bedarf der Zielgruppe der Exportinitiative Energie an zielgerichteter Unterstützung zur Konsortialbildung vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-08-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2018-08-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 414-62.1
Kurze Beschreibung:
In den vergangenen Jahren wurde von der Zielgruppe der Exportinitiative Energie mehrfach der Wunsch nach Unterstützung bei der Bildung von Konsortien mit anderen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) geäußert. Diese sind insbesondere erforderlich, um sich gemeinsam auf internationale Ausschreibungen für technologieübergreifende Energie-Systemlösungen bewerben zu können.
Insbesondere für KMU ist eine Expansion in neue Märkte mit hohen Transaktionskosten und Risiken behaftet. Zudem decken einzelne Unternehmen in der Regel nicht das vollständige Angebot ab. Es fehlt oft ein Generalunternehmer, um dem Endkunden ein schlüsselfertiges Produkt entlang der Wertschöpfungskette bzw. technologieübergreifende Energielösungen anbieten zu können. Es liegt also ein bestätigter Bedarf der Zielgruppe der Exportinitiative Energie an zielgerichteter Unterstützung zur Konsortialbildung vor.
In den vergangenen Jahren wurde von der Zielgruppe der Exportinitiative Energie mehrfach der Wunsch nach Unterstützung bei der Bildung von Konsortien mit anderen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) geäußert. Diese sind insbesondere erforderlich, um sich gemeinsam auf internationale Ausschreibungen für technologieübergreifende Energie-Systemlösungen bewerben zu können.
Insbesondere für KMU ist eine Expansion in neue Märkte mit hohen Transaktionskosten und Risiken behaftet. Zudem decken einzelne Unternehmen in der Regel nicht das vollständige Angebot ab. Es fehlt oft ein Generalunternehmer, um dem Endkunden ein schlüsselfertiges Produkt entlang der Wertschöpfungskette bzw. technologieübergreifende Energielösungen anbieten zu können. Es liegt also ein bestätigter Bedarf der Zielgruppe der Exportinitiative Energie an zielgerichteter Unterstützung zur Konsortialbildung vor.
Angebote in Papierform
Die Angebotsabgabe ist auch in Papierform möglich. Die Angebote sind zwingend in 2 verschlossenen Briefumschlägen zu übersenden. Sämtliche einzureichende Unterlagen sind in einem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Konsortialbildung 2019/20 Exportinitiative Energie des BMWi“ zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einem zweiten Briefumschlag mit dem Absender des/der Bieters/-in einzulegen und wie folgt zu adressieren:
Herrn Benduhn oder Vertreter im Amt (o.V.i.A.)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 414 – Ausschreibungen Exportinitiative Energie
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Das Angebot muss spätestens am 4.10.2018 bei der o. g. Stelle eingehen.
Am 5.10.2018 ist das Angebot in elektronischer Fassung (PDF-Format) an folgende E-Mail-Adresse: eee@bafa.bund.de zu senden.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/einen ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Elektronische Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform des Bundes; hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss komplett mit allen Bestandteilen spätestens am 4.10.2018 bis 23.59 Uhr eingestellt worden sein.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und sämtlichen Schriftverkehr.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/ einen ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Die Angebotsabgabe ist auch in Papierform möglich. Die Angebote sind zwingend in 2 verschlossenen Briefumschlägen zu übersenden. Sämtliche einzureichende Unterlagen sind in einem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Konsortialbildung 2019/20 Exportinitiative Energie des BMWi“ zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einem zweiten Briefumschlag mit dem Absender des/der Bieters/-in einzulegen und wie folgt zu adressieren:
Herrn Benduhn oder Vertreter im Amt (o.V.i.A.)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 414 – Ausschreibungen Exportinitiative Energie
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Das Angebot muss spätestens am 4.10.2018 bei der o. g. Stelle eingehen.
Am 5.10.2018 ist das Angebot in elektronischer Fassung (PDF-Format) an folgende E-Mail-Adresse: eee@bafa.bund.de zu senden.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/einen ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Elektronische Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform des Bundes; hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss komplett mit allen Bestandteilen spätestens am 4.10.2018 bis 23.59 Uhr eingestellt worden sein.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und sämtlichen Schriftverkehr.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/ einen ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In den vergangenen Jahren wurde von der Zielgruppe der Exportinitiative Energie mehrfach der Wunsch nach Unterstützung bei der Bildung von Konsortien mit anderen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) geäußert. Diese sind insbesondere erforderlich, um sich gemeinsam auf internationale Ausschreibungen für technologieübergreifende Energie-Systemlösungen bewerben zu können.
In den vergangenen Jahren wurde von der Zielgruppe der Exportinitiative Energie mehrfach der Wunsch nach Unterstützung bei der Bildung von Konsortien mit anderen kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) geäußert. Diese sind insbesondere erforderlich, um sich gemeinsam auf internationale Ausschreibungen für technologieübergreifende Energie-Systemlösungen bewerben zu können.
Insbesondere für KMU ist eine Expansion in neue Märkte mit hohen Transaktionskosten und Risiken behaftet. Zudem decken einzelne Unternehmen in der Regel nicht das vollständige Angebot ab. Es fehlt oft ein Generalunternehmer, um dem Endkunden ein schlüsselfertiges Produkt entlang der Wertschöpfungskette bzw. technologieübergreifende Energielösungen anbieten zu können. Es liegt also ein bestätigter Bedarf der Zielgruppe der Exportinitiative Energie an zielgerichteter Unterstützung zur Konsortialbildung vor.
Insbesondere für KMU ist eine Expansion in neue Märkte mit hohen Transaktionskosten und Risiken behaftet. Zudem decken einzelne Unternehmen in der Regel nicht das vollständige Angebot ab. Es fehlt oft ein Generalunternehmer, um dem Endkunden ein schlüsselfertiges Produkt entlang der Wertschöpfungskette bzw. technologieübergreifende Energielösungen anbieten zu können. Es liegt also ein bestätigter Bedarf der Zielgruppe der Exportinitiative Energie an zielgerichteter Unterstützung zur Konsortialbildung vor.
Leistungsgegenstand sind die nachstehend genannten Leistungsteile:
(1) Projektidentifikation;
(2) Vorbereitung und Durchführung der Informationsveranstaltung;
(3) Konsortialbildung;
(4) Vorbereitung und Durchführung der Konsortialreise;
(5) Nachbereitung der Konsortialreise.
Weitergehende Ausführungen sind der Leistungsbeschreibung (vgl. Anlage 1 der Ausschreibungsunterlagen) zu entnehmen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht die Option, die Rahmenvereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen um weitere 12 Monate verlängern.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Anlage 2 (Verfahrensbeschreibung)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2018-10-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Die Angebotsabgabe ist auch in Papierform möglich. Die Angebote sind zwingend in 2 verschlossenen Briefumschlägen zu übersenden. Sämtliche einzureichende Unterlagen sind in einem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Konsortialbildung 2019/20 Exportinitiative Energie des BMWi“ zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einem zweiten Briefumschlag mit dem Absender des/der Bieters/-in einzulegen und wie folgt zu adressieren:
Die Angebotsabgabe ist auch in Papierform möglich. Die Angebote sind zwingend in 2 verschlossenen Briefumschlägen zu übersenden. Sämtliche einzureichende Unterlagen sind in einem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Konsortialbildung 2019/20 Exportinitiative Energie des BMWi“ zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einem zweiten Briefumschlag mit dem Absender des/der Bieters/-in einzulegen und wie folgt zu adressieren:
Herrn Benduhn oder Vertreter im Amt (o.V.i.A.)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 414 – Ausschreibungen Exportinitiative Energie
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Das Angebot muss spätestens am 4.10.2018 bei der o. g. Stelle eingehen.
Am 5.10.2018 ist das Angebot in elektronischer Fassung (PDF-Format) an folgende E-Mail-Adresse: eee@bafa.bund.de zu senden.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/einen ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/einen ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Elektronische Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform des Bundes; hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss komplett mit allen Bestandteilen spätestens am 4.10.2018 bis 23.59 Uhr eingestellt worden sein.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und sämtlichen Schriftverkehr.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/ einen ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/ einen ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2018/S 170-386951 (2018-08-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Frankfurter Straße 29 - 35
Angebote in Papierform
Die Angebotsabgabe ist auch in Papierform möglich. Die Angebote sind zwingend in 2 verschlossenen Briefumschlägen zu übersenden. Sämtliche einzureichende Unterlagen sind in einem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Konsortialbildung 2019/20 Exportinitiative Energie des BMWi“ zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einem zweiten Briefumschlag mit dem Absender des/ der Bieters/-in einzulegen und wie folgt zu adressieren:
Herrn Benduhn oder Vertreter im Amt (o.V.i.A.)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 414 – Ausschreibungen Exportinitiative Energie
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Das Angebot muss spätestens am 4.10.2018 bei der o. g. Stelle eingehen.
Am 5.10.2018 ist das Angebot in elektronischer Fassung (PDF-Format) an folgende E-Mail-Adresse: eee@bafa.bund.de zu senden.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/ einen ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Elektronische Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform des Bundes; hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss komplett mit allen Bestandteilen spätestens am 4.10.2018 bis 23.59 Uhr eingestellt worden sein.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und sämtlichen Schriftverkehr.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/ einen ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Die Angebotsabgabe ist auch in Papierform möglich. Die Angebote sind zwingend in 2 verschlossenen Briefumschlägen zu übersenden. Sämtliche einzureichende Unterlagen sind in einem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Konsortialbildung 2019/20 Exportinitiative Energie des BMWi“ zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einem zweiten Briefumschlag mit dem Absender des/ der Bieters/-in einzulegen und wie folgt zu adressieren:
Herrn Benduhn oder Vertreter im Amt (o.V.i.A.)
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 414 – Ausschreibungen Exportinitiative Energie
Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn
Das Angebot muss spätestens am 4.10.2018 bei der o. g. Stelle eingehen.
Am 5.10.2018 ist das Angebot in elektronischer Fassung (PDF-Format) an folgende E-Mail-Adresse: eee@bafa.bund.de zu senden.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/ einen ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Elektronische Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe erfolgt über die Vergabeplattform des Bundes; hierzu bedarf es der Registrierung. Das Angebot muss komplett mit allen Bestandteilen spätestens am 4.10.2018 bis 23.59 Uhr eingestellt worden sein.
Die Vergabeunterlagen können gemäß § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Diese sind unter folgendem Link, ohne Registrierung, abrufbar: www.evergabe-online.de. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter www.evergabe-online.de. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter www.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur E-Vergabe-Plattform des BMI leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und sämtlichen Schriftverkehr.
Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter/-innen haben in den Angeboten die Rechtsform und ihre Mitglieder/-innen zu benennen sowie eine/ einen ihrer Mitglieder/-innen als bevollmächtigte/n Vertreter/-in für den Abschluss und die Durchführung der Rahmenvereinbarung zu bezeichnen. Fehlt eine dieser Bezeichnungen im Angebot, so ist sie vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-11-23 📅
Name: BC Consult
Postanschrift: Unter den Linden 39
Postort: Berlin
Postleitzahl: 11117
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-25467252📞
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Angebotsabgabe ist auch in Papierform möglich. Die Angebote sind zwingend in 2 verschlossenen Briefumschlägen zu übersenden. Sämtliche einzureichende Unterlagen sind in einem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Konsortialbildung 2019/20 Exportinitiative Energie des BMWi“ zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einem zweiten Briefumschlag mit dem Absender des/ der Bieters/-in einzulegen und wie folgt zu adressieren:
Die Angebotsabgabe ist auch in Papierform möglich. Die Angebote sind zwingend in 2 verschlossenen Briefumschlägen zu übersenden. Sämtliche einzureichende Unterlagen sind in einem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Konsortialbildung 2019/20 Exportinitiative Energie des BMWi“ zu verschließen. Der verschlossene Umschlag ist in einem zweiten Briefumschlag mit dem Absender des/ der Bieters/-in einzulegen und wie folgt zu adressieren:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.