Rahmenvereinbarung für den Kauf von Fahrzeugeinrichtungen

Thüga AG

Rahmenvereinbarung für den Kauf von Fahrzeugeinrichtungen, insbesondere für leichte Nutzfahrzeuge.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-08-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2018-07-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2018-07-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2018-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teile für andere Fahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für den Kauf von Fahrzeugeinrichtungen, insbesondere für leichte Nutzfahrzeuge.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teile für andere Fahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüga AG
Postanschrift: Nymphenburger Str. 39
Postleitzahl: 80335
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.thuega.de 🌏
E-Mail: juergen.oedinger@n-ergie.de 📧
Telefon: +49 91180258442 📞
Fax: +49 9118028858442 📠
URL der Dokumente: https://www.n-ergie.de/n-ergie/unternehmen/lieferanten/fahrzeugeinrichtungen-2018 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-07-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-07-27 📅
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 143-327951
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
Die N-ERGIE Aktiengesellschaft schreibt im Auftrag der Thüga-Gruppe den gebündelten Bedarf der Beteiligungsunternehmen der Thüga (siehe www.thuega.de) auf Grundlage der Sektorenverordnung (SektVO) aus. Die Thüga-Gruppe ist deutschlandweit das größte Netzwerk kommunaler Energieversorger. Zu den Grundsätzen der Zusammenarbeit gehört es, die Autonomie und Selbständigkeit der Partner zu erhalten. Gleichzeitig sorgt die Bündelung der Bedarfe und die Einbindung in die Gruppe für Wettbewerbsstärke und Zukunftsfähigkeit. Im Bereich der Beschaffung arbeiten die Partner auf der Ebene der Thüga-Gruppe engzusammen, um Synergieeffekte sinnvoll zu nutzen. Die abzuschließenden Rahmenverträge werden mit der Thüga AG geschlossen. Die nach den Rahmenverträgen teilnahmeberechtigten Beteiligungsunternehmen bestellen ihre Bedarfe auf dieser Grundlage eigenverantwortlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 X 1 Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Fuhrparks in ganz Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Eine Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien nach § 21 (4) 1. – 5. SektVO ist vorzulegen (Gewichtung 30 %)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2) Bilanzen mit Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
3) Wirtschaftsauskunft (z.B. Creditreform, Creditsafe, Dunn & Breadstreet oder vergleichbar)
4) Nachweise einer Betriebs- und Haftpflichtversicherung
5) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichverfahrens befindet und keine Umstände vorliegen, welche seine Zuverlässigkeit in Frage stellen oder die die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht beantragt ist.
6) Kopie der Zertifizierung nach Umwelt-Management EN ISO 14001
Die Punkte 2-6 werden jeweils mit 6 % gewichtet, insgesamt 30 %
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7) Mindestens 3 qualifizierte und vergleichbare Referenzen von Zertifikaten der Automobilindustrie (Gewichtung 30 %)
8) Eigenerklärung, dass zumindest ein Teil des Lieferprogramms aus Kunststoff und / oder Kohlefaserverstärkten Kunststoff besteht (Gewichtung 10 %)
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Bietergemeinschaften sind ausnahmsweise ausgeschlossen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 4
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2018-08-27 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2018-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.n-ergie.de/n-ergie/unternehmen/lieferanten/fahrzeugeinrichtungen-2018 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximillianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind –bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2018/S 143-327951 (2018-07-23)